Gemeinsam Grundlagen für flächendeckendes E-Voting schaffen

Der Regierungsrat will den Stimmberechtigten zeitnah ein sicheres, finanziell tragbares und organisatorisch überzeugendes neues System zur elektronischen Stimmabgabe anbieten. Erarbeitet werden soll es im Rahmen eines Vorprojekts in Partnerschaft mit Parteien und Verbänden und vor allem auch den Gemeinden, die bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen die operative Hauptlast tragen.

Bei den bisherigen E-Voting-Versuchen des Kantons Zürich mit Vorlagen auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene, über die Inland- und Auslandschweizerinnen und -schweizer abgestimmt haben, hat der Kanton Zürich wichtige Erkenntnisse gesammelt. So hat die Regierung im Beschluss Nr. 1391/2011 beispielsweise die möglichst papierlose Abwicklung als Voraussetzung für den flächendeckenden Einsatz von E-Voting festgehalten.

Bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen tragen die Gemeinden die operative Hauptlast. Die Einführung von E-Voting als zentraler Plattform kann erhebliche Auswirkungen auf die Prozesse der Gemeinden haben. Aber auch bezüglich der politischen Rechte für die Stimmberechtigten und bei den Prozessen für die Parteien müssen verschiedene Anpassungen geprüft werden, da der Regierungsrat den Stimmberechtigten ein sicheres, aber auch organisatorisch überzeugendes E-Voting anbieten will. Im Rahmen eines Vorprojektes sollen die Gemeinden, Parteien und Verbände im Kanton ihre wichtigsten Anforderungen und Bedürfnisse an ein künftiges E-Voting-System formulieren. Ein Bericht mit Analysen der möglichen Anpassungen soll anschliessend dem Regierungsrat als Grundlage dienen für den Entscheid zur Einführung eines flächendeckenden, finanziell tragbaren und möglichst medienbruchfreien E-Votings. Diesem wichtigen Prozess soll genügend Zeit eingeräumt werden. Ob im Kanton Zürich die Wahlen 2019 mit E-Voting durchgeführt werden, kann daher erst nach Abschluss des Vorprojekts beurteilt werden.

Die Durchführung der bisherigen E-Voting-Urnengänge hat gezeigt, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer ein ausgewiesenes Interesse an der elektronischen Stimmabgabe haben. Auf die kurzfristige Bereitstellung einer Zwischenlösung für die im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer wird jedoch aus Gründen der Komplexität und der hohen Kosten verzichtet.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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