Online-Steuererklärung in allen Gemeinden und neu auch als Light-Variante
Medienmitteilung 18.01.2013
Dieses Jahr können alle Steuerpflichtigen im Kanton Zürich die Steuererklärung erstmals über das Internet einreichen, nachdem ein Pilotbetrieb 2012 erfolgreich verlaufen ist. Eine weitere Neuerung hat die Finanzdirektion mit einer Steuererklärung light entwickelt: Einfache Deklarationen können in einer neuen, reduzierten Eingabemaske mit einem erleichterten Zugang unter anderem auch über Tablets wie zum Beispiel über ein iPad online vorgenommen werden.
In sieben Pilotgemeinden hat das Steueramt letztes Jahr die elektronische Steuererklärung (ZHprivateTax) eingeführt und getestet: Die Steuerpflichtigen mussten keine Software mehr installieren und keine Formulare mehr ausdrucken, sondern sich lediglich auf der Plattform ZHservices einloggen und nur noch die Freigabequittung sowie allfällige Beilagen per Post ans Steueramt einschicken. Beachtliche 9,7 Prozent der Steuerpflichtigen der sieben Gemeinden haben diese neue Möglichkeit bis Ende Mai 2012 genutzt.
Der Datenschutz ist gewährleistet
Der Pilotbetrieb verlief weitgehend problemlos und erhielt von der Bevölkerung gute Noten. Deshalb hat die Finanzdirektion das Steueramt ermächtigt, ZHprivateTax ab 2013 auf den ganzen Kanton auszudehnen. Damit entspricht sie dem Ziel des Regierungsrates, nicht nur den Kontakt innerhalb von Verwaltung und Behörden, sondern auch jenen der Bevölkerung mit den Behörden zeitgemäss zu gestalten und so weit wie möglich zu erleichtern. Für diesen Teil des Informatik-Projektes ZüriPrimo beim kantonalen Steueramt hatte der Regierungsrat rund 10,6 Millionen Franken gesprochen; dieser Kredit wird eingehalten.
Der Datenschutz ist bei ZHprivateTax weiterhin einwandfrei gewährleistet und mit dem Datenschutzbeauftragten des Kantons abgesprochen: So ist sichergestellt, dass die Steuerämter erst nach dem Übermitteln der Freigabequittung in den Besitz der Daten gelangen. Sie erhalten damit keinen Einblick, wie die Steuerpflichtigen die Formulare ausgefüllt und wie sie dabei allenfalls ihre Angaben verändert haben.
Light-Version für einfache Fälle
Zusätzlich hat die Finanzdirektion nach Abschluss des Pilotprojektes grünes Licht gegeben für ein besonders innovatives Projekt unter dem Titel «ZHprivateTax-Light». Zürich ist damit der erste Kanton, der einen solchen Weg geht. Ziel dieses internetbasierten Projektes ist es, dass einfache Steuererklärungen online und mit möglichst geringem Anmelde- und Erfassungsaufwand am eigenen PC oder zum Beispiel auf einem iPad ausgefüllt und eingereicht werden können.
Weil das System nur komplette Deklarationen akzeptiert, erwartet das Steueramt, dass der administrative Aufwand für das Nachfordern von Daten und Unterlagen mit der neuen Lösung zurückgehen sollte. Diese Lösung ist zugeschnitten auf beruflich nicht selbstständige Steuerpflichtige mit steuerlich einfachen Verhältnissen, also ohne Wohneigentum, ohne komplexes Wertschriftenportfolio und ohne Kinder. Nach Einschätzung des Steueramtes dürfte dieses neue Angebot namentlich junge Steuerpflichtige ansprechen.
Private Tax als weitere Möglichkeit
Weiterhin wird es auch möglich sein, die Steuererklärung mit der im Internet oder auf der CD-ROM verfügbaren Software Private Tax sowie manuell auf Papier auszufüllen. Bei Private Tax werden die Vorjahresdaten ebenfalls übernommen, im Unterschied zur Online-Lösung ZHprivateTax jedoch immer vom lokalen PC. Bei Private Tax müssen neben den Beilagen allerdings auch alle Steuerformulare ausgedruckt und eingeschickt sowie vom Steueramt eingescannt werden.
Das Steueramt richtet für technische Fragen wiederum eine ganzjährige Hotline ein, die in der für Steuererklärungen intensivsten Zeit vom 11. März bis zum 7. April auch am Wochenende erreichbar sein wird (Telefon 0800 22 88 11). Weitere Informationen zur Online-Steuererklärung können abgerufen werden unter www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax
Immer mehr Online-Kontaktmöglichkeiten über ZHservices
Die Online-Steuererklärung ist eine wichtige, aber nicht die einzige Möglichkeit, mit Amtsstellen des Kantons elektronisch in Kontakt zu treten. Über die Plattform ZHservices der Staatskanzlei ist es auch möglich, Gesuche für Dienstverschiebungen und Urlaub beim Militär und Zivilschutz online einzureichen. Im November 2012 ist zudem die vom Buchungszentrum in der Finanzdirektion eingeführte elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen aufgeschaltet worden, die der kantonalen Verwaltung ihre Rechnungen nun im PDF-Format elektronisch zustellen können. Die jüngste Ergänzung ist die am 14. Januar 2013 eingeführte Möglichkeit, dass Firmen ihre Anmeldungen beim Handelsregisteramt elektronisch vornehmen können. Weitere Anwendungen, auch in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, sind geplant.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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