Hier informieren wir Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer über Abläufe und organisatorische Anpassungen beim Strassenverkehrsamt.
Prüfungstermine selbständig buchen/verwalten
Prüfungstermine für praktische Prüfungen der Kategorien A, A1, B können Sie im Terminplaner selber buchen und selber zu verwalten. Klicken Sie hier, um zum neuen Terminplaner zu gelangen.
FAQ, Support und Anleitung
Unter «Infos zum neuen Terminplaner» können Sie ein neues Login beantragen und Ihr Passwort zurücksetzen lassen. Sie finden dort auch eine Anleitung.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
1. Login: So können Sie sich anmelden
Beim Login öffnet sich das unten stehende Dialogfenster. Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.
2. Einstellungen: Das müssen Sie beachten (1/2)
Klicken Sie auf das Symbol «Benutzerprofil». Dann erscheinen Ihre Einstellungen, die Sie persönlich anpassen können.
3. Einstellungen: Das müssen Sie beachten (2/2)
So können Sie Ihre Einstellungen anpassen: Ändern Sie Ihr Passwort und geben Sie Ihre persönlichen Kontaktdaten ein. Unter Prüfungsort können Sie Ihren gewünschten Standort auswählen. Bei einer Terminbuchung wird Ihre Auswahl automatisch vorgeschlagen. Sie können Ihre Angaben mit «Bestätigen» speichern.
4. Termine buchen – in 6 Schritten (1/6)
Um einen Termin zu buchen, klicken Sie in der Terminübersicht auf «Neu».
5. Termine buchen – in 6 Schritten (2/6)
Geben Sie die Halter-Nr. (bisher PIN-Nummer) ohne Abstände und ohne Punkte ein. Klicken Sie auf «Suche».
6. Termine buchen – in 6 Schritten (3/6)
Bestätigen Sie Ihre gewünschte Kategorie mit «Auswählen».
7. Termine buchen – in 6 Schritten (4/6)
Wählen Sie den Prüfungsort und -termin aus: Um den Termin zu buchen, öffnen Sie den Kalender und klicken auf den gewünschten Termin. Vormittagstermine sind orange. Nachmittagstermine sind braun. Sie können im Kalender vorblättern und zurückblättern.
8. Termine buchen – in 6 Schritten (5/6)
Sie können den Termin mit «OK» buchen.
9. Termine buchen – in 6 Schritten (6/6)
Wenn Sie den Termin gebucht haben, erhalten Sie eine Bestätigung: Die Daten werden nochmals angezeigt. Die Einladung kann direkt gedruckt werden. Mit «Zurück» kommen Sie zurück zur Terminliste. Der neue Termin erscheint in Ihrer Terminliste.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Einladungen per Mail verschicken.
Sie müssen die Einladung selbst herunterladen und der angemeldeten Person geben/schicken. Die angemeldete Person kann sich auch selbst anmelden und die Einladung herunterladen.
10. Termine verschieben, tauschen und löschen (1/2)
Bitte beachten Sie: Sie können Termine bis 4 Arbeitstage vorher verschieben oder löschen.
Uhr-Symbol:
Hier können Sie einen anderen Prüfungstermin auswählen. Person bleibt, Termin ändert.
Stift-Symbol:
Hier können Sie eine andere Person auswählen. Termin bleibt, Person ändert.
Eimer-Symbol:
Hier können Sie einen Termin löschen.
Drucker-Symbol:
Hier können Sie die Einladung heruntergeladen und anschliessend ausdrucken oder per Mail verschickten.
Button «Einladungen herunterladen»:
Damit diese Option aktiv wird, muss eine oder mehrere Checkboxen vor den aufgelisteten Personen aktiviert werden. Es werden die Einladungen von allen Personen, bei welchen die Checkbox aktiviert ist, in einem einzigen PDF-File heruntergeladen.
Button «Termine austauschen»:
Damit Sie Termine tauschen können, müssen Sie zwei Personen auswählen. Wenn Sie mehr oder weniger als zwei Personen auswählen, können Sie die Option nicht nutzen.
Wo und wie muss ich die Pin eingeben? Was ist die Halter-Nr.?
Im unserer alten iDispo mussten Sie die «Pin» der Fahrschülerinnen und Fahrschüler eingeben, die auf dem Lernfahrausweis stand.
Der neue Terminplaner fragt Sie nach einer «Halter-Nr.». Die Pin wird aus den Lernfahrausweisen verschwinden und neu Halter-Nr. heissen.
Die bisherige Pin müssen Sie ohne Punkte und ohne Nullen am Anfang ins Feld Halter-Nr. eingeben. Beispiel: Die Pin «00.027.432.156» geben Sie als «27432156» ein.
Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit einem Lernfahrausweis, den wir seit Anfang August 2024 ausgestellt haben, geben Sie einfach die Halter-Nr. ohne Punkte im Lernfahrausweis ein.
Ich möchte mich bei einem Termin als Fahrlehrer/in eintragen. Geht das?
Wenn Sie einen Termin in Ihren Terminplaner übernehmen möchten, den Sie vor der Systemumstellung gebucht haben, gehen Sie so vor:
1. Terminplaner öffnen
2. Auf «Neu» klicken
3. Halter-Nummer eingeben und auf «Suche» klicken
4. Neben dem aufgeführten Prüfungstermin ganz rechts bei «Aktionen» auf «Auswählen» klicken (wenn dort steht «Keine Aktionen» siehe nächster Punkt)
Der Termin erscheint nun in Ihrer Liste. Wenn bei «Aktionen» «Keine Aktionen» steht, ist diese Person schon bei einer andern Fahrlehrperson erfasst. Ein Termin, den eine andere Fahrperson gebucht hat, können Sie selber nicht verschieben oder löschen. Bitte kontaktieren Sie unsere Disposition.
Ich kann einen Termin, bei dem ich als Fahrlehrer/in stehe, nicht verschieben. Was kann ich tun?
Termine, die in weniger als 4 Arbeitstagen stattfinden (der Prüfungstag zählt nicht mit), können Sie online nicht mehr verschieben.
Beachten Sie: Der Termin muss auch bezahlt werden, wenn er verschoben wird (Ausnahme: Wenn Ihre Fahrschülerin oder Ihr Fahrschüler ein ärztliches Zeugnis hat). Falls Sie den Termin verschieben möchten, kontaktieren Sie bitte unsere Disposition.
Mein/e Fahrschüler/in kann den Termin im Terminplaner nicht selber verschieben. Was kann sie/er tun?
Wenn Sie einen Termin für Ihre Fahrschülerin oder Ihren Fahrschüler gebucht haben, können nur Sie und wir diesen Termin verschieben oder löschen. Die Fahrschülerin oder der Fahrschüler kann den Termin nur anschauen, aber nicht verändern.
Bekommt die angemeldete Person eine Einladung per Mail?
Nein, wir schicken keine Einladung. Sie müssen die Einladung selbst herunterladen. Geben oder schicken Sie die Einladung an die angemeldete Person. Die angemeldete Person kann sich auch selbst anmelden und die Einladung herunterladen.
Ich erhalte eine rote Fehlermeldung. Was kann ich tun?
Diese Meldung kann folgende Ursachen haben:
- Die Fahrschülerin oder der Fahrschüler hat den VKU oder die PGS nicht vollständig gemacht. Bitte prüfen Sie die Einträge in SARI. Falls dort alles korrekt scheint, kontaktieren Sie uns bitte über: sari@stva.zh.ch
- Die Fahrschülerin oder der Fahrschüler hat das Mindestalter für die Fahrprüfung noch nicht erreicht. Bitte kontaktieren Sie unsere Disposition, damit wir einen Termin im Voraus buchen können oder warten Sie, bis die Fahrschülerin oder der Fahrschüler das Mindestalter erreicht.
Falls die Meldung fälschlicherweise kommt, melden Sie uns bitte über den Kontakt unten auf dieser Seite.
Fachliche Neuigkeiten
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Die praktischen Motorradführerprüfungen im 2024 führen wir in der Zeit vom Dienstag, 2. April bis und mit Freitag. 1. November durch.
Mit den Fahrprüfungen leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrssicherheit. Wir schaffen an Fahrprüfungen ein optimales Umfeld, damit die Kandidatinnen und Kandidaten uns das Gelernte zeigen können. Das verlangt von uns Professionalität, Flexibilität und ein Gespür für Menschen.
Unser Leitbild Fahrprüfungen
Wir haben ein aktualisiertes Merkblatt zu den Mindestanforderungen an das Prüfungsfahrzeug auf unserer Homepage aufgeschaltet. Darin wird präzisiert, dass Fahrzeuge, bei denen sich die Handbremse beim Betätigen des Gaspedals «löst» oder sich die Betätigung am Fahrhebel befindet, nicht zugelassen sind.
Merkblatt Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug
Die Dokumentation erläutert die Anforderungen für die Führerprüfung der Kategorie BE (Personenwagen oder Lieferwagen mit Anhänger) in den Bereichen Manövrieren, An- und Abkuppeln und Rundumkontrolle. Die Dokumentation richtet sich in erster Linie an Ausbildner.
21. Juni 2023
Immer wieder sprechen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer uns vom Strassenverkehrsamt darauf an, was sie gegen «Kollegen» ohne Fahrlehrerbewilligung tun können und wie wir sie dabei unterstützen. Entscheidend für die Strafverfolgung ist, eine illegale Tätigkeit beweisen zu können.
Das Strassenverkehrsgesetz ist klar: Wer gewerbsmässig Fahrunterricht erteilen will, benötigt eine Fahrlehrerbewilligung. Die Zulassung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern, ihre Berufsausübung und ihre Weiterbildung regelt die Fahrlehrerverordnung.
Ohne Fahrlehrerbewilligung darf man höchstens eine Person pro Jahr ausbilden. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar.
Ein altes Problem – auf neuen Plattformen
Immer wieder gibt es Personen, die ohne Fahrlehrerbewilligung bezahlten Fahrunterricht anbieten. In jüngerer Zeit tauchen solche Angebote vor allem auf Vermittlungsplattformen im Internet auf. Diese Plattformen bieten zum Beispiel für Lernfahrten «Fahrbegleiter» für 50 Franken pro Stunde an. 38 Franken davon gehen an den Schein-Fahrlehrer, der Rest an die Plattform selber. Auch Begleitungen zum Strassenverkehrsamt für eine Fahrprüfung sind buchbar, inklusive Fahrzeug für die Fahrprüfung.
Wer fahren lernt, weiss häufig nicht, dass Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer zwingend eine Ausbildung und eine Bewilligung brauchen. Verständlicherweise sind solche Angebote für sie attraktiv, weil günstig.
Es braucht handfeste Aussagen und Beweise
Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz sind so genannte Offizialdelikte im Bereich des Übertretungsstrafrechts. Staatsanwaltschaft und Polizei müssen solche Delikte auch ohne formelle Anzeige verfolgen, wenn sie ihnen bekannt werden. Anders als bei schwereren Delikten sind die Ermittlungsmöglichkeiten der Strafuntersuchungsbehörden im Übertretungsstrafrecht aber beschränkt.
Wenn wir vom Strassenverkehrsamt Meldungen zu Lernfahrten ohne Fahrlehrerbewilligung bekommen, schalten wir die Polizei ein. Damit sie etwas tun kann, braucht es möglichst handfeste Aussagen und Beweise. Zum Beispiel: Jemand muss eine illegale Lernfahrt beobachten und im Verfahren eine Aussage machen können und wollen. Oder ein Fahrschüler muss der Polizei bestätigen, dass er Geld bezahlt hat für eine Fahrt – am besten zusammen mit einer Quittung oder einem Rechnungsbeleg. «Nur» ein Inserat im Internet zu schalten, ist noch nicht strafbar.
Bei Fragen bin ich gerne da: richard.bucher@stva.zh.ch
Alle Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesamts für Strassen (ASTRA).
Wir prüfen das selbständige Fahren an praktischen Führerprüfungen
Die Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten müssen an der praktischen Führerprüfung prüfen, «ob der Gesuchsteller fähig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen voraus-schauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen».
So steht es im Gesetz. Meist tun wir das, indem wir den Fahrschülerinnen und Fahrschülern Fernziele angeben. Zum Beispiel: «Fahren Sie bitte alles Richtung Autobahn», «Kennen Sie einen Weg zurück Richtung Strassenverkehrsamt?», «Kennen Sie einen Weg zu sich nach Hause?» Oder wir stellen Aufgaben wie: «Parkieren Sie bitte das Fahrzeug so in dieser Strasse, damit Sie es für zwei Stunden stehen lassen können», «Sie haben sich verfahren, Sie müssen wieder in die andere Richtung».
Bitte berücksichtigen Sie das selbständige Fahren in Ihrer Ausbildung. Mehr dazu finden Sie im Handbuch für die praktische Fahrausbildung Kategorie B.
23. September 2019
Seit 2012 gibt es vor der dritten praktischen Fahrprüfung obligatorische Gespräche. Ziel der Gespräche war es, die Anzahl bestandener erster und zweiter Prüfungen zu erhöhen. Seit 2012 haben wir über 8000 Gespräche geführt. Erfreulicherweise konnten wir das Ziel der Massnahme erreichen. Die Quote der bestandenen Prüfungen ist von 57 auf 61 Prozent angestiegen und blieb dann stabil. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit im Dienst der Verkehrssicherheit bedanken. Eine gute Ausbildung legt die Basis für eine erfolgreiche Prüfung. Weil die Zahlen stabil sind, ändern wir ab 1. Oktober 2018 die Regeln:
- Es gibt vor der dritten praktischen Fahrprüfung kein Gespräch mehr.
- Die dritte praktische Fahrprüfung kann neu bei allen Strassenverkehrsämtern abgelegt werden (auch in Bassersdorf, Bülach, Hinwil und Regensdorf).
- Als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bescheinigen Sie uns vor der dritten praktischen Prüfung schriftlich, dass Ihre Fahrschülerin oder Ihr Fahrschüler die Ausbildung bei Ihnen abgeschlossen hat. Sie oder Ihre Fahrschülerin oder Ihr Fahrschüler müssen uns die Bescheinigung spätestens bei der Anmeldung zur dritten praktischen Prüfung vorlegen.
Prüfungen in der Kategorie D können weiterhin nur bei den Strassenverkehrsämtern Zürich-Albisgütli und Winterthur abgelegt werden. Die Ausbildung der Verkehrsexperten für die Kategorie D ist sehr aufwendig. Für eine gute Qualität der Prüfungen ist es zudem wichtig, dass die Experten eine Mindestzahl an Prüfungen abnehmen. Und weil wir pro Jahr nur gut 200 Prüfungen der Kategorie D abnehmen, ist auch aus wirtschaftlichen Gründen die Konzentration auf Zürich-Albisgütli und Winterthur sinnvoll. Wir werden regelmässig auf das Thema Wartezeiten bei der Anmeldung zu den praktischen Fahrprüfungen angesprochen. Es ist so, dass es gegen den Sommer hin saisonbedingt zu Wartezeiten kommt. Insbesondere das Strassenverkehrsamt Hinwil hat teilweise längere Wartezeiten. Das hat vor allem geografische Gründe. Wir setzen in Hinwil deshalb regelmässig zusätzliche Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten ein. Mit dieser Massnahme sind wir dann aber an der Kapazitätsgrenze. Mehr lässt die Infrastruktur in Hinwil nicht mehr zu. In dringenden Fällen bitten wir die Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, auf die Strassenverkehrsämter in Winterthur und Bassersdorf auszuweichen. Im Kanton Zürich bieten wir unserer Kundschaft mit sechs Strassenverkehrsämtern eine hervorragende Infrastruktur. Ein weiterer Ausbau ist nicht geplant. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
27. Juni 2018
Änderungen bei der Abnahme der Motorrad-Führerprüfungen ab 1. März 2018 (überarbeitete asa-Richtlinie 7)
Sehr geehrte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) hat ihre Richtlinie 7 zur Abnahme von Führerprüfungen überarbeitet. Gerne informieren wir Sie insbesondere über folgende Änderungen bei der Abnahme von Führerprüfungen der Kategorien A1, A beschränkt und der Kategorie A:
Motorräder mit Doppelrädern, die als ein einziges Rad gelten, sind als Prüfungsfahrzeuge unzulässig.
Die überarbeitete asa-Richtlinie 7 ist seit 19. Mai 2017 in Kraft. Es ist uns wichtig, dass Sie genügend Zeit haben, um ihre Kundinnen und Kunden zu informieren und auszubilden. Darum werden wir Motorräder mit Doppelrädern, die als ein einziges Rad gelten, im Kanton Zürich ab 1. März 2018 nicht mehr als Prüfungsfahrzeuge akzeptieren.
Juni 2017
Änderungen bei der Abnahme der Kontrollfahrten ab 1. Januar 2018 (Neue asa-Richtlinien 19a und 19b)
Sehr geehrte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) teilt ihre bisherige Richtlinie 19 Kontrollfahrt und Zusatztheorieprüfung neu in zwei Richtlinien auf:
- 19a Kontrollfahrt für Senioren oder aus medizinischen Gründen angeordnete Kontrollfahrt
- 19b Kontrollfahrt und Zusatztheorieprüfungen bei: Umtausch einer ausländischen in eine Schweizer Fahrerlaubnis oder aus anderen Gründen angeordneter Kontrollfahrt
Gerne informieren wir Sie insbesondere auf folgende Änderung bei der Abnahme von Kontrollfahrten: Künftig müssen bei allen Kontrollfahrten mindestens zwei Manöver geprüft werden. Das Manöver Notbremsung muss bei jeder Kontrollfahrt geprüft werden.
Die asa führt diese Änderung ein, weil Studien zu Unfällen im Strassenverkehr gezeigt haben:
- Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker die Bremsen auch in Notsituationen korrekt einsetzen würden
- Allgemein passieren beim Manövrieren viele vermeidbare Unfälle
Weiter legen die neuen Richtlinien 19b fest, dass eine Kontrollfahrt in der Regel gleich lange dauert wie eine praktische Führerprüfung der gleichen Kategorie.
Die neuen asa-Richtlinien 19a und 19b sind seit 19. Mai 2017 in Kraft. Es ist uns wichtig, dass Sie genügend Zeit haben, um ihre Kundinnen und Kunden zu informieren und auszubilden. Darum werden wir die Manöver und Prüfzeiten bei Kontrollfahrten im Kanton Zürich ab 1. Januar 2018 prüfen und anpassen.
Juni 2017
Personelle Neuigkeiten
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Ab Ende September 2024 wird ein neuer Verkehrsexperte im Bereich Führerprüfungen ausgebildet. Die Ausbildungsfahrten finden im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli statt und dauern bis circa Mitte Dezember 2024.
2. September 2024
Ab Mitte November 2024 werden zwei neue Verkehrsexperten im Bereich Führerprüfungen ausgebildet. Die Ausbildungsfahrten finden im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli statt und dauern bis circa Ende Februar 2025.
2. September 2024
Arbeitshilfen / FAQ
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Fragestellung
Ist eine Fahrlehrerbewilligung erforderlich, um bei einer der oben genannten Organisationen regelmässig betriebsintern Fahrunterricht zu
erteilen?
Antwort
Ja. Die Fahrlehrerverordnung (FV) sieht keine Ausnahme vor. Auch nicht für Blaulichtorganisationen.
Erläuterungen
Gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a FV benötigen Personen, die mehr als eine Person pro Jahr ausbilden, eine Fahrlehrerbewilligung. Darunter fällt auch die betriebsinterne Ausbildung. Der Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a, wonach Personen, zu denen eine nähere Beziehung besteht vom Erfordernis der Fahrlehrerbewilligung ausgenommen sind, kommt nicht zur Anwendung.
Wenn jemand mit einem Lernfahrausweis der Kategorie A und einem Motorrad der Kategorie A1 den ersten Teil der PGS besucht, müssen Sie diese Person informieren, dass sie einen Lernfahrausweis der Kategorie A1 beantragen muss, der dieselbe zeitliche Gültigkeit hat wie der bestehende Lernfahrausweis der Kategorie A. Nur so kann diese Person anschliessend ihre Ausbildung fortsetzen.
Der Antrag muss zwingend per Brief oder E-Mail gestellt werden, damit wir ihn verarbeiten können:
Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Zürich-Albisgütli
Schalter 22
Uetlibergstrasse 301
Postfach 8479
8036 Zürich
lafa@stva.zh.ch
Wichtig: Es darf kein neues Gesuchsformular für einen Lernausweis ausgefüllt werden!
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) setzt in den Bereichen, wo sie Aufsichtsfunktionen wahrnimmt, das System für Administration, Registrierung und Information (SARI) ein. Mit «VKU/PGS by SARI» haben die Kantone in Zusammenarbeit mit der asa eine Erweiterung dieses Systems entwickelt, welches Planung, Organisation und Aufsicht des Verkehrskunde-Unterrichts (VKU) und der praktischen Motorrad-Grundschulung (PGS) ermöglicht.
Dokumente SARI
- Download Handbuch VKU/PGS by SARI für Fahrlehrer und Fahrschulen PDF | 49 Seiten | Deutsch | 4 MB
- Download FAQ V 2.2 PDF | 9 Seiten | Deutsch | 653 KB
- Download iframe-Schnittstelle PDF | 10 Seiten | Deutsch | 727 KB
- Download VKU/PGS by SARI - Informationsveranstaltung PDF | 19 Seiten | Deutsch | 963 KB
- Download Infoschreiben SARI VKU/PGS PDF | 2 Seiten | Deutsch | 34 KB
- Download Schnittstelle SARI VKU/PGS - Test erfolgreich abgeschlossen PDF | 1 Seiten | Deutsch | 102 KB
- Download Vorgehen bei falsch beantragtem Lernfahrausweis PDF | 1 Seiten | Deutsch | 116 KB
Für das Strassenverkehrsamt gilt «zh.ch/stva»
Diese Informationsseite für Fahrschulen erreichen Sie einfach mit: zh.ch/fahrschule.
Weitere Internet-Adressen zu bestimmten Themenseiten:
- zh.ch/lernfahrer
Themenseite «Fahren lernen» inkl. Lernfahrgesuch (Lernfahrgesuch einreichen) und Online-Formular «Prüfung in anderem Kanton absolvieren» - zh.ch/fahrpruefung
Themenseite «Praktische Führerprüfung» (Anforderungen, Motorradthemen, Anmeldung, usw.) - zh.ch/fuehrerausweis
Themenseite «Führerausweis & Fahren lernen» inkl. Ausländischer Führerausweis (Ausländischen Führerausweis umtauschen)
Falls Sie eine direkte Verlinkung zum entsprechenden Thema (inkl. Formulare) auf Ihrer Webseite anbieten, bitten wir Sie, ausschliesslich die obigen Verlinkungen dafür zu benützen. So stellen Sie sicher, dass Sie immer aktuelle Formulare und Informationen anbieten.
Unsere beiden Restaurants in Zürich-Albisgütli und Winterthur «Restaurant Strassi» finden Sie an unten stehenden Orten und zu den folgenden Öffnungszeiten. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüssen zu dürfen.
Kennzahlen 2023
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Gefahrene Führerprüfungen
Kategorie | 2021 | 2022 | 2023 |
---|---|---|---|
Kat. A | 10 435 | 3607 | 3348 |
Kat. B | 32 365 | 25 581 | 23 496 |
Kat. C | 598 | 528 | 461 |
Kat. D | 245 | 233 | 278 |
Total | 43 643 | 29 949 | 27 583 |
Gefahrene und bestandene Führerprüfungen in %
Kategorie | 2021 | 2022 | 2023 |
---|---|---|---|
Kat. A | 49% | 50% | 55% |
Kat. B | 65% | 65% | 66% |
Kat. C | 79% | 78% | 81% |
Kat. D | 63% | 73% | 71% |
2021 | 2022 | 2023 |
---|---|---|
629 | 634 |
630 |
Gebühren
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CHF | |
---|---|
Kontrollen (Verkehrskundeunterricht, Motorradgrundkurs etc.) | 300.00 |
zusätzliche Aufwendungen, Kontrollen nach Aufwand, pro Stunde | 150.00 |
Grundpauschale pro Mutationsfall in SARI | 5.00 |
Pauschale Jahresgebühr SARI Nutzung, pro Fahrlehrer | 0.00 |
Kursdatenerfassung durch das Strassenverkehrsamt Fahrlehrer ohne SARI pro Kurs | 5.00 |
Erfassen der Kursteilnehmer Fahrlehrer ohne SARI pro Teilnehmer | 1.00 |
Gebühr für verspätete Kursmeldung | 30.00 |
Erfassung ausserkantonale Kursbestätigung in Papierform pro Teilnehmer | 10.00 |
CHF | |
---|---|
Moderatorenausbildung - Bearbeitung des Gesuches | 50.00 |
Moderatoren - Verlängerung Moderatorenbewilligung | 20.00 |
Merkblätter und Downloads
- Download Lernfahrgesuch PDF | 1 Seiten | Deutsch | 240 KB
- Download Bestätigung Fahrpraxis der Kategorie C (Lastwagen) PDF | 1 Seiten | Deutsch | 54 KB
- Download Anmeldebestätigung für die Mindestausbildung der Kategorie D PDF | 1 Seiten | Deutsch | 670 KB
- Download Ausbildungsbestätigung für Bewerber/innen der Kategorie D PDF | 1 Seiten | Deutsch | 627 KB
- Download Anmeldung zur dritten praktischen Führerprüfung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 67 KB
- Download Gesuch Zulassung Einzel-Theorieprüfung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 220 KB
- Download Feedbackformular Verkehrsunterricht PDF | 1 Seiten | Deutsch | 691 KB
Weiterführende Informationen
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Strassenverkehrsamt - Fahrschulen