Informationen für Fahrschulen

Zugang zum Terminplaner

Mit dem Terminplaner können Sie Prüfungstermine ganz einfach buchen, ändern oder löschen.

Fachliche Neuigkeiten

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Als Fahrlehrer/in mit einer Fahrlehrerbewilligung der entsprechenden Kategorie bestätigen Sie uns mit dem Formular «Meldung Fahrlehrer-Praktikant/in (FL-P)», dass Sie für eine Fahrlehrerpraktikantin oder einen Fahrlehrerpraktikant als Praktikumsfahrlehrer/in gemäss der «Bestätigung Ausbildungspraktikum im Berufsbild Fahrlehrer/in» von L-drive Schweiz verantwortlich sind.

Im Kanton Zürich gilt:

  • Ihr/e FL-P darf Kandidatinnen oder Kandidaten allein zur ersten oder zweiten Führerprüfung begleiten.
  • Bei dritten und vierten Führerprüfungen, bei der eine Begleitperson vorgeschrieben ist, müssen Sie anwesend sein.
  • Das ausgefüllte Formular sowie die «Bestätigung Ausbildungspraktikum im Berufsbild Fahrlehrer/in» von L-drive Schweiz müssen vor Aufnahme der Praktikumstätigkeit an fl@stva.zh.ch geschickt werden. Die Dokumente müssen mitgeführt werden und sind bei Beginn der Führerprüfung vorzuweisen. Die Führerprüfungen der FL-P werden der Statistik ihrer Fahrlehrer/in zugeordnet.

Als Fahrlehrer/in mit einer Fahrlehrerbewilligung der Kategorie C und dem Führerausweis der Kategorie D bestätigen Sie uns mit dem Formular «Meldung Betriebs- und Praxisausbilder/in (BPA)» Ihre Betriebs- und Praxisausbilder/innen, für die Sie in Ihrer Unternehmung verantwortlich sind. Die erforderliche Ausbildung haben Ihre BPA’s mit dem Branchenzertifikat des Verbandes Öffentlicher Verkehr (VÖV) erfolgreich absolviert.

Im Kanton Zürich gilt:

  • Ihr/e BPA darf Kandidatinnen oder Kandidaten allein zur ersten oder zweiten Führerprüfung begleiteten.
  • Bei dritten und vierten Führerprüfungen, bei der eine Begleitperson vorgeschrieben ist, müssen Sie anwesend sein.
  • Das vollständig ausgefüllte Formular sowie das Branchenzertifikat des Verbandes Öffentlicher Verkehr (VÖV) müssen vor Aufnahme der BPA-Tätigkeit an fl@stva.zh.ch gesendet werden. Die Dokumente müssen mitgeführt werden und sind bei Beginn der Führerprüfung vorzuweisen. Die Führerprüfungen der BPA werden der Statistik der Fahrlehrer/in zugeordnet.

Der Bundesrat hat im Dezember 2025 die Anpassungen zum Verkehrskundeunterricht (VKU) beschlossen. Die Änderung tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.

Das ändert sich für Sie:

  • Der VKU findet neu vor der Theorieprüfung statt.
  • Pro Tag darf nur noch ein VKU-Teil durchgeführt werden.

Der VKU besteht weiterhin aus vier Teilen. Mit den Anpassungen können Ihre Fahrschülerinnen und Fahrschüler das im Kurs vermittelte Wissen früher in der Ausbildung anwenden und so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Die Medienmitteilung des ASTRA finden Sie hier:  https://www.news.admin.ch/de/newnsb/JI77FXMhV4_vvTYaZagW0

Die Detailunterlagen finden Sie hier: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/fuehrerausweis-ausbildung/probe-2phasen/anpassungen-vzv-vrv.html

Die praktischen Motorradführerprüfungen im 2026 führen wir vom Montag, 7. April bis Freitag, 30. Oktober durch.

Eine Lernfahrerin steht vor dem Strassenverkehrsamt und hält ihr Smartphone mit dem elektronischen Lernfahrausweis sowie das blaue L-Schild in die Kamera.
So läuft die Fahrprüfung mit dem elektronischen Lernfahrausweis ab. Unsere Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten prüfen die Echtheit des digitalen Ausweises.

Der eLFA ist die digitale Form des Lernfahrausweises auf Papier.
 
Sobald Ihre Fahrschülerin oder Ihr Fahrschüler die Theorieprüfung bestanden hat oder alle Voraussetzungen erfüllt, stellen wir den Lernfahrausweis wie gewohnt auf Papier aus. Zusätzlich erhält die Person, wenn sie die Mobiltelefonnummer im Lernfahrgesuch angegeben hat, einen SMS-Link. Mit diesem Link kann der eLFA direkt in die swiyu App geladen werden. Dafür muss die App vorher auf dem Smartphone installiert sein. Der eLFA gilt in der ganzen Schweiz und in Liechtenstein.

Häufige Fragen

Dürfen Ihre Fahrschülerinnen und Fahrschüler an der Fahrprüfung nur den eLFA vorweisen?

Ja. Der Papierausweis ist nicht nötig, wenn der eLFA in der swiyu-App auf dem Smartphone vorhanden und gültig ist. Wenn nur ein eLFA vorhanden ist und dieser wegen technischer Probleme nicht vorgezeigt werden kann, wird die Prüfung nicht gefahren. Deshalb empfehlen wir, dass der Papier-LFA immer an die Prüfung mitgenommen wird.

Wie läuft die Fahrprüfung ab, wenn Ihre Schülerin oder Ihr Schüler nur den eLFA zeigt?

Die Verkehrsexpertin oder der Verkehrsexperte prüft den eLFA mit dem LicenceCheck auf dem iPad. Nach der Prüfung, egal ob bestanden oder nicht, wird immer ein Prüfungsbescheid ausgedruckt und der Person mitgegeben.

Gilt der eLFA nach einer bestandenen Fahrprüfung automatisch als Führerausweis?

Nein. Wenn kein Papier-LFA vorhanden ist, wird bis auf weiteres ein Prüfungsbescheid ausgedruckt.

Wird der Prüfungsbescheid zusätzlich noch gestempelt?

Nein. Auf dem Bescheid steht automatisch: «Dieses Dokument gilt in der Schweiz als Fahrberechtigung für 10 Tage ab dem Prüfungsdatum. Es ist ohne Stempel und Unterschrift gültig.»

Muss bei jeder bestandenen Fahrprüfung ein Prüfungsbescheid ausgedruckt werden?

Nein. Wenn Ihre Schülerin oder Ihr Schüler einen Papier-LFA hat, wird immer dieser gestempelt. So vermeiden wir unnötige Ausdrucke.

Was gilt, wenn eine Person bei der ersten Fahrprüfung nur den eLFA hat und später auch den Papier-LFA?

Bei einer bestandenen Prüfung wird der Papier-LFA gestempelt. Bei einer nicht bestandenen Prüfung wird wie gewohnt ein Prüfungsbescheid ausgedruckt. Ein Nachtrag früherer Prüfungen im Papierausweis ist freiwillig.

Ändert sich etwas für Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit Papier-LFA?

Nein. Für sie bleibt alles wie bisher.

Brauchen Ihre Fahrschülerinnen und Fahrschüler zusätzlich einen Ausweis (ID, Pass), wenn der eLFA geprüft werden kann?

Nein. Wenn alle Daten im LicenceCheck (Button «Alle Daten überprüfen») sichtbar sind, genügt der eLFA.

Das Bild zeigt eine Führerprüfungssituation

Gemäss Vorgabe des Bundes werden Assistenzsysteme ab dem 1. Juli 2025 Teil der praktischen und theoretischen Prüfung.

Wir bitten Sie, die Assistenzsysteme im Rahmen der Fahrzeugbedienung vollständig zu schulen. Grundsätzlich müssen die Neulenkenden ab dem 1. Juli die Assistenzsysteme des Prüfungsfahrzeugs kennen. 

Beim Bild handelt es sich um das YouTube-Titelbild des Fahrassistenzsystems

Damit Neulenkende rechtzeitig informiert sind, lancieren wir ab sofort eine Informationskampagne. Diese Kampagne soll insbesondere auf den Social-Media-Kanälen und im Internet stattfinden. Sie können das Kampagnen-Material ebenfalls verwenden und auf Ihren Kanälen teilen:

Ab dem 14. Mai 2025 fahren wir Prüfungen ab Dübendorf. Sie können Termine ab sofort buchen. 
 
Mit dem zusätzlichen Prüfungsort bieten wir Ihnen und Ihren Fahrschülerinnen und -schülern zusätzliche Termin- und Standortflexibilität im Zürich Oberland. Wir bieten sowohl Prüfungen der Kategorie B als auch Taxi-Fahrprüfungen an. Die Prüfungen finden jeweils mittwochs und donnerstags statt. Abfahrtsort ist die Überlandstrasse 271, wo wir die bestehende Infrastruktur der TCS Sektion Zürich sowie des Zürcher Fahrlehrerverbands nutzen.

Mit den Fahrprüfungen leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrssicherheit. Wir schaffen an Fahrprüfungen ein optimales Umfeld, damit die Kandidatinnen und Kandidaten uns das Gelernte zeigen können. Das verlangt von uns Professionalität, Flexibilität und ein Gespür für Menschen.

Wir haben ein aktualisiertes Merkblatt zu den Mindestanforderungen an das Prüfungsfahrzeug auf unserer Homepage aufgeschaltet. Darin wird präzisiert, dass Fahrzeuge, bei denen sich die Handbremse beim Betätigen des Gaspedals «löst» oder sich die Betätigung am Fahrhebel befindet, nicht zugelassen sind.

Die Dokumentation erläutert die Anforderungen für die Führerprüfung der Kategorie BE (Personenwagen oder Lieferwagen mit Anhänger) in den Bereichen Manövrieren, An- und Abkuppeln und Rundumkontrolle. Die Dokumentation richtet sich in erster Linie an Ausbildner.

21. Juni 2023

Immer wieder sprechen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer uns vom Strassenverkehrsamt darauf an, was sie gegen «Kollegen» ohne Fahrlehrerbewilligung tun können und wie wir sie dabei unterstützen. Entscheidend für die Strafverfolgung ist, eine illegale Tätigkeit beweisen zu können.

Das Strassenverkehrsgesetz ist klar: Wer gewerbsmässig Fahrunterricht erteilen will, benötigt eine Fahrlehrerbewilligung. Die Zulassung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern, ihre Berufsausübung und ihre Weiterbildung regelt die Fahrlehrerverordnung.

Ohne Fahrlehrerbewilligung darf man höchstens eine Person pro Jahr ausbilden. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar.

Ein altes Problem – auf neuen Plattformen

Immer wieder gibt es Personen, die ohne Fahrlehrerbewilligung bezahlten Fahrunterricht anbieten. In jüngerer Zeit tauchen solche Angebote vor allem auf Vermittlungsplattformen im Internet auf. Diese Plattformen bieten zum Beispiel für Lernfahrten «Fahrbegleiter» für 50 Franken pro Stunde an. 38 Franken davon gehen an den Schein-Fahrlehrer, der Rest an die Plattform selber. Auch Begleitungen zum Strassenverkehrsamt für eine Fahrprüfung sind buchbar, inklusive Fahrzeug für die Fahrprüfung.

Wer fahren lernt, weiss häufig nicht, dass Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer zwingend eine Ausbildung und eine Bewilligung brauchen. Verständlicherweise sind solche Angebote für sie attraktiv, weil günstig.

Es braucht handfeste Aussagen und Beweise

Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz sind so genannte Offizialdelikte im Bereich des Übertretungsstrafrechts. Staatsanwaltschaft und Polizei müssen solche Delikte auch ohne formelle Anzeige verfolgen, wenn sie ihnen bekannt werden. Anders als bei schwereren Delikten sind die Ermittlungsmöglichkeiten der Strafuntersuchungsbehörden im Übertretungsstrafrecht aber beschränkt.

Wenn wir vom Strassenverkehrsamt Meldungen zu Lernfahrten ohne Fahrlehrerbewilligung bekommen, schalten wir die Polizei ein. Damit sie etwas tun kann, braucht es möglichst handfeste Aussagen und Beweise. Zum Beispiel: Jemand muss eine illegale Lernfahrt beobachten und im Verfahren eine Aussage machen können und wollen. Oder ein Fahrschüler muss der Polizei bestätigen, dass er Geld bezahlt hat für eine Fahrt – am besten zusammen mit einer Quittung oder einem Rechnungsbeleg. «Nur» ein Inserat im Internet zu schalten, ist noch nicht strafbar.

Bei Fragen bin ich gerne da: richard.bucher@stva.zh.ch

Personelle Neuigkeiten

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Ab Mitte Februar 2026 werden drei neue Verkehrexperten im Bereich Führerprüfungen ausgebildet. Die Ausbildungsfahrten finden für zwei Verkehrsexperten im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli und für einen Verkehrsexperten in Winterthur statt und dauern bis circa Ende Mai 2026.

Ab Mitte Januar 2026 wird ein neuer Verkehrexperte im Bereich Führerprüfungen ausgebildet. Die Ausbildungsfahrten finden im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli statt und dauern bis circa Ende April 2026.

Ab Mitte November 2025 wird ein neuer Verkehrexperte im Bereich Führerprüfungen ausgebildet. Die Ausbildungsfahrten finden im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli statt und dauern bis circa Ende Februar 2026.

Ab Mitte September 2025 wird ein neuer Verkehrexperte im Bereich Führerprüfungen ausgebildet. Die Ausbildungsfahrten finden im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli statt und dauern bis circa Mitte Dezember 2025.

Ab Mitte April 2025 werden zwei neue Verkehrsexperten im Bereich Führerprüfungen ausgebildet. Die Ausbildungsfahrten finden im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli und im Strassenverkehrsamt Winterthur statt und dauern bis circa Ende Juli 2025.

Ab Mitte April 2025 werden zwei neue Verkehrsexperten im Bereich Führerprüfungen ausgebildet. Die Ausbildungsfahrten finden im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli statt und dauern bis circa Ende Juli 2025.

Arbeitshilfen / FAQ

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Prüfungstermine selbständig buchen/verwalten

Prüfungstermine für praktische Prüfungen der Kategorien A, A1, B können Sie im Terminplaner selber buchen und selber zu verwalten. Klicken Sie hier, um zum neuen Terminplaner zu gelangen.

FAQ, Support und Anleitung

Unter «Infos zum neuen Terminplaner» können Sie ein neues Login beantragen und Ihr Passwort zurücksetzen lassen. Sie finden dort auch eine Anleitung.

1. Login: So können Sie sich anmelden 

Beim Login öffnet sich das unten stehende Dialogfenster. Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden. 

Printscreen des Terminplaners. Er zeigt wo die Eingabe das Benutzernamens und des Passwortes erfolgt.
Der Printscreen zeigt, wo der Benutzername und das Passwort eingegeben werden. Quelle: StVA

2. Einstellungen: Das müssen Sie beachten (1/2)

Klicken Sie auf das Symbol «Benutzerprofil». Dann erscheinen Ihre Einstellungen, die Sie persönlich anpassen können.  

Printscreen des Terminplaners. Er zeigt das Icon für die Anpassung der persönlichen Einstellungen.
Der Printscreen zeigt, wo sich das Icon für die persönlichen Einstellungen befindet. Quelle: StVA

3. Einstellungen: Das müssen Sie beachten (2/2)

So können Sie Ihre Einstellungen anpassen: Ändern Sie Ihr Passwort und geben Sie Ihre persönlichen Kontaktdaten ein. Unter Prüfungsort können Sie Ihren gewünschten Standort auswählen. Bei einer Terminbuchung wird Ihre Auswahl automatisch vorgeschlagen. Sie können Ihre Angaben mit «Bestätigen» speichern.

Printscreen des Terminplaners. Er zeigt wie persönliche Angaben geändert werden können.
Der Printscreen zeigt, wie die persönlichen Angaben im Terminplaner geändert werden. Quelle: StVA

4. Termine buchen – in 6 Schritten (1/6)

Um einen Termin zu buchen, klicken Sie in der Terminübersicht auf «Neu». 

Printscreen des Terminplaners. Er zeigt die Termine neu hinzugefügt werden.
Der Printscreen zeigt, wie die Termine im Terminplaner angezeigt werden. Quelle: StVA

5. Termine buchen – in 6 Schritten (2/6)

Geben Sie die Halter-Nr. (bisher PIN-Nummer) ohne Abstände und ohne Punkte ein. Klicken Sie auf «Suche». 

Printscreen des Terminplaners. Er zeigt den Eingabeort der Halter-Nummer.
Der Printscreen zeigt, wo die Halter-Nummer eingegeben wird. Quelle: StVA

6. Termine buchen – in 6 Schritten (3/6)

Bestätigen Sie Ihre gewünschte Kategorie mit «Auswählen».

Printscreen des Terminplaners. Er zeigt die Kategorieauswahl.
Der Printscreen zeigt, wie die KAtegorien im Terminplaner ausgewählt werden. Quelle: StVA

7. Termine buchen – in 6 Schritten (4/6)

Wählen Sie den Prüfungsort und -termin aus: Um den Termin zu buchen, öffnen Sie den Kalender und klicken auf den gewünschten Termin. Vormittagstermine sind orange. Nachmittagstermine sind braun. Sie können im Kalender vorblättern und zurückblättern.

Printscreen des Terminplaners. Er zeigt die Termine innerhalb eines Tages.
Der Printscreen zeigt, wie die Termine im Terminplaner angezeigt werden. Quelle: StVA

8. Termine buchen – in 6 Schritten (5/6)

Sie können den Termin mit «OK» buchen.

Printscreen des Terminplaners. Er zeigt das Bestätigungsfenster kur vor der Buchung.
Der Printscreen zeigt, wie das Bestätigungsfenster kurz vor der Buchung. Quelle: StVA

9. Termine buchen – in 6 Schritten (6/6)

Wenn Sie den Termin gebucht haben, erhalten Sie eine Bestätigung: Die Daten werden nochmals angezeigt. Die Einladung kann direkt gedruckt werden. Mit «Zurück» kommen Sie zurück zur Terminliste. Der neue Termin erscheint in Ihrer Terminliste. 

Printscreen des Terminplaners. Er zeigt die Bestätigung nach einer Terminbuchung.
Der Printscreen zeigt, wie die Bestätigung nach einer Terminbuchung aussieht. Quelle: StVA

10. Termine verschieben, tauschen und löschen (1/2)

Bitte beachten Sie: Sie können Termine bis 10 Arbeitstage vorher verschieben oder löschen. 

Printscreen des Terminplaners. Er zeigt die Mutationsmöglichkeiten für bestehende Termine.
Der Printscreen zeigt, wie bestehende Termine im Terminplaner bearbeitet werden. Quelle: StVA

Uhr-Symbol: 

Hier können Sie einen anderen Prüfungstermin auswählen. Person bleibt, Termin ändert.

Printscreen zeigt das Uhr-Symbol.
Printscreen zeigt das Uhr-Symbol. Quelle: StVA

Stift-Symbol: 

Hier können Sie eine andere Person auswählen. Termin bleibt, Person ändert.

Printscreen zeigt das Stift-Symbol.
Printscreen zeigt das Stift-Symbol. Quelle: StVA

Eimer-Symbol:

Hier können Sie einen Termin löschen.

Printscreen zeigt das Eimer-Symbol.
Printscreen zeigt das Eimer-Symbol. Quelle: StVA

Drucker-Symbol: 

Hier können Sie die Einladung heruntergeladen und anschliessend ausdrucken oder per Mail verschickten.

Printscreen zeigt das Drucken-Symbol.
Printscreen zeigt das Drucken-Symbol. Quelle: StVA

Button «Einladungen herunterladen»:

Damit diese Option aktiv wird, muss eine oder mehrere Checkboxen vor den aufgelisteten Personen aktiviert werden. Es werden die Einladungen von allen Personen, bei welchen die Checkbox aktiviert ist, in einem einzigen PDF-File heruntergeladen.

Printscreen zeigt den «Einladungen drucken» Button.
Printscreen zeigt den «Einladungen drucken» Button. Quelle: StVA

Button «Termine austauschen»:

Damit Sie Termine tauschen können, müssen Sie zwei Personen auswählen. Wenn Sie mehr oder weniger als zwei Personen auswählen, können Sie die Option nicht nutzen.

Printscreen zeigt den «Termine austauschen» Button.
Printscreen zeigt den «Termine austauschen» Button. Quelle: StVA

Wo und wie muss ich die Pin eingeben? Was ist die Halter-Nr.?

Im unserer alten iDispo mussten Sie die «Pin» der Fahrschülerinnen und Fahrschüler eingeben, die auf dem Lernfahrausweis stand.

Der neue Terminplaner fragt Sie nach einer «Halter-Nr.». Die Pin wird aus den Lernfahrausweisen verschwinden und neu Halter-Nr. heissen. 

Die bisherige Pin müssen Sie ohne Punkte und ohne Nullen am Anfang ins Feld Halter-Nr. eingeben. Beispiel: Die Pin «00.027.432.156» geben Sie als «27432156» ein.

Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit einem Lernfahrausweis, den wir seit Anfang August 2024 ausgestellt haben, geben Sie einfach die Halter-Nr. ohne Punkte im Lernfahrausweis ein.

Ich möchte mich bei einem Termin als Fahrlehrer/in eintragen. Geht das?

Wenn Sie einen Termin in Ihren Terminplaner übernehmen möchten, den Sie vor der Systemumstellung gebucht haben, gehen Sie so vor:

1. Terminplaner öffnen
2. Auf «Neu» klicken
3. Halter-Nummer eingeben und auf «Suche» klicken
4. Neben dem aufgeführten Prüfungstermin ganz rechts bei «Aktionen» auf «Auswählen» klicken (wenn dort steht «Keine Aktionen» siehe nächster Punkt)

Der Termin erscheint nun in Ihrer Liste. Wenn bei «Aktionen» «Keine Aktionen» steht, ist diese Person schon bei einer andern Fahrlehrperson erfasst. Ein Termin, den eine andere Fahrperson gebucht hat, können Sie selber nicht verschieben oder löschen. Bitte kontaktieren Sie unsere Disposition.

Ich kann einen Termin, bei dem ich als Fahrlehrer/in stehe, nicht verschieben. Was kann ich tun?

Termine, die in weniger als 10 Arbeitstagen stattfinden (der Prüfungstag zählt nicht mit), können Sie online nicht mehr verschieben.

Beachten Sie: Der Termin muss auch bezahlt werden, wenn er verschoben wird (Ausnahme: Wenn Ihre Fahrschülerin oder Ihr Fahrschüler ein ärztliches Zeugnis hat). Falls Sie den Termin verschieben möchten, kontaktieren Sie bitte unsere Disposition.

Mein/e Fahrschüler/in kann den Termin im Terminplaner nicht selber verschieben. Was kann sie/er tun?

Wenn Sie einen Termin für Ihre Fahrschülerin oder Ihren Fahrschüler gebucht haben, können nur Sie und wir diesen Termin verschieben oder löschen. Die Fahrschülerin oder der Fahrschüler kann den Termin nur anschauen, aber nicht verändern.

Bekommt die angemeldete Person eine Einladung per Mail?

Nein, wir schicken die Einladung nicht per Mail. Die angemeldete Person erhält die Einladung per Post. Fahrschulen können die Einladung herunterladen und zusätzlich an die angemeldete Person schicken. 

Ich erhalte eine rote Fehlermeldung. Was kann ich tun?

Diese Meldung kann folgende Ursachen haben:

  • Die Fahrschülerin oder der Fahrschüler hat den VKU oder die PGS nicht vollständig gemacht. Bitte prüfen Sie die Einträge in SARI. Falls dort alles korrekt scheint, kontaktieren Sie uns bitte über: sari@stva.zh.ch
  • Die Fahrschülerin oder der Fahrschüler hat das Mindestalter für die Fahrprüfung noch nicht erreicht. Bitte kontaktieren Sie unsere Disposition, damit wir einen Termin im Voraus buchen können oder warten Sie, bis die Fahrschülerin oder der Fahrschüler das Mindestalter erreicht.

Falls die Meldung fälschlicherweise kommt, melden Sie uns bitte über den Kontakt unten auf dieser Seite.

Gibt es eine mengenmässige Beschränkung bei den Terminen?

Ja. Es gibt folgende Beschränkung:

  • Maximal 10 Termine in der selben Woche
  • Maximal 25 Termine Total

Wieso werden keine freien Termine angezeigt?

Falls Sie zu viele Termine gebucht haben (siehe Frage «Gibt es eine Beschränkung bei den Terminen?»), zeigt es keine Termine mehr an. Wir sind darum bemüht, Ihnen immer einen freien Termin an einem unserer Standorte anzubieten. 

Fragestellung

Ist eine Fahrlehrerbewilligung erforderlich, um bei einer der oben genannten Organisationen regelmässig betriebsintern Fahrunterricht zu
erteilen?

Antwort

Ja. Die Fahrlehrerverordnung (FV) sieht keine Ausnahme vor.  Auch nicht für Blaulichtorganisationen.

Erläuterungen

Gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a FV benötigen Personen, die mehr als eine Person pro Jahr ausbilden, eine Fahrlehrerbewilligung. Darunter fällt auch die betriebsinterne Ausbildung. Der Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a, wonach Personen, zu denen eine nähere Beziehung besteht vom Erfordernis der Fahrlehrerbewilligung ausgenommen sind, kommt nicht zur Anwendung.

Wenn jemand mit einem Lernfahrausweis der Kategorie A und einem Motorrad der Kategorie A1 den ersten Teil der PGS besucht, müssen Sie diese Person informieren, dass sie einen Lernfahrausweis der Kategorie A1 beantragen muss, der dieselbe zeitliche Gültigkeit hat wie der bestehende Lernfahrausweis der Kategorie A. Nur so kann diese Person anschliessend ihre Ausbildung fortsetzen.


Der Antrag muss zwingend per Brief oder E-Mail gestellt werden, damit wir ihn verarbeiten können:


Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Zürich-Albisgütli
Schalter 22
Uetlibergstrasse 301
Postfach 8479
8036 Zürich
lafa@stva.zh.ch


Wichtig: Es darf kein neues Gesuchsformular für einen Lernausweis ausgefüllt werden! 

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) setzt in den Bereichen, wo sie Aufsichtsfunktionen wahrnimmt, das System für Administration, Registrierung und Information (SARI) ein. Mit «VKU/PGS by SARI» haben die Kantone in Zusammenarbeit mit der asa eine Erweiterung dieses Systems entwickelt, welches Planung, Organisation und Aufsicht des Verkehrskunde-Unterrichts (VKU) und der praktischen Motorrad-Grundschulung (PGS) ermöglicht.

Für das Strassenverkehrsamt gilt «zh.ch/stva»

Diese Informationsseite für Fahrschulen erreichen Sie einfach mit: zh.ch/fahrschule.

Weitere Internet-Adressen zu bestimmten Themenseiten:

  • zh.ch/lernfahrer
    Themenseite «Fahren lernen» inkl. Lernfahrgesuch (Lernfahrgesuch einreichen) und Online-Formular «Prüfung in anderem Kanton absolvieren»
  • zh.ch/fahrpruefung
    Themenseite «Praktische Führerprüfung» (Anforderungen, Motorradthemen, Anmeldung, usw.)
  • zh.ch/fuehrerausweis
    Themenseite «Führerausweis & Fahren lernen» inkl. Ausländischer Führerausweis (Ausländischen Führerausweis umtauschen)

Falls Sie eine direkte Verlinkung zum entsprechenden Thema (inkl. Formulare) auf Ihrer Webseite anbieten, bitten wir Sie, ausschliesslich die obigen Verlinkungen dafür zu benützen. So stellen Sie sicher, dass Sie immer aktuelle Formulare und Informationen anbieten. 

Unsere beiden Restaurants in Zürich-Albisgütli und Winterthur «Restaurant Strassi» finden Sie an unten stehenden Orten und zu den folgenden Öffnungszeiten. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüssen zu dürfen. 

Kennzahlen

Demnächst sehen Sie hier eine Übersicht mit Kennzahlen über gefahrene Fahrprüfungen.

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Gebühren

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CHF
Kontrollen (Verkehrskundeunterricht, Motorradgrundkurs etc.) 300.00
zusätzliche Aufwendungen, Kontrollen nach Aufwand, pro Stunde 150.00
Grundpauschale pro Mutationsfall in SARI 5.00
Pauschale Jahresgebühr SARI Nutzung, pro Fahrlehrer 0.00
Kursdatenerfassung durch das Strassenverkehrsamt Fahrlehrer ohne SARI pro Kurs 5.00
Erfassen der Kursteilnehmer Fahrlehrer ohne SARI pro Teilnehmer 1.00
Gebühr für verspätete Kursmeldung 30.00
Erfassung ausserkantonale Kursbestätigung in Papierform pro Teilnehmer 10.00

 
CHF
Moderatorenausbildung - Bearbeitung des Gesuches 50.00
Moderatoren - Verlängerung Moderatorenbewilligung 20.00

Richard Bucher

Chefexperte Führerprüfungen


Zürich-Albisgütli

Porträtfoto Richi Bucher

Kontakt

Strassenverkehrsamt – Fahrschulen

E-Mail

fl@stva.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: