Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Opernhaus Zürich AG

Der Kanton Zürich und die Opernhaus Zürich AG haben erstmals eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese regelt beispielsweise, wie viele Opern- und Ballettvorstellungen pro Jahr stattfinden sollen. Sie hält auch fest, dass dem Publikum pro Spielzeit 10 bis 14 Neuproduktionen gezeigt werden sollen. Der Kanton verpflichtet sich umgekehrt in einem Grundlagenvertrag, den Betrieb und allfällige Bauvorhaben des Opernhauses mitzufinanzieren. Dies hat der Regierungsrat beschlossen.

Die genannte Zahl der Neuproduktionen liegt tiefer als in früheren Jahren. Laut einer im Jahr 2008 durchgeführten Studie wünscht sich das Zürcher Publikum mehr Wiederaufnahmen von Werken. Das Opernhaus soll laut der Leistungsvereinbarung ein abwechslungsreiches Opernrepertoire präsentieren, das insbesondere auch die zeitgenössische Musik berücksichtigt. Dementsprechend soll das Opernhaus mindestens eine zeitgenössische Oper pro Spielzeit aufführen und alle zwei Jahre einen Kompositionsauftrag für eine Oper oder Kinderoper erteilen. Festgelegt ist in der Leistungsvereinbarung beispielsweise auch, dass das Opernhaus pro Spielzeit mindestens 30›000 Eintrittskarten zu günstigen Preisen bereit stellt. Diese sollen zwischen 15 und 75 Franken kosten. Daneben verpflichtet die Leistungsvereinbarung das Opernhaus, regelmässig Schul- und Kindervorstellungen durchzuführen.

Basis der neuen Vereinbarung bildet das revidierte Opernhausgesetz, dem der Kantonsrat im Februar 2010 zugestimmt hatte. Gestützt darauf haben Regierungsrat und die Opernhaus Zürich AG einen Grundlagenvertrag abgeschlossen. Diesen hat der Kantonsrat im März 2011 genehmigt.

Das Opernhausgesetz, der Grundlagenvertrag und die Leistungsvereinbarung sind auf den 1. Januar 2012 in Kraft getreten.


Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

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