Neue Schwerpunkte der Strafverfolgung
Medienmitteilung 27.11.2015
Gewaltprävention, Kampf gegen Vermögenskriminalität und Internetkriminalität sowie eine Stärkung der Zusammenarbeit: Diese Schwerpunkte setzt der Regierungsrat im Bereich der Strafverfolgung für die Jahre 2015 bis 2018.
Gestützt auf eine Analyse der Sicherheitslage setzt der Regierungsrat in jeder Legislatur Schwerpunkte im Bereich der Strafverfolgung fest. Er bestimmt damit Bereiche, auf denen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft die Bekämpfung der Kriminalität gemeinsam auf neuen Wegen angehen sollen. Der Regierungsrat stützt sich dabei auch auf bereits formulierte Legislaturziele.
Für die Jahre 2015 bis 2018 gibt der Regierungsrat den Strafverfolgungsbehörden vor, sich auf die Verhinderung von Gewaltstraftaten, den Kampf gegen Vermögenskriminalität, den Kampf gegen die Internetkriminalität und die Stärkung der Zusammenarbeit zu konzentrieren.
Gewaltprävention
Gewaltschutz und -bekämpfung waren schon in den Jahren 2012 bis 2015 ein Schwerpunktthema. Bereits sind wichtige Ziele erreicht. So wurde auf das Jahr 2015 ein kantonales Bedrohungsmanagement eingeführt. Dessen Kernelemente sind ein Handbuch für Behörden und Institutionen, ein Fachgremium für Ad-hoc-Gefährlichkeitsbeurteilungen und die Fachstelle Forensic Assessment, welche Polizei und Staatsanwaltschaften wertvolle Einschätzungen und Interventionsempfehlungen abgibt. Evaluiert und eingeführt ist zudem das Risk-Assessment-Instrument ODARA. Gemäss vorläufiger Bilanz des Regierungsrates hat die Schaffung einer neuen Präventionsabteilung bei der Kantonspolizei die Bestrebungen der Gewaltprävention massgeblich unterstützt. Die vorliegende Art der Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und Forensik im Kanton Zürich ist einmalig und hat Vorzeigecharakter.
Verschiedene Gewalttaten in jüngerer Vergangenheit zeigen, dass das Bedrohungsmanagement weitere Schritte erfordert. So sollen der interdisziplinäre Dialog gestärkt, Abläufe harmonisiert und frühzeitige therapeutische Angebote geschaffen werden.
Vermögenskriminalität
Die präventive und repressive Bekämpfung der Vermögenskriminalität ist für den Wirtschaftsstandort Zürich von zentraler Bedeutung. Die angestrebte Zielsetzung des bereits für die Jahre 2012 bis 2015 definierten Schwerpunktes Para-Wirtschaftskriminalität, die effiziente Bearbeitung und Erledigung von Fällen von mittelschweren Wirtschaftsdelikten - ist noch nicht erreicht. Der Schwerpunkt wird darum aufbauend auf Bewährtem mit breiterem Fokus weitergeführt und weiterentwickelt.
Internetkriminalität
Die Kriminalität im Internet ist eine der grossen Herausforderungen für die Strafverfolgung - in Zukunft wird die überwiegende Mehrheit der Straftaten Berührungspunkte zur Internettechnologie haben. Das bereits aufgebaute Kompetenzzentrum Cybercrime, bei dem Staatsanwaltschaft und Polizei in enger Zusammenarbeit komplexe Fälle bearbeiten, hat sich bewährt. Das Team hat trotz beschränkt vorhandener Kapazitäten neue Ansätze für Ermittlungen erprobt und verbessert. Der Kanton Zürich nimmt damit eine Führungsrolle in der Schweiz ein.
Der Regierungsrat hat beschlossen, den Kampf gegen die Internetkriminalität weiterhin als Schwerpunkt zu führen. Der Bereich soll personell verstärkt werden. Dringend erforderlich ist die weitere Schulung aller Ermittler in Bezug auf IT-Ermittlungen und die drastische Steigerung der Kapazitäten in der Datensicherung und -auswertung, wobei für beide Aspekte neue Lösungsansätze zu suchen sind. Gleichzeitig sollen die Ermittler auf allen Stufen befähigt werden, in Bagatellfällen von Internetkriminalität zu ermitteln. So soll das Kompetenzzentrum entlastet werden. Aus sachlichen und finanziellen Überlegungen ist eine Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und dem Bund anzustreben.
Stärkung der Zusammenarbeit
Der optimalen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in jedem Bereich kommt in der Kriminalitätsbekämpfung zentrale Bedeutung zu. Vor dem Hintergrund neuer Mittel und Möglichkeiten, insbesondere auch im Bereich neuster IT-Entwicklungen legt der Regierungsrat deshalb als neuen Schwerpunkt die weitere Optimierung in der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden fest. In erster Linie drängen sich Schritte in Bezug auf durchgängige Arbeitsprozesse auf, wobei zunehmend auf elektronisch unterlegte Abläufe in den Verfahren selber abzustellen ist. Dabei geht es darum, den Einsatz der Ressourcen für die Strafverfolgung möglichst effizient zu steuern und polizeiliche Analysemöglichkeiten und Lagebilder im Zusammenhang mit neuen Deliktsphänomenen für die Bedürfnisse der Staatsanwaltschaften auszubauen. Anderseits hat die Polizei das Bedürfnis, seitens der nachgelagerten Instanzen Staatsanwaltschaften und Gerichte eine systematische Rückmeldung über die Qualität der polizeilichen Arbeit zu erhalten, die erlauben würde, entsprechende Steuerungsmassnahmen zur eigenen Verbesserung einzuleiten.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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