Gesundheit

Geflüchteten aus der Ukraine wird empfohlen, sich für den Schutzstatus S zu registrieren, um dieselben medizinischen Leistungen wie Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner vergütet zu bekommen. Damit sind auch nicht notfallbedingte medizinische Behandlungen weitestgehend abgedeckt.

Hotline für medizinische Fragen

Rund um die Uhr: 0800 33 66 55

Hotline - also in English - for medical questions

Around the clock: 0800 33 66 55

Gesundheitsfragebogen

Einreisende werden gebeten, einen Fragebogen auszufüllen, der Fragen zum eigenen Gesundheitszustand enthält. Dies ermöglicht es, rechtzeitig allfällige Symptome zum Beispiel einer Tuberkulose zu erkennen und behandeln zu lassen. Die Befragung wird vom Staatssekretariat für Migration im Rahmen der Registrierung für den Schutzstatus S durchgeführt, kann aber auch selbständig ausgefüllt werden.

Es wird empfohlen, den Fragebogen auszufüllen. Der Datenschutz ist sichergestellt. 

Was tun, wenn ein Arzt aufgesucht werden soll?

Ergibt das Resultat des ausgefüllten Fragebogens, dass eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden soll, können sich Betroffene an ihre Betreuungsperson oder an die Sozialbehörde der Wohngemeinde für die Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten medizinischen Fachperson wenden. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Mehr Informationen zu den Kosten finden sich weiter unten auf dieser Seite. 

Fragebogen nicht geeignet für unter 12-jährige

Der Fragebogen eignet sich nicht für Kinder unter 12 Jahre. Bei Symptomen soll eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt aufgesucht werden. Für Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Fachperson steht ebenfalls die Betreuungsperson oder Wohngemeinde zur Verfügung. 

Krankenversicherung

Mit Schutzstatus S

Um unter anderem dieselben medizinischen Leistungen wie Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner zu erhalten und vergütet zu bekommen, wird Betroffenen dringend empfohlen, sich für den Schutzstatus S zu registrieren. Da Personen mit Schutzstatus S auf unbestimmte Zeit in der Schweiz sind, müssen sie eine Krankenversicherung abschliessen (Krankenversicherungs-Obligatorium). Für den Abschluss einer Krankenversicherung erhalten sie bei Bedarf Unterstützung von der Wohngemeinde. Damit sind auch nicht notfallbedingte medizinische Behandlungen weitestgehend abgedeckt.

Wenden Sie sich im konkreten Fall direkt an den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus, gegebenenfalls an Ihre Versicherung, um zu erfahren, welche Leistungen durch die Versicherung übernommen werden und welche Kosten selbst getragen werden müssen.

Ohne Schutzstatus S

Die Kosten für bezogene medizinische Leistungen sind selbst zu bezahlen oder sind gegebenenfalls durch eine eigene ausländische Kranken-, Reise- oder Gästeversicherung abgedeckt. Es ist darüber hinaus möglich, sich privat versichern zu lassen, beispielsweise mit einer Reiseversicherung. 

In medizinischen Notfällen

Sofern keine Versicherung vorhanden ist und die Kosten nicht selbst getragen werden können, werden Kosten in medizinischen Notfällen von der Notfallhilfe übernommen. Der Antrag für eine Kostengutsprache muss durch den medizinischen Leistungserbringer erfolgen, also zum Beispiel durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin.

Impfungen

In der Schweiz steht ein breites Impfangebot bei den Ärzten in der Praxis sowie auch in Apotheken zur Verfügung. Impfungen verhindern schwere Krankheiten und sorgen dafür, dass nicht nur die geimpften Personen, sondern auch ihre Familien und ihr Umfeld geschützt sind. Lassen Sie Ihren Impfstatus in einer Apotheke oder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt überprüfen. Informationen zu Kinderimpfungen entnehmen Sie folgendem Link.

Impfungen gegen COVID-19

Für den Frühjahr und Sommer 2023 empfehlen die Bundesbehörden eine Impfung nur in Ausnahmefällen für besonders gefährdete Personen (BGP). Wer sich ohne Empfehlung dennoch gegen COVID-19 impfen lassen möchte, kann dies gegen Bezahlung weiterhin tun. Möglich ist dies in Arztpraxen, Apotheken sowie im Referenz-Impfzentrum der Universität Zürich.

Medikamente

Sollten Sie regelmässig Medikamente einnehmen müssen, vereinbaren Sie einen Termin bei einer Ärztin oder einem Arzt. Entsprechende Adressen kann Ihnen das Sozialdepartement Ihrer Wohngemeinde geben.

Tuberkulose

In der Ukraine und in Russland ist die Tuberkulose sehr verbreitet.

Tuberkulose ist eine durch Bakterien verursachte ansteckende Krankheit, welche überwiegend die Lunge befällt. Die Krankheit wird am häufigsten durch Einatmen infektiöser Tröpfen und Aerosole übertragen. Eine Person kann ansteckend sein, ohne dass sie dies merkt.

Tuberkulose kann meist gut behandelt werden, wenn sie rechtzeitig erkannt wird.

Anzeichen einer Erkrankung können folgende Symptome sein:

  • Ein länger als drei Wochen andauernder Husten (ggf. mit Blutbeimengung)
  • Fieber
  • nächtliches Schwitzen
  • ungewollte Gewichtsabnahme

Sollten Sie oder Ihre Gäste an diesen Symptomen leiden oder diese in der Vergangenheit gehabt haben, suchen Sie bitte direkt eine Ärztin oder einen Arzt auf.

HIV / Hepatitis

Sämtliche Informationen zu HIV und Hepatitis stehen auf den folgenden Seiten auch auf Ukrainisch zur Verfügung:

Psychische Gesundheit

Nützliche Links und Informationen rund um die psychische Gesundheit:

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