Akkreditierung von Fördermassnahmen

Institutionen können ihre Integrationsangebote für das Fördersystem für Geflüchtete akkreditieren lassen. Die Fachstelle Integration ist für das Akkreditierungsverfahren zuständig.

Akkreditierungsverfahren vollschulische Bildungsangebote

Die Frist für die Gesuchseingabe ist abgelaufen.

Terminplan

Wann Was
15. Dezember 2024 Start Akkreditierung von vollschulischen Bildungsangeboten.
29. Februar 2024 Ablauf der Eingabefrist für Gesuche.
16. April 2024 Bekanntgabe der Akkreditierungsentscheide (schriftliche Mitteilung des Entscheids zur Aufnahme oder Ablehnung des Angebots an die anbietenden Institutionen, die ein Gesuch eingereicht haben).
30. April 2024 Veröffentlichung der akkreditierten Angebote im kantonalen Angebotskatalog IAZH. Fallführende Stellen der Gemeinden sowie der kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen können die akkreditierten Angebote nutzen.

Bei Fragen zum Akkreditierungsverfahren oder den Unterlagen wenden Sie sich an Frau Mirjam Renold per Telefon 043 259 25 75 oder E-Mail akkreditierungj-iazh@ji.zh.ch

Akkreditierung weiterer Angebote

Über Neu-Akkreditierungen entscheidet die Fachstelle Integration anhand der Entwicklung der Teilnehmendenzahlen in den Förderbereichen. Zurzeit ist abgesehen vom oben erwähnten Verfahren kein zusätzliches Akkreditierungsverfahren für neue Angebote geplant.

Fragen und Anmeldung E-Mailing

Bei allgemeinen Fragen zum Akkreditierungsverfahren und zu den Angebotsarten schreiben Sie uns bitte an unten stehende E-Mail-Adresse.

Wenn Sie als anbietende Institution relevante Informationen zum Fördersystem für Geflüchtete IAZH erhalten wollen, melden Sie sich gerne für unser E-Mailing an: akkreditierung-iazh@ji.zh.ch.  

Akkreditierte Angebotsarten im Fördersystem IAZH

Akkreditiert werden Angebote, nicht anbietende Institutionen. Die Angebote können auch Personen offenstehen, die nicht Zielgruppe der IAZH sind. Ausserdem können auch Angebote mit Bindung an andere Vertragspartnerinnen und -partner akkreditiert werden. Für Angebote von Freiwilligen besteht keine Möglichkeit zur Akkreditierung.

Die folgenden Angebotsarten sind im Rahmen des Fördersystems für Geflüchtete (Integrationsagenda Kanton Zürich) akkreditiert:

Förderbereich Angebot
Abklärung
  • Kompetenzerfassung
  • Praxisassessment
Bildung
  • Vollschulische Bildungsangebote
  • Bildungsmodule
Sprache
  • Deutsch mit Ziel Arbeitsmarkt (mit/ohne Kinderbetreuung)
  • Deutsch lokal (mit/ohne Kinderbetreuung)
  • Alphabetisierungskurse (mit/ohne Kinderbetreuung)
Arbeitsintegration
  • Interne Arbeitseinsätze
  • Arbeitseinsätze in externen Betrieben
  • Branchenqualifizierung 
  • Arbeitsintegrationscoaching («Jobcoaching»)

In der Übersichtsgrafik sind diese Angebotsarten in das Gesamtsystem der IAZH eingeordnet. Die Darstellung bildet das Gesamtsystem schematisch ab. Die akkreditierten Angebotsarten sind darauf rot markiert.

Ergänzende Angebote

Die Fachstelle stellt den fallführenden Stellen Angebote ausserhalb der Akkreditierung zur Verfügung, die zentral gesteuert und finanziert sind.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Kontakt

Fachstelle Integration

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 31


Bürozeiten

Montag bis Freitag
9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

E-Mail

integration@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: