Infrastruktur und Mobilitätsangebot

Die Infrastruktur und das Mobilitätsangebot beeinflussen das Verhalten der Menschen massgeblich. Deshalb ist es zentral, dass bereits in der Planung die Weichen gestellt werden. Dies betrifft sowohl die Planung einzelner Überbauungen als auch das Entwickeln ganzer Areale und Quartiere. Wir beraten Sie, wie Sie das Mobilitätsangebot bei Ihren Bauvorhaben nachhaltig und multimodal gestalten können.

Über das Mobilitätsangebot die Nachfrage steuern

Über die Infrastruktur und das Mobilitätsangebot können Sie die Mobilität gezielt beeinflussen. Zum Beispiel können Sie die Anzahl Pflichtparkfelder reduzieren, Velowege ausbauen oder ein multimodales Angebot schaffen. Wir beraten Sie, welche Massnahmen in Ihrer Situation am zielführendsten sind und wie Sie die Infrastruktur so gestalten können, dass der Fuss- und Veloverkehr sowie der öV optimal gefördert werden. Und zwar nicht nur für Neubauprojekte, sondern auch für bestehende Siedlungen.

Planen Sie eine Veranstaltung, die viel Publikum anziehen soll? Wir zeigen wir Ihnen gerne auf, welche Anreisemöglichkeiten Sie den Besuchenden alternativ zur Anreise mit dem eigenen Auto anbieten können.

Beispiele

Lassen Sie sich von unseren Beispielen inspirieren. Hier zeigen wir Ihnen, wie andere bereits erfolgreich Massnahmen im Bereich Infrastruktur und Mobilitätsangebot umgesetzt haben. Haben Sie ein spannendes Projekt durchgeführt, dass Sie hier vorstellen wollen? Kontaktieren Sie uns!

Mögliche Handlungsfelder

Unschlüssig wie und in welchem Bereich Sie am besten starten sollen? Die folgenden Handlungsfelder geben Ihnen einen Überblick und zeigen mögliche Massnahmen auf. Die Handlungsfelder sind nicht abschliessend und werden laufend ergänzt. Falls Sie etwas vermissen sollten, melden Sie sich bei uns!

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Sie können als Gemeinde bei der privaten Parkierung massgeblich mitbestimmen. Das Planungs- und Baugesetz (PBG, §§ 242 - 247) verpflichtet zum Erstellen von privaten Fahrzeugabstellplätzen. So sollen die Abstellplatzbedürfnisse auf Privatgrund abgedeckt werden. Als Gemeinde können Sie aber die Anzahl, Lage und Gestaltung der Fahrzeugabstellplätze in der Bau- und Zonenordnung (BZO) oder in einer separaten Parkplatzverordnung (PPV) regeln und Möglichkeiten für autoarme oder autofreie Nutzungen schaffen. Zudem können sie jetzt schon Voraussetzungen für bedarfsgerechte Lademöglichkeiten schaffen, wie das Verlegen von Leerrohren oder das Installieren von Ladestationen.

Für die Regelung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen existieren aktuell zwei Wegleitungen des Kantons, mehr Informationen finden Sie auf der Seite «Kommunale Verkehrsplanung».

Der Fuss- und Veloverkehr ist auf kürzeren Strecken eine wichtige Alternative zum Auto. Schaffen Sie deswegen in Ihrer Gemeinde, Wohnsiedlung oder Quartier sichere, direkte und hindernisfreie Wege und fördern Sie so das Velofahren und Zufussgehen.

Achten Sie deswegen beim Erschliessen von Arealen und Gebäuden sowohl auf die privaten, als auch auf die öffentlichen Fuss- und Veloverbindungen. Planen Sie in Eingangsnähe grosse Abstellräume für Kinderwagen und Aussenspielgeräte. Auch die Ausstattung des Eingangsbereichs von Wohnbauten mit einem Witterungsschutz und als Treffpunkt lohnt sich, z. B. mit Sitzgelegenheiten. Für den Fussverkehr spielen auch die ÖV-Haltestellen eine entscheidende Rolle. Denken Sie auch hier an Sitzgelegenheiten, den Witterungsschutz und die Beleuchtung.

Die Fachstelle Veloverkehr und die Fachstelle Fussverkehr des Kantons bieten Planungsgrundlagen, Beratungsleistungen und viel Wissenswertes, um Sie auf Ihrem Weg zu unterstützen.

Fördern Sie den Veloverkehr in Ihrer Gemeinde, Wohnsiedlung, Quartier oder in Ihrem Unter-nehmen und bieten Sie neben einem sicheren Wegnetz auch zweckmässige Veloabstellanlagen an. Zweckmässig bedeutet für Wohnsiedlungen oder Unternehmen zum Beispiel ebenerdige Veloabstellplätze, die abschliessbar und gut ausgeleuchtet sind. Eine Haltevorrichtung erleichtert das Abstellen der Velos. Planen Sie auch genügend Platz für Anhänger, Spezialvelos und Kinderwagen ein. Abschliessbare Abstellplätze für Kundschaft oder Besuchende sollten Sie in der Nähe des Eingangsbereichs vorsehen und ebenfalls mit einem Witterungsschutz versehen.

Achten Sie neben der Qualität der Abstellanlagen auch auf eine ausreichende Anzahl. Doch wie ermitteln Sie diese? Die VSS-Norm 640065-2011 sieht pro Zimmer einer Wohneinheit einen Veloparkplatz vor. Darin sind die Veloparkplätze für Besuchende bereits enthalten. Prüfen Sie, ob Ihre Standortgemeinde noch weitere Vorgaben vorsieht.

Mit ergänzenden Angeboten können Sie das Velofahren noch attraktiver machen: So nutzen Arbeitnehmende eher das Velo, wenn sie am Arbeitsort duschen können oder Schliessfächer für ihren Helm oder den Regenschutz nutzen können. Bei grösseren Überbauungen oder Umbauten sollten Sie auch Ladestationen für E-Bikes, Velowerkzeug und -pumpen sowie eine Druckluftstation für sehr schnelles Pumpen vorsehen.

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