Staatsarchiv und Opferberatung Zürich helfen Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Medienmitteilung 28.11.2016
Im September 2016 hat das Bundesparlament beschlossen, Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen mit einem Solidaritätsbeitrag zu entschädigen. Jetzt geht es an die konkrete Umsetzung: Im Kanton Zürich helfen die Opferberatungsstelle Zürich und das Staatsarchiv bei Bedarf beim Ausfüllen eines entsprechenden Gesuchsformulars und bei der Suche nach relevanten Akten.
Die Schweiz beschäftigt sich aktuell mit einem schwierigen Kapitel ihrer Sozialgeschichte. Es geht um das Schicksal von Menschen, die vor 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen betroffen waren. Zu den Betroffenen zählen Verdingkinder, Heimkinder, administrativ Versorgte, Personen, deren Reproduktionsrechte verletzt wurden, sowie Zwangsadoptierte.
Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 wurde am 30. September 2016 von den Räten verabschiedet. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt das Gesetz per 1. April 2017 in Kraft.
Meldefrist läuft bis März 2018
Vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2018 besteht für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen gestützt auf dieses Gesetz die Möglichkeit, ein Gesuch um Ausrichtung eines Solidaritätsbeitrags einzureichen. Das Gesuchsformular kann ab 1. Dezember 2016 beim Bundesamt für Justiz, den kantonalen Anlaufstellen oder bei den Staatsarchiven bezogen werden (in Papierform oder elektronisch).
Das Formular kann selbständig oder mit Unterstützung der kantonalen Anlaufstellen ausgefüllt werden. Im Kanton Zürich bieten die Opferberatung Zürich und das Staatsarchiv Unterstützung.
Zwei mögliche Wege zur Hilfe
Das Staatsarchiv unterstützt und koordiniert die Aktenrecherche. Betroffenen, die das Gesuchsformular selbständig ausfüllen möchten und lediglich Hilfe bei der Suche nach Akten benötigen, wird empfohlen, sich an das Staatsarchiv zu wenden.
(Telefon 043 258 50 00, E-Mail staatsarchivzh@ji.zh.ch)
Die Opferberatung Zürich unterstützt Betroffene, die das Gesuch nicht selbständig einreichen möchten, bei der Vorbereitung und Einreichung. Opfern, die Beratung und Unterstützung bei der Gesuchseinreichung sowie bei der Aktenrecherche benötigen, wird empfohlen, sich an die Opferberatung Zürich zu wenden.
(Telefon 044 299 40 50, E-Mail opferberatung@obzh.ch)
Da insbesondere zu Beginn der Einreichefrist mit zahlreichen Anfragen gerechnet werden muss, kann es zu Wartezeiten kommen. Bereits heute erreichen die beiden Stellen viele Anfragen, die nicht alle gleichzeitig behandelt werden können.
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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