15 Millionen Franken für grosse Kulturinstitute der Städte Zürich und Winterthur
Medienmitteilung 02.03.2017
Das Kunsthaus und das Schauspielhaus in Zürich sowie das Kunstmuseum, das Theater und das Musikkollegium in Winterthur sollen für verschiedene Projekte insgesamt 15 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds erhalten. Das beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat.
Mit dem Antrag setzt der Regierungsrat eine Anregung des Kantonsrates um. Demnach sollen die grossen Kulturinstitute der beiden Städte einmal in einer vierjährigen Legislaturperiode Gesuche um Sonderbeiträge für konkrete Projekte einreichen können. Letztmals hatte der Kantonsrat im Juni 2014 eine solche Sondertranche mit je 10 Millionen Franken für die beiden Städte genehmigt. Auf Grund der Finanzlage des Lotteriefonds stehen diesmal, für die Legislatur von 2015 bis 2019, je 7,5 Millionen Franken zur Verfügung.
Insgesamt können mit den beiden Beiträgen 18 Projekte realisiert werden, 13 aus Winterthur und fünf aus Zürich. Die Beiträge für die einzelnen Vorhaben reichen von 130›000 Franken bis 3,1 Millionen Franken. Gemeinsam ist den berücksichtigten Gesuchen, dass es sich um ausserordentliche und nachhaltige Investitionen oder um kulturell-inhaltliche Vorhaben handelt, die einen Bezug zum kantonalen Leitbild Kulturförderung 2015 haben. Nicht berücksichtigt wurde in der Stadt Zürich die Tonhalle, weil der Regierungsrat dem Kantonsrat für die Sanierung von Tonhalle und Kongresshaus im November 2016 bereits einen Beitrag von 20 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds beantragt hat.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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