Umsetzung der Programme

Das Bild zeigt eine Strassenbaustelle in Nürensdorf.

Der Kanton Zürich verpflichtet sich gegenüber dem Bund, die fristgerechte Umsetzung der Massnahmen im Rahmen seiner Möglichkeiten voranzutreiben. Das Amt für Mobilität (AFM) steht dabei den Massnahmenträgern unterstützend zur Seite.

Fristgerechte Umsetzung

Insgesamt enthalten die bisher genehmigten Agglomerationsprogramme über 700 Massnahmen. Die Anzahl umgesetzter Massnahmen nimmt zwar stetig zu, erfolgt aber nicht im ursprünglich erwarteten Tempo. Der Bund setzt Fristen, innerhalb derer der Baubeginn der Massnahmen erfolgt sein muss, ansonsten erlischt der Anspruch auf Bundesbeiträge.

Details zu den Umsetzungsfristen können Sie dem Leitfaden entnehmen.

Die fristgerechte Umsetzung der Massnahmen ist für den Bund zudem relevant für die Beurteilung der nachfolgenden Generation. Als eines der Wirkungskriterien ist der Umsetzungsstand der laufenden Generationen mitbestimmend für die Höhe des Beitragssatzes der Folgegeneration.

Leitfaden

Der Leitfaden erläutert die im Planungs- und Umsetzungsprozess zu beachtenden wichtigsten Vorgaben und Fristen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Verkehrsmassnahmen, die vom Bund mitfinanziert werden (A-Massnahmen). Anhand der Prozessschritte von der angemeldeten Massnahme bis zur Schlussabrechnung werden im Leitfaden die wichtigsten Punkte erläutert. Vertiefende Fragen zu einzelnen Punkten werden im Anhang beantwortet. Für weitergehende Fragen sind die Kontaktpersonen des zuständigen Amts für Mobilität (AFM) ebenfalls im Leitfaden aufgeführt.

Agglomerationsprogramme des Kantons Zürich – Leitfaden Umsetzung

Agglomerationsprogramme des Kantons Zürich – Leitfaden Umsetzung
Agglomerationsprogramme des Kantons Zürich – Leitfaden Umsetzung
Herausgeber/in
Amt für Mobilität, Kanton Zürich
Autor/in
Amt für Mobilität, Kanton Zürich

Beilagen zum Leitfaden

Massnahmen mit effektiven Bundesbeiträgen

Massnahmen mit pauschalen Bundesbeiträgen

Unterlagen Abrechnung

Massnahmen mit effektiven Bundesbeiträgen

 

Massnahmen mit pauschalen Bundesbeiträgen

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lea.horowitz@vd.zh.ch
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Lea Horowitz.

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isabell.hofe@vd.zh.ch
+41 43 259 54 95
Neumühlequai 10, 8090 Zürich

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Isabell Hofe

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