Kloster Fahr gehört ab 2008 zur aargauischen Gemeinde Würenlos
Medienmitteilung 06.12.2007
Das Benediktinerinnenkloster Fahr ist eine Aargauer Exklave im Kanton Zürich und gehörte bisher noch zu keiner Gemeinde. Der Aargauer Grosse Rat hat vor kurzem beschlossen, das Kloster Fahr der Gemeinde Würenlos zuzuordnen. Dies bedingt eine Neuregelung bei der Erfüllung der kommunalen Aufgaben, die von den Gemeinden Würenlos und Unterengstringen wahrgenommen werden. Dazu wird zwischen den Kantonen Aargau und Zürich ein Staatsvertrag abgeschlossen, der am 1. Januar 2008 in Kraft tritt.
Das Gebiet des 1130 gegründeten Klosters Fahr ist bis heute keiner Gemeinde zugeordnet gewesen. Es ist ein Priorat und untersteht der Führung durch den Abt von Einsiedeln. Im Kloster leben 28 Benediktinerinnen.
Die aargauische Exklave war bisher mit mehreren Verträgen an das aargauische Würenlos und das zürcherische Unterengstringen gekoppelt, um die Erfüllung kommunaler Aufgaben – unter anderem in den Bereichen Zivilschutz, Wasserversorgung und Feuerwehr – für das Kloster Fahr zu regeln. Neu wird ein Zusammenarbeitsvertrag zwischen der Gemeinde Würenlos, dem Kloster Fahr und der Gemeinde Unterengstringen die Aufgaben und Dienstleistungen regeln. Weil hoheitliche Entscheidbefugnisse übertragen werden, ist ein Staatsvertrag zwischen den beiden Kantonen notwendig. Der neue Staatsvertrag bestimmt insbesondere das anwendbare Recht, die Aufsicht, die Haftung und den Rechtsschutz.
Mit dem Anschluss an Würenlos werden die Bewohnerinnen des Klosters Fahr politische Rechte und Pflichten erhalten. Die Gemeinschaft der Benediktinerinnen muss neu Steuern an Würenlos zahlen. Bisher war das Kloster von Gemeindesteuern befreit.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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