Informationen für Fahrschulen

Hier informieren wir Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer über Abläufe und organisatorische Anpassungen beim Strassenverkehrsamt.

Inhaltsverzeichnis

Letzte Aktualisierung:

13. März: Öffnungszeiten Ostern

Öffnungszeiten Ostern 2024

Am Gründonnerstag, 28. März schliessen alle Strassenverkehrsämter, die Abteilung Administrativmassnahmen und die Schifffahrtskontrolle bereits um 15 Uhr.

Am Karfreitag, 29. März und am Ostermontag, 1. April bleiben alle Strassenverkehrsämter, die Abteilung Administrativmassnahmen und die Schifffahrtskontrolle geschlossen.

Ab dem 2. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und freuen uns auf Ihren Besuch. 

Fachliche Neuigkeiten

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die praktischen Motorradführerprüfungen im 2024 führen wir in der Zeit vom Dienstag, 2. April bis und mit Freitag. 1. November durch.

Mit den Fahrprüfungen leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrssicherheit. Wir schaffen an Fahrprüfungen ein optimales Umfeld, damit die Kandidatinnen und Kandidaten uns das Gelernte zeigen können. Das verlangt von uns Professionalität, Flexibilität und ein Gespür für Menschen.

Wir haben ein aktualisiertes Merkblatt zu den Mindestanforderungen an das Prüfungsfahrzeug auf unserer Homepage aufgeschaltet. Darin wird präzisiert, dass Fahrzeuge, bei denen sich die Handbremse beim Betätigen des Gaspedals «löst» oder sich die Betätigung am Fahrhebel befindet, nicht zugelassen sind.

Die Dokumentation erläutert die Anforderungen für die Führerprüfung der Kategorie BE (Personenwagen oder Lieferwagen mit Anhänger) in den Bereichen Manövrieren, An- und Abkuppeln und Rundumkontrolle. Die Dokumentation richtet sich in erster Linie an Ausbildner.

21. Juni 2023

Immer wieder sprechen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer uns vom Strassenverkehrsamt darauf an, was sie gegen «Kollegen» ohne Fahrlehrerbewilligung tun können und wie wir sie dabei unterstützen. Entscheidend für die Strafverfolgung ist, eine illegale Tätigkeit beweisen zu können.

Das Strassenverkehrsgesetz ist klar: Wer gewerbsmässig Fahrunterricht erteilen will, benötigt eine Fahrlehrerbewilligung. Die Zulassung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern, ihre Berufsausübung und ihre Weiterbildung regelt die Fahrlehrerverordnung.

Ohne Fahrlehrerbewilligung darf man höchstens eine Person pro Jahr ausbilden. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar.

Ein altes Problem – auf neuen Plattformen

Immer wieder gibt es Personen, die ohne Fahrlehrerbewilligung bezahlten Fahrunterricht anbieten. In jüngerer Zeit tauchen solche Angebote vor allem auf Vermittlungsplattformen im Internet auf. Diese Plattformen bieten zum Beispiel für Lernfahrten «Fahrbegleiter» für 50 Franken pro Stunde an. 38 Franken davon gehen an den Schein-Fahrlehrer, der Rest an die Plattform selber. Auch Begleitungen zum Strassenverkehrsamt für eine Fahrprüfung sind buchbar, inklusive Fahrzeug für die Fahrprüfung.

Wer fahren lernt, weiss häufig nicht, dass Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer zwingend eine Ausbildung und eine Bewilligung brauchen. Verständlicherweise sind solche Angebote für sie attraktiv, weil günstig.

Es braucht handfeste Aussagen und Beweise

Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz sind so genannte Offizialdelikte im Bereich des Übertretungsstrafrechts. Staatsanwaltschaft und Polizei müssen solche Delikte auch ohne formelle Anzeige verfolgen, wenn sie ihnen bekannt werden. Anders als bei schwereren Delikten sind die Ermittlungsmöglichkeiten der Strafuntersuchungsbehörden im Übertretungsstrafrecht aber beschränkt.

Wenn wir vom Strassenverkehrsamt Meldungen zu Lernfahrten ohne Fahrlehrerbewilligung bekommen, schalten wir die Polizei ein. Damit sie etwas tun kann, braucht es möglichst handfeste Aussagen und Beweise. Zum Beispiel: Jemand muss eine illegale Lernfahrt beobachten und im Verfahren eine Aussage machen können und wollen. Oder ein Fahrschüler muss der Polizei bestätigen, dass er Geld bezahlt hat für eine Fahrt – am besten zusammen mit einer Quittung oder einem Rechnungsbeleg. «Nur» ein Inserat im Internet zu schalten, ist noch nicht strafbar.

Bei Fragen bin ich gerne da: richard.bucher@stva.zh.ch

Alle Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesamts für Strassen (ASTRA).

Wir prüfen das selbständige Fahren an praktischen Führerprüfungen

Die Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten müssen an der praktischen Führerprüfung prüfen, «ob der Gesuchsteller fähig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen voraus-schauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen».

So steht es  im Gesetz. Meist tun wir das, indem wir den Fahrschülerinnen und Fahrschülern Fernziele angeben. Zum Beispiel: «Fahren Sie bitte alles Richtung Autobahn», «Kennen Sie einen Weg zurück Richtung Strassenverkehrsamt?», «Kennen Sie einen Weg zu sich nach Hause?»  Oder wir stellen Aufgaben wie: «Parkieren Sie bitte das Fahrzeug so in dieser Strasse, damit Sie es für zwei Stunden stehen lassen können», «Sie haben sich verfahren, Sie müssen wieder in die andere Richtung». 

Bitte berücksichtigen Sie das selbständige Fahren in Ihrer Ausbildung. Mehr dazu finden Sie im Handbuch für die praktische Fahrausbildung Kategorie B. 

23. September 2019

Seit 2012 gibt es vor der dritten praktischen Fahrprüfung obligatorische Gespräche. Ziel der Gespräche war es, die Anzahl bestandener erster und zweiter Prüfungen zu erhöhen. Seit 2012 haben wir über 8000 Gespräche geführt. Erfreulicherweise konnten wir das Ziel der Massnahme erreichen. Die Quote der bestandenen Prüfungen ist von 57 auf 61 Prozent angestiegen und blieb dann stabil. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit im Dienst der Verkehrssicherheit bedanken. Eine gute Ausbildung legt die Basis für eine erfolgreiche Prüfung. Weil die Zahlen stabil sind, ändern wir ab 1. Oktober 2018 die Regeln: 

  • Es gibt vor der dritten praktischen Fahrprüfung kein Gespräch mehr. 
  • Die dritte praktische Fahrprüfung kann neu bei allen Strassenverkehrsämtern abgelegt werden (auch in Bassersdorf, Bülach, Hinwil und Regensdorf). 
  • Als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bescheinigen Sie uns vor der dritten praktischen Prüfung schriftlich, dass Ihre Fahrschülerin oder Ihr Fahrschüler die Ausbildung bei Ihnen abgeschlossen hat. Sie oder Ihre Fahrschülerin oder Ihr Fahrschüler müssen uns die Bescheinigung spätestens bei der Anmeldung zur dritten praktischen Prüfung vorlegen. 

Prüfungen in der Kategorie D können weiterhin nur bei den Strassenverkehrsämtern Zürich-Albisgütli und Winterthur abgelegt werden. Die Ausbildung der Verkehrsexperten für die Kategorie D ist sehr aufwendig. Für eine gute Qualität der Prüfungen ist es zudem wichtig, dass die Experten eine Mindestzahl an Prüfungen abnehmen. Und weil wir pro Jahr nur gut 200 Prüfungen der Kategorie D abnehmen, ist auch aus wirtschaftlichen Gründen die Konzentration auf Zürich-Albisgütli und Winterthur sinnvoll. Wir werden regelmässig auf das Thema Wartezeiten bei der Anmeldung zu den praktischen Fahrprüfungen angesprochen. Es ist so, dass es gegen den Sommer hin saisonbedingt zu Wartezeiten kommt. Insbesondere das Strassenverkehrsamt Hinwil hat teilweise längere Wartezeiten. Das hat vor allem geografische Gründe. Wir setzen in Hinwil deshalb regelmässig zusätzliche Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten ein. Mit dieser Massnahme sind wir dann aber an der Kapazitätsgrenze. Mehr lässt die Infrastruktur in Hinwil nicht mehr zu. In dringenden Fällen bitten wir die Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, auf die Strassenverkehrsämter in Winterthur und Bassersdorf auszuweichen. Im Kanton Zürich bieten wir unserer Kundschaft mit sechs Strassenverkehrsämtern eine hervorragende Infrastruktur. Ein weiterer Ausbau ist nicht geplant. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

27. Juni 2018

Änderungen bei der Abnahme der Motorrad-Führerprüfungen ab 1. März 2018 (überarbeitete asa-Richtlinie 7)

Sehr geehrte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) hat ihre Richtlinie 7 zur Abnahme von Führerprüfungen überarbeitet. Gerne informieren wir Sie insbesondere über folgende Änderungen bei der Abnahme von Führerprüfungen der Kategorien A1, A beschränkt und der Kategorie A:

Motorräder mit Doppelrädern, die als ein einziges Rad gelten, sind als Prüfungsfahrzeuge unzulässig.

Die überarbeitete asa-Richtlinie 7 ist seit 19. Mai 2017 in Kraft. Es ist uns wichtig, dass Sie genügend Zeit haben, um ihre Kundinnen und Kunden zu informieren und auszubilden. Darum werden wir Motorräder mit Doppelrädern, die als ein einziges Rad gelten, im Kanton Zürich ab 1. März 2018 nicht mehr als Prüfungsfahrzeuge akzeptieren. 

Juni 2017

Änderungen bei der Abnahme der Kontrollfahrten ab 1. Januar 2018 (Neue asa-Richtlinien 19a und 19b)

Sehr geehrte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) teilt ihre bisherige Richtlinie 19 Kontrollfahrt und Zusatztheorieprüfung neu in zwei Richtlinien auf:

  • 19a Kontrollfahrt für Senioren oder aus medizinischen Gründen angeordnete Kontrollfahrt
  • 19b Kontrollfahrt und Zusatztheorieprüfungen bei: Umtausch einer ausländischen in eine Schweizer Fahrerlaubnis oder aus anderen Gründen angeordneter Kontrollfahrt

Gerne informieren wir Sie insbesondere auf folgende Änderung bei der Abnahme von Kontrollfahrten: Künftig müssen bei allen Kontrollfahrten mindestens zwei Manöver geprüft werden. Das Manöver Notbremsung muss bei jeder Kontrollfahrt geprüft werden.

Die asa führt diese Änderung ein, weil Studien zu Unfällen im Strassenverkehr gezeigt haben:

  • Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker die Bremsen auch in Notsituationen korrekt einsetzen würden
  • Allgemein passieren beim Manövrieren viele vermeidbare Unfälle

Weiter legen die neuen Richtlinien 19b fest, dass eine Kontrollfahrt in der Regel gleich lange dauert wie eine praktische Führerprüfung der gleichen Kategorie.

Die neuen asa-Richtlinien 19a und 19b sind seit 19. Mai 2017 in Kraft. Es ist uns wichtig, dass Sie genügend Zeit haben, um ihre Kundinnen und Kunden zu informieren und auszubilden. Darum werden wir die Manöver und Prüfzeiten bei Kontrollfahrten im Kanton Zürich ab 1. Januar 2018 prüfen und anpassen.

Juni 2017

Personelle Neuigkeiten

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Ab Mitte April 2024 wird ein neuer Verkehrsexperte im Bereich Führerprüfungen ausgebildet. Die Ausbildungsfahrten finden im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli statt und dauern bis circa Mitte Juli 2024.

12. Februar 2024

Arbeitshilfen / FAQ

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Fragestellung

Ist eine Fahrlehrerbewilligung erforderlich, um bei einer der oben genannten Organisationen regelmässig betriebsintern Fahrunterricht zu
erteilen?

Antwort

Ja. Die Fahrlehrerverordnung (FV) sieht keine Ausnahme vor.  Auch nicht für
Blaulichtorganisationen.

Erläuterungen

Gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a FV benötigen Personen, die mehr als eine Person pro Jahr ausbilden, eine Fahrlehrerbewilligung. Darunter fällt auch die betriebsinterne Ausbildung. Der Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a, wonach Personen, zu denen eine nähere Beziehung besteht vom Erfordernis der Fahrlehrerbewilligung ausgenommen sind, kommt nicht zur Anwendung.

Wenn jemand mit einem Lernfahrausweis der Kategorie A und einem Motorrad der Kategorie A1 den ersten Teil der PGS besucht, müssen Sie diese Person informieren, dass sie einen Lernfahrausweis der Kategorie A1 beantragen muss, der dieselbe zeitliche Gültigkeit hat wie der bestehende Lernfahrausweis der Kategorie A. Nur so kann diese Person anschliessend ihre Ausbildung fortsetzen.


Der Antrag muss zwingend per Brief oder E-Mail gestellt werden, damit wir ihn verarbeiten können:


Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Zürich-Albisgütli
Schalter 22
Uetlibergstrasse 301
Postfach 8479
8036 Zürich
lafa@stva.zh.ch


Wichtig: Es darf kein neues Gesuchsformular für einen Lernausweis ausgefüllt werden! 

Wir bieten den Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern im Kanton Zürich kostenlos die Disposition von Theorie- oder praktischen Führerprüfungen via Internet an.

Folgende Prüfungskategorien können über die IDISPO gebucht werden: 

  • Theorieprüfungen: Kategorien A, A1, B, F, G, M
  • Praktische Prüfungen: Kategorien A, A1, B

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) setzt in den Bereichen, wo sie Aufsichtsfunktionen wahrnimmt, das System für Administration, Registrierung und Information (SARI) ein. Mit «VKU/PGS by SARI» haben die Kantone in Zusammenarbeit mit der asa eine Erweiterung dieses Systems entwickelt, welches Planung, Organisation und Aufsicht des Verkehrskunde-Unterrichts (VKU) und der praktischen Motorrad-Grundschulung (PGS) ermöglicht.

Für das Strassenverkehrsamt gilt «zh.ch/stva»

Diese Informationsseite für Fahrschulen erreichen Sie einfach mit: zh.ch/fahrschule.

Weitere Internet-Adressen zu bestimmten Themenseiten:

  • zh.ch/lernfahrer
    Themenseite «Fahren lernen» inkl. Lernfahrgesuch (Lernfahrgesuch einreichen) und Online-Formular «Prüfung in anderem Kanton absolvieren»
  • zh.ch/fahrpruefung
    Themenseite «Praktische Führerprüfung» (Anforderungen, Motorradthemen, Anmeldung, usw.)
  • zh.ch/fuehrerausweis
    Themenseite «Führerausweis & Fahren lernen» inkl. Ausländischer Führerausweis (Ausländischen Führerausweis umtauschen)

Falls Sie eine direkte Verlinkung zum entsprechenden Thema (inkl. Formulare) auf Ihrer Webseite anbieten, bitten wir Sie, ausschliesslich die obigen Verlinkungen dafür zu benützen. So stellen Sie sicher, dass Sie immer aktuelle Formulare und Informationen anbieten. 

Unsere beiden Restaurants in Zürich-Albisgütli und Winterthur «Restaurant Strassi» finden Sie an unten stehenden Orten und zu den folgenden Öffnungszeiten. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüssen zu dürfen. 

Kennzahlen 2023

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Gefahrene Führerprüfungen

Kategorie 2021 2022 2023
Kat. A 10 435 3607 3348
Kat. B 32 365 25 581 23 496
Kat. C 598 528 461
Kat. D 245 233 278
Total 43 643 29 949 27 583
Stichtag: jeweils 31.12

Gefahrene und bestandene Führerprüfungen in %

Kategorie 2021 2022 2023
Kat. A 49% 50% 55%
Kat. B 65% 65% 66%
Kat. C 79% 78% 81%
Kat. D 63% 73% 71%
Stichtag: jeweils 31.12

2021 2022 2023
629 634
630

Gebühren

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  CHF
Kontrollen (Verkehrskundeunterricht, Motorradgrundkurs etc.) 300.00
zusätzliche Aufwendungen, Kontrollen nach Aufwand, pro Stunde 150.00
Grundpauschale pro Mutationsfall in SARI 5.00
Pauschale Jahresgebühr SARI Nutzung, pro Fahrlehrer 0.00
Kursdatenerfassung durch das Strassenverkehrsamt Fahrlehrer ohne SARI pro Kurs 5.00
Erfassen der Kursteilnehmer Fahrlehrer ohne SARI pro Teilnehmer 1.00
Gebühr für verspätete Kursmeldung 30.00
Erfassung ausserkantonale Kursbestätigung in Papierform pro Teilnehmer 10.00

  CHF
Moderatorenausbildung - Bearbeitung des Gesuches 50.00
Moderatoren - Verlängerung Moderatorenbewilligung 20.00

Richard Bucher

Chefexperte Führerprüfungen


Zürich-Albisgütli

Porträtfoto Richi Bucher

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Fahrschulen

E-Mail

fl@stva.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: