Immobilienmanagement für Universitätsspital und Universität Zürich: Detailkonzepte genehmigt

Der Regierungsrat hat die Detailkonzepte für das zukünftige Immobilienmanagement des Universitätsspitals Zürich (USZ) und der Universität Zürich (UZH) genehmigt. Damit werden die strategischen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Übertragung der Liegenschaften im Baurecht auf das USZ und die künftige Bauherrenfunktion der UZH weiter konkretisiert. Zudem hat der Regierungsrat das Grobkonzept für die Abwicklung von Hochbau- und weiteren immobilienbezogenen Projekten verabschiedet.

Im Sommer 2012 beauftragte der Regierungsrat die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion mit der Abklärung der Möglichkeiten für die Entlassung des USZ und der UZH aus dem kantonalen Immobilienmanagement. Im März 2013 genehmigte er das Grobkonzept für die Übertragung der Liegenschaften auf das USZ im Rahmen eines Baurechtsmodells und die Übertragung der Bauherrenfunktion auf die UZH. Er sprach sich damit gegen ein Einheitsmodell beim Immobilienmanagement aus, weil differenzierte Lösungen für die besonderen Bedürfnisse besser sind.

Universitätsspital: Übertragung der Verantwortung für die Immobilien an Spitalführung

Im nun vom Regierungsrat genehmigten Detailkonzept der Gesundheitsdirektion werden die strategischen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Übertragung der Liegenschaften im Baurecht auf das USZ weiter konkretisiert. Mit der neuen Verantwortung für die Immobilien wird die USZ-Leitung ihre operative Führungsaufgabe für das Spital in Zukunft umfassender wahrnehmen können.

Zur Übertragung der nötigen Kompetenzen vom Kanton auf das USZ wird dieses von den Vorschriften des kantonalen Finanzhaushaltsrechts entbunden. Damit werden die Führungsorgane des Spitals – der Spitalrat und die Spitaldirektion – inskünftig über Neu- und Umbauten entscheiden können; sie sind auch dafür verantwortlich, dass die Finanzierung der Investitionsvorhaben und deren Tragbarkeit sichergestellt sind. Das USZ kann dazu neu auch Baukredite aufnehmen. Die Eigentümerinteressen werden in einer Eigentümerstrategie mit verbindlichen Vorgaben an die Unternehmensführung − z.B. zu finanziellen Kennzahlen − formuliert. Deren Einhaltung wird durch den Regierungsrat und den Kantonsrat über die bestehenden, bewährten Aufsichts- und Controllingstrukturen sichergestellt.

Universität: Mehr Eigenständigkeit durch Bauherrenfunktion

Mit dem bewilligten Detailkonzept der Bildungsdirektion für die UZH werden die Bedürfnisse der Universität nach mehr Eigenständigkeit im Bereich des Immobilienmanagements erfüllt. Der Kanton bleibt Eigentümer von Boden und Bauten und stellt der UZH die Liegenschaften gegen Verrechnung der Kapitalkosten zur Verfügung. Als Eigentümer entscheidet der Kanton über die Finanzierung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel durch den Kanton erfolgt neu auf der Grundlage einer jährlichen Immobilienvorlage des Regierungsrats im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses. Die Budgethoheit des Kantonsrates bleibt unangetastet.

Neu wird die Bauherrenfunktion auf die Universität übertragen. Die UZH erhält damit mehr Verantwortung und Gestaltungsspielraum. Um die Interessen des Kantons zu wahren, wird neben der Immobilienvorlage auch eine Leistungsvereinbarung zwischen Kanton und UZH eingeführt. Diese gilt jeweils für vier Jahre und wird jährlich aktualisiert. Geregelt sind darin die Anforderungen an die Organisation des Immobilienmanagements der UZH, die Berücksichtigung der Richtlinien der Regierungspolitik und Grundsätze zu Finanzierung und Refinanzierung der Bauten.

Für die Abwicklung von Bauprojekten wird eine weitere Leistungsvereinbarung zwischen der UZH und dem Hochbauamt der Baudirektion abgeschlossen. In einer gemeinsamen Sitzung wird danach alle sechs Monate festgehalten, in welcher Art welche Projekte bearbeitet werden. Das Hochbauamt bleibt darüber hinaus weiterhin zuständig für planungsrechtliche Aufgaben und das Controlling im Bereich der Hochbauten.

Weiteres Vorgehen bei den Detailkonzepten USZ und UZH

Zur Umsetzung des neuen Immobilienmanagements des USZ und der UZH werden in einem nächsten Schritt die Rechtsgrundlagen erarbeitet. Bis Mitte 2014 sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der nun beschlossenen Detailkonzepte vorliegen und zum Entscheid dem Kantonsrat vorgelegt werden.

Neue langfristige Strategie mit dem RFI-Prozess

Des Weiteren hat die Baudirektion im Rahmen des Projekts «Überprüfung Immobilienmanagement» ein Grobkonzept für die Abwicklung von Hochbau- und weiteren immobilienbezogenen Projekten erarbeitet. Die übergreifenden Massnahmen und Werkzeuge sollen schliesslich zu einem Gesamtprozessmodell für Hochbauvorhaben zusammengefügt werden. Dieses für alle Direktionen anwendbare Prozessmodell verbessert das heutige Immobilienmanagement, beispielsweise im Bereich der Abläufe und Schnittstellen zwischen den Direktionen und/oder Ämtern. Neu können zudem die Auswirkungen der Direktions- und Amtsstrategien auf die kantonalen Räume, Flächen und Immobilien ermittelt und entsprechend berücksichtigt werden. Die Baudirektion erstellt eine detaillierte Zusammenstellung sämtlicher Immobilienprojekte über zwölf Jahre, die vom Regierungsrat zu verabschieden ist. Das ermöglicht dem Regierungsrat die strategische Steuerung der kantonalen Immobilien aus einer gesamtheitlichen Sicht. Zentraler Bestandteil des Gesamtprozessmodells ist der neue RFI-Prozess («Raum, Flächen, Immobilien»). Dieser umfasst eine strategische und eine operative Ebene.

Auf der strategischen Ebene sorgt ein Koordinationsgremium aus Vertretern der Direktionen dafür, dass der Regierungsrat die Direktionsstrategien und die bau- und immobilienbezogenen Vorhaben rechtzeitig auf die Richtplanung, die Bauland- und Flächenstrategie, den Finanzbedarf und die bestehenden Teilportfoliostrategien abstimmen kann.

Auf der operativen Ebene nimmt ein in der Baudirektion angesiedeltes RFI-Gremium nach Vorliegen der Projektunterlagen eine erste Beurteilung des bau- und immobilienbezogenen Vorhabens vor. Letztinstanzlich entscheidet der Regierungsrat.

Höhere finanzielle Flexibilität bei Realisierung von Hochbauten

Erstmals ab 2015 können alle Direktionen zudem je eine eigene Leistungsgruppe Hochbauinvestitionen eröffnen. Dank dieser Änderung in den Richtlinien zur Finanzplanung können Budgetmittel für Hochbau-Investitionen innerhalb der gleichen Direktion verschoben werden, so dass diese bei Verzögerungen von einzelnen Projekten nicht unausgeschöpft bleiben müssen. Dies ermöglicht eine höhere Flexibilität bei der Realisierung von Hochbauten.

Die Baudirektion wird gemeinsam mit den übrigen Direktionen die entsprechenden Detailkonzepte bis im Dezember 2014 abschliessen und vom Regierungsrat genehmigen lassen. Im ersten Halbjahr 2015 werden Testläufe mit ausgewählten Organisationseinheiten und Projekten durchgeführt.

Die jetzt vorliegenden neuen Immobilienmodelle und -prozesse führen zu einer besseren Übereinstimmung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung, zu grösserer Projektierungssicherheit und zu einer Beschleunigung des Immobilienprozesses.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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