Ausführungsbestimmungen zum Registerharmonisierungsgesetz treten in Kraft
Medienmitteilung 01.04.2010
Per 1. April 2010 wird die Änderung im Gemeindegesetz betreffend Ausführungsbestimmungen zum Registerharmonisierungsgesetz sowie zur Einführung einer amtlichen Wohnungsnummer in Kraft gesetzt. Der Kantonsrat hatte der Änderung am 11. Januar 2010 zugestimmt.
Mit der Gesetzesänderung wird unter anderem die Rechtsgrundlage für den Bezug von Daten bei der Kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt geschaffen, die für die Einführung der amtlichen Wohnungsnummern erforderlich ist.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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