Der Kanton Zürich verpflichtet sich gegenüber dem Bund, die fristgerechte Umsetzung der Massnahmen im Rahmen seiner Möglichkeiten voranzutreiben. Das Amt für Mobilität (AFM) steht dabei den Massnahmenträgern unterstützend zur Seite.
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Fristgerechte Umsetzung
Insgesamt enthalten die bisher genehmigten Agglomerationsprogramme über 700 Massnahmen. Die Anzahl umgesetzter Massnahmen nimmt zwar stetig zu, erfolgt aber nicht im ursprünglich erwarteten Tempo. Der Bund setzt Fristen, innerhalb derer der Baubeginn der Massnahmen erfolgt sein muss, ansonsten erlischt der Anspruch auf Bundesbeiträge.
Details zu den Umsetzungsfristen können Sie dem Leitfaden entnehmen.
Die fristgerechte Umsetzung der Massnahmen ist für den Bund zudem relevant für die Beurteilung der nachfolgenden Generation. Als eines der Wirkungskriterien ist der Umsetzungsstand der laufenden Generationen mitbestimmend für die Höhe des Beitragssatzes der Folgegeneration.
Leitfaden
Der Leitfaden erläutert die im Planungs- und Umsetzungsprozess zu beachtenden wichtigsten Vorgaben und Fristen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Verkehrsmassnahmen, die vom Bund mitfinanziert werden (A-Massnahmen). Anhand der Prozessschritte von der angemeldeten Massnahme bis zur Schlussabrechnung werden im Leitfaden die wichtigsten Punkte erläutert. Vertiefende Fragen zu einzelnen Punkten werden im Anhang beantwortet. Für weitergehende Fragen sind die Kontaktpersonen des zuständigen Amts für Mobilität (AFM) ebenfalls im Leitfaden aufgeführt.
Beilagen zum Leitfaden
Massnahmen mit effektiven Bundesbeiträgen
Massnahmen mit pauschalen Bundesbeiträgen
Unterlagen Abrechnung
Massnahmen mit effektiven Bundesbeiträgen
Massnahmen mit pauschalen Bundesbeiträgen
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Kontakt
Amt für Mobilität - Abteilung Gesamtmobilität
Ansprechperson Wilfried Anreiter
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Kommunikation Volkswirtschaftsdirektion - Medienkontakt