Abstimmungsprozedere bei der Dreifachabstimmung vom 15. Mai 2011 zur Änderung des Steuergesetzes
Medienmitteilung 27.01.2011
Am 15. Mai 2011 bringt der Regierungsrat erstmals drei Vorlagen zur Abstimmung, über welche die Stimmberechtigten gemeinsam zu entscheiden haben: eine vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Steuergesetzes («Steuerentlastungen für natürliche Personen») sowie zwei dagegen erhobene Gegenvorschläge von Stimmberechtigten: «Eine nachhaltige Steuerstrategie» der Grünliberalen und «Tiefere Steuern für Familien» der SP. Die drei Vorlagen schliessen einander inhaltlich aus: Letztlich kann nur eine von ihnen verwirklicht werden.
Drei Hauptfragen und drei Stichfragen
Die Feststellung der obsiegenden Variante erfordert ein aufwendiges Abstimmungsverfahren. So werden die Stimmberechtigten am 15. Mai drei Hauptfragen und drei Stichfragen zu beantworten haben. In den Hauptfragen können sie sich je für oder gegen die vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesänderung und die beiden Gegenvorschläge aussprechen. Und in den Stichfragen können sie für je zwei Vorlagen angeben, welche der beiden Varianten sie bevorzugen.
Aus den Antworten lässt sich der Wille der Stimmberechtigten wie folgt ermitteln:
- Werden alle Vorlagen abgelehnt, bleibt es beim geltenden Recht.
- Wird eine der drei Vorlagen angenommen, wird sie zum neuen Recht.
- Werden zwei Vorlagen angenommen, gibt die Stichfrage zu diesen beiden Vorlagen den Ausschlag.
- Werden alle drei Vorlagen angenommen, gewinnt jene Vorlage, die in den beiden sie betreffenden Stichfragen bevorzugt wird.
Dieses Verfahren ist eine Erweiterung des bekannten Verfahrens für Abstimmungen über zwei einander ausschliessende Vorlagen, wie es jüngst bei der Abstimmung über die Volksinitiative «Kinderbetreuung Ja» und den Gegenvorschlag des Kantonsrates zur Anwendung gekommen ist. Dort konnten sich die Stimmberechtigten in zwei Hauptfragen über die Initiative und den Gegenvorschlag äussern; in der (einzigen) Stichfrage wurden die beiden Vorlagen einander gegenüber gestellt. Weil es am 15. Mai um drei Vorlagen geht, braucht es vorliegend jedoch drei Hauptfragen und drei Stichfragen.
Stimmberechtigte müssen ihren Willen zweifelsfrei ausdrücken können
Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte ist der Regierungsrat zuständig, das Abstimmungsverfahren bei drei einander ausschliessenden Vorlagen festzulegen. Der Regierungsrat hat andere, weniger aufwendige Verfahren geprüft, aber verworfen. Insbesondere verzichtet er darauf, die Stimmberechtigten in zwei Volksabstimmungen über die Vorlagen entscheiden zu lassen, denn der Aufwand eines zweimaligen Urnengangs und Abstimmungskampfes in derselben Sache lässt sich nicht rechtfertigen. Eine Vereinfachung des Verfahrens beispielsweise durch Weglassen der Stichfragen kam ebenfalls nicht in Frage, denn es würde bedeuten, dass die Stimmberechtigten ihren Willen nicht mehr zweifelsfrei ausdrücken können.
Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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