Regierungsrat verabschiedet Bauprogramm für Staatsstrassen 2016–2018

Im Bauprogramm 2016–2018 setzt der Regierungsrat die Schwerpunkte auf die siedlungsverträgliche Gestaltung der Kantonsstrassen in dicht besiedelten Räumen sowie auf Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr. Mit zahlreichen Massnahmen soll zudem die Verkehrssicherheit auf den Strassen erhöht und dicht besiedelte Gebiete in der Agglomeration besser erschlossen werden.

Mit dem Bauprogramm erstattet der Regierungsrat dem Kantonsrat jährlich Bericht über die Bautätigkeit auf den Staatsstrassen für die kommenden drei Jahre. Enthalten sind die kurz- und mittelfristig geplanten Infrastrukturmassnahmen zur Erreichung der übergeordneten Strategien und verkehrspolitischen Ziele. Im Richtplan vom 29. April 2015 wird der Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr eine besondere Bedeutung beigemessen. Die siedlungsverträgliche Gestaltung der Kantonsstrassen in dicht besiedelten Räumen und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten werden daher ein wichtiges Ziel der Strasseninfrastrukturplanung bleiben. Weiterhin ist das Kantonsstrassennetz bezüglich Verkehrssicherheit und – insbesondere in den stark verkehrsbelasteten Agglomerationsgebieten – bezüglich des Verkehrsflusses zu verbessern.

In diesem Zusammenhang wird das Verkehrsmanagement auf dem Staatsstrassennetz weiterhin an Bedeutung gewinnen. Auf der Grundlage des vom Kantonsrat 2010 beschlossenen Rahmenkredits werden die Konzepte zur Regionalen Verkehrssteuerung umgesetzt. Damit wird eine Verstetigung des Verkehrsflusses angestrebt, damit die Reisezeiten im motorisierten Individualverkehr und im strassengebundenen öffentlichen Verkehr innerhalb der Agglomerationen auch bei weiterem Verkehrswachstum verlässlich bleiben. Am weitesten fortgeschritten sind Projekte im Glatt- und im Limmattal.

Der Regierungsrat rechnet zwischen 2016 und 2018 mit jährlichen Nettoinvestitionen zwischen 97 und 107 Millionen Franken.

Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr

Auch in den kommenden Jahren soll die Verkehrssicherheit für Fussgänger in Siedlungsgebieten verbessert werden. Rund 10 Millionen Franken stehen jährlich für Schutzvorrichtungen oder kombinierte Rad-/Gehweganlagen zur sicheren Erschliessung von Neubaugebieten zur Verfügung. Zudem sollen Lücken im Wegnetz geschlossen werden. Auch beim Veloverkehr werden Lückenschliessungen und Netzergänzungen sowie die Verbesserung der Sicherheit, insbesondere auf Schulwegen, vorangetrieben.

Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Förderung des Alltagsverkehrs. Eine zentrale Massnahme ist der Velonetzplan, der derzeit erarbeitet wird. Dadurch findet erstmals eine systematische Planung der Veloinfrastruktur im Kanton, in den Regionen und Gemeinden statt. Der Velonetzplan löst die Radwegstrategie von 2006 ab und bildet eine Grundlage für die regionalen Richtpläne.  

Wichtige Strassenprojekte

Verschiedene, bereits in den vergangenen Strassenbauprogrammen enthaltene Vorhaben werden im aktuellen Bauprogramm weiter vorangetrieben:

  • Das Vorprojekt des Ausbaus der Schaffhauserstrasse durch den Bülacher Hardwald konnte im Frühling 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Nach Auswertung der eingegangenen Einwendungen wird der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Kreditvorlage unterbreiten. Ohne Verzögerungen im weiteren politischen und rechtlichen Verfahren ist der Ausbau ab 2020 möglich.
  • Beim Autobahnzubringer Ottenbach/Obfelden erfolgt voraussichtlich auf Ende Jahr die Projektfestsetzung. Da mit Einsprachen zu rechnen ist, kann der Baubeginn nicht vor 2018 erwartet werden. Die Bauzeit beträgt vier Jahre.
  • Die im Richtplan vorgesehene Linienführung für die Umfahrung Eglisau wurde Ende 2013 durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) als nicht bewilligungsfähig beurteilt. In der Folge wurden alternative Linienführungen untersucht, die wiederum der ENHK vorgelegt wurden. Deren Gutachten wird Grundlage für den Entscheid über das weitere Vorgehen bilden. Die Umsetzung ist ab 2020 vorgesehen.

Vorausschauende Planung dank Gesamtverkehrskonzept

Das Strassennetz trägt die Hauptlast bei der Bewältigung des Verkehrsaufkommens (70 Prozent motorisierter Individualverkehr, 30 Prozent öffentlicher Verkehr). Um den grösstmöglichen volkswirtschaftlichen Nutzen zu erzielen, werden bei Neu-, Aus- und Umbauten frühzeitig die verschiedenen Bedürfnisse abgestimmt und die Wirkungen berücksichtigt. Zu beachten sind somit die verkehrlichen Anforderungen für den Autoverkehr, für den strassengebundenen öffentlichen Verkehr, für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Velofahrende wie auch die gewünschte Umwelt- und Siedlungsentwicklung. Grundlage für eine solche Planung ist das 2006 vom Regierungsrat beschlossene Gesamtverkehrskonzept, dessen Neuauflage in Bearbeitung ist.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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