Für eine vielfältige Kulturförderung

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Film- und Medienförderungsgesetz» abzulehnen. Der Kanton fördert das Filmschaffen im Kanton Zürich bereits heute stark. Eine gesetzliche Sonderstellung des Filmschaffens gegenüber anderen Kultursparten wie dem Theater oder Musik lässt sich nicht rechtfertigen.

Im März 2016 reichten Stimmberechtigte bei der Direktion der Justiz und des Innern die Volksinitiative «Film- und Medienförderungsgesetz» ein. Im September 2016 erklärte der Regierungsrat die Initiative für gültig. Die Initiative verlangt eine gesetzliche Verankerung der audiovisuellen und interaktiven Medienkultur im Kanton Zürich. Zürich sei das Film- und Medienzentrum der Schweiz und ein Innovationshub der Digitalkultur. Diese Stärke des Raums Zürich solle mit neuen Förderinstrumenten langfristig gesichert werden.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen. Der Kanton Zürich engagiert sich schon heute stark für die Förderung des Filmschaffens. Das belegen die Schaffung der Zürcher Filmstiftung im Jahr 2004 mit 20 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds und die eben erfolgte Erhöhung des jährlichen kantonalen Betriebsbeitrags an diese Stiftung von 1,65 auf 4,65 Millionen Franken pro Jahr.

Die Kulturförderung des Kantons Zürich ist der Vielfalt verpflichtet. Eine weitergehende gesetzlich verankerte Förderung der Film- und Medienschaffenden lässt sich nach Ansicht des Regierungsrates nicht rechtfertigen, weil andere Kunstsparten wie die Musik oder das Theater dadurch zwangsläufig schlechter gestellt würden.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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