Vollzug des Gemeindegesetzes geregelt
Medienmitteilung 14.07.2016
Der Regierungsrat hat die notwendige Vollzugsverordnung zum totalrevidierten Gemeindegesetz gutgeheissen. In der Verordnung sind unter anderem die finanziellen Beiträge festgelegt, mit welchen der Kanton die Fusion von Gemeinden unterstützt. Der Regierungsrat plant die Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnung auf den 1. Januar 2018. Die Verordnung geht nun zur Genehmigung an den Kantonsrat.
Der Kantonsrat verabschiedete am 20. April 2015 das neue Gemeindegesetz. Dieses erweitert die organisatorischen Handlungsspielräume der Gemeinden, klärt die kantonale Unterstützung für Gemeindereformen und führt ein neues Haushalts- und Rechnungslegungsrecht ein. Das Gesetz erfordert den Erlass einer Vollzugsverordnung, die der Genehmigung des Kantonsrates untersteht.
Die vom Regierungsrat nun beschlossene Verordnung regelt die Höhe und die Berechnungsmethode der finanziellen Beiträge, mit welchen der Kanton Gemeindefusionen unterstützt. Aufgrund von Annahmen über die zu erwartenden Fusionen wurde eine Modellrechnung erstellt. Gemäss dieser rechnet der Kanton während der nächsten 20 Jahre mit Unterstützungskosten von insgesamt rund 60 Millionen Franken. Diesem Aufwand stehen Einsparungen beim kantonalen Finanzausgleich in der Grössenordnung von 9 Millionen Franken jährlich gegenüber, wenn alle Fusionen gemäss Modellrechnung umgesetzt sind.
Im Weiteren konkretisiert die Verordnung die gesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung. Diese folgen den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren für ein Harmonisiertes Rechnungsmodell. Sie haben zum Ziel, die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse richtig, vergleichbar und allgemein verständlich darzulegen. Zu diesem Zweck legt die Verordnung den Kontenrahmen und die Bewertung des Vermögens fest. Ausserdem bestimmt sie die Finanzkennzahlen, welche die Gemeinden veröffentlichen müssen.
Gemeindegesetz und Verordnung müssen zeitgleich in Kraft gesetzt werden. Der 1. Januar 2018 ist anzustreben, weil 2018 die Erneuerungswahlen der kommunalen Behörden stattfinden. Die Verordnung geht nun zur Genehmigung an den Kantonsrat.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
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