Lotteriefondsbeiträge für die grossen Kulturinstitutionen in Winterthur und Zürich
Medienmitteilung 09.01.2014
Einmalige und aussergewöhnliche Vorhaben von drei grossen Winterthurer und zwei Zürcher Kulturinstitutionen sollen erstmals seit dem Jahr 2000 wieder mit Mitteln des Lotteriefonds finanziert werden können. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Antrag über 9,6 beziehungsweise zehn Millionen Franken für die aufgelisteten Projekte zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Einmal pro Legislaturperiode sollen die Städte Zürich und Winterthur künftig ein Sondergesuch um finanzielle Unterstützung durch den Lotteriefonds stellen können, um damit ausserordentliche und einmalige Vorhaben der grossen Kulturinstitutionen zu finanzieren. Dies ist der Kernpunkt von neuen Kriterien, die der Regierungsrat auf Anregung des Kantonsrates erarbeitet hat. Sie gelangen jetzt erstmals zur Anwendung. Für die Eingaben während der Legislatur 2011 bis 2015 hat der Regierungsrat festgelegt, dass pro Stadt zehn Millionen Franken zur Verfügung stehen.
In den Genuss von Unterstützungszahlungen sollen in der Stadt Zürich das Schauspielhaus und die Tonhalle kommen, nicht aber das Kunsthaus, dessen Erweiterung der Lotteriefonds bereits massgeblich unterstützt. In Winterthur sind es das Musikkollegium, das Kunstmuseum und das Theater Winterthur. Die Projektbeiträge stellen keine Kompensation dar für mögliche ausfallende Leistungen der Städte. Die einmal alle vier Jahre aus dem Lotteriefonds gewährten Geldzahlungen sollen dazu dienen, in sich geschlossene Projekte zu finanzieren. Dazu gehören Sonderveranstaltungen, Verbesserungen der Kulturvermittlung, namentlich für Kinder und Jugendliche, die Durchführung von Tourneen und Festivals, sowie die Produktion von Tonträgern.
Die Stadt Zürich hat im Namen ihrer Kulturinstitutionen elf Teilgesuche mit einer Gesamtsumme von zehn Millionen Franken eingereicht. So will das Schauspielhaus z.B. ein Theaterfestival durchführen und ein Theaterstück mit Kindern erarbeiten. Die Tonhalle will ihre Konzertprogramme elektronisch erfassen und Tourneen veranstalten. Übergeordnetes Ziel ist es, die Ausstrahlung der Kulturstadt Zürich national und international zu erhöhen.
Die Stadt Winterthur stellt im Namen ihrer Kulturinstitutionen 14 Teilgesuche mit einer Gesamtsumme von 9,6 Millionen Franken. Mit dem Geld will der Kunstverein unter anderem Lücken schliessen in seiner Sammlung, die durch den Rückzug von Leihgaben entstanden sind. Das Musikkollegium Winterthur und das Theater Winterthur produzieren unter anderem zusammen eine Kinderoper.
Die genannten grossen Kulturinstitutionen sind bis ins Jahr 2000 wiederholt in den Genuss von einzelnen Sonderzahlungen aus dem Lotteriefonds gekommen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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