Akkreditierung von Fördermassnahmen
Institutionen können ihre Integrationsangebote für das Fördersystem für Geflüchtete akkreditieren lassen. Die Fachstelle Integration ist für das Akkreditierungsverfahren zuständig.
Inhaltsverzeichnis
Re-Akkreditierung bereits akkreditierter Angebote
Die Eingabefrist für Gesuche ist abgelaufen. Die Fachstelle Integration prüft die eingegangenen Gesuche und gibt Mitte Oktober die Entscheide zur Re-Akkreditierung der Angebote bekannt. Re-akkreditierte Angeobte werden ab 1. Januar 2024 im kantonalen Angebotskatalog IAZH veröffentlicht oder angepasst. Untenstehend ist der genaue Terminplan ersichtlich.
Termine
Wann | Was |
---|---|
1. März 2023 | Veröffentlichung der Wegleitung, der «kantonalen Vorgaben Akkreditierung» und der Unterlagen zur Gesuchseingabe |
31. Mai 2023 | Ablauf der Eingabefrist für Gesuche |
23. Oktober 2023 | Bekanntgabe der Re-Akkreditierungsentscheide |
1. Januar 2024 | Veröffentlichung der re-akkreditierten Angebote im kantonalen Angebotskatalog IAZH |
Bei Fragen zum Re-Akkreditierungsverfahren wenden Sie sich an Frau Mirjam Renold, 043 259 25 75 oder akkreditierung-iazh@ji.zh.ch.
Akkreditierung neuer Angebote
Im Fördersystem für Geflüchtete IAZH steht aktuell eine breite Angebotspalette mit genügend Plätzen in allen Förderbereichen zur Verfügung. Über Neu-Akkreditierungen entscheidet die Fachstelle Integration anhand der Entwicklung der Teilnehmendenzahlen in den Förderbereichen. Zurzeit ist kein zusätzliches Akkreditierungsverfahren für neue Angebote geplant.
Fragen und Anmeldung E-Mailing
Bei allgemeinen Fragen zum Akkreditierungsverfahren und zu den Angebotsarten schreiben Sie uns bitte an unten stehende E-Mail-Adresse.
Wenn Sie als anbietende Institution relevante Informationen zum Fördersystem für Geflüchtete IAZH erhalten wollen, melden Sie sich gerne für unser E-Mailing an: akkreditierung-iazh@ji.zh.ch.
Akkreditierte Angebotsarten im Fördersystem IAZH
Akkreditiert werden Angebote, nicht anbietende Institutionen. Die Angebote können auch Personen offenstehen, die nicht Zielgruppe der IAZH sind. Ausserdem können auch Angebote mit Bindung an andere Vertragspartnerinnen und -partner akkreditiert werden. Für Angebote von Freiwilligen besteht keine Möglichkeit zur Akkreditierung.
Die folgenden Angebotsarten sind im Rahmen des Fördersystems für Geflüchtete (Integrationsagenda Kanton Zürich) akkreditiert:
Förderbereich | Angebot |
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Abklärung |
|
Bildung |
|
Sprache |
|
Arbeitsintegration |
|
In der Übersichtsgrafik sind diese Angebotsarten in das Gesamtsystem der IAZH eingeordnet. Die Darstellung bildet das Gesamtsystem schematisch ab. Die akkreditierten Angebotsarten sind darauf rot markiert.
Ergänzende Angebote
Die Fachstelle stellt den fallführenden Stellen Angebote ausserhalb der Akkreditierung zur Verfügung, die zentral gesteuert und finanziert sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
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