Institutionen können ihre Integrationsangebote für das Fördersystem für Geflüchtete akkreditieren lassen. Die Fachstelle Integration ist für das Akkreditierungsverfahren zuständig.
Akkreditierungsverfahren Arbeitsintegrationscoaching
Der hohe Bedarf an individuelle Beratung und Begleitung im Prozess der beruflichen Integration von Geflüchteten erforderte eine zusätzliche Akkreditierung von Arbeitsintegrationscoaching-Angeboten («Jobcoaching»), insbesondere für folgende Zielgruppen:
- Gut- und Hochqualifizierte
- Personen mit psychischen Belastungen
- Frauen
- Jugendliche und junge Erwachsene (16 bis 25 Jahre) mit Ausbildungspotenzial
Interessierte anbietende Institutionen konnten ihre Gesuche zur Prüfung bis zum 6. Januar 2025, 12 Uhr, elektronisch einreichen. Nach diesem Termin ist die Gesuchseingabe nicht mehr möglich (siehe Terminplan unten).
Die Akkreditierungsentscheide werden am 17. März 2025 schriftlich bekanntgegeben.
Terminplan
Wann | Was |
---|---|
28. Oktober 2024 | Start Akkreditierung von Arbeitsintegrationscoaching-Angeboten. |
13. November 2024, 16–17 Uhr | Online-Einführung* zur Gesuchseingabe für interessierte anbietende Institutionen. |
6. Januar 2025, 12 Uhr | Ablauf der Eingabefrist für Gesuche. |
17. März 2025 | Bekanntgabe der Akkreditierungsentscheide (schriftliche Mitteilung des Entscheids zur Aufnahme oder Ablehnung des Angebots an die anbietenden Institutionen, die ein Gesuch eingereicht haben). |
1. April 2025 | Veröffentlichung der akkreditierten Angebote im kantonalen Angebotskatalog IAZH. Fallführende Stellen der Gemeinden sowie der kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen können die akkreditierten Angebote nutzen. |
Bei Fragen zum Akkreditierungsverfahren oder den Unterlagen wenden Sie sich an Frau Isabel Izzo per Telefon 043 259 25 96 oder E-Mail akkreditierung-iazh@ji.zh.ch
Akkreditierung weiterer Angebote
Über Neu-Akkreditierungen entscheidet die Fachstelle Integration anhand der Entwicklung der Teilnehmendenzahlen in den Förderbereichen. Zurzeit ist abgesehen vom oben erwähnten Verfahren kein zusätzliches Akkreditierungsverfahren für neue Angebote geplant.
Fragen und Anmeldung E-Mailing
Bei allgemeinen Fragen zum Akkreditierungsverfahren und zu den Angebotsarten schreiben Sie uns bitte an unten stehende E-Mail-Adresse.
Wenn Sie als anbietende Institution relevante Informationen zum Fördersystem für Geflüchtete IAZH erhalten wollen, melden Sie sich gerne für unser E-Mailing an: akkreditierung-iazh@ji.zh.ch.
Akkreditierte Angebotsarten im Fördersystem IAZH
Akkreditiert werden Angebote, nicht anbietende Institutionen. Die Angebote können auch Personen offenstehen, die nicht Zielgruppe der IAZH sind. Ausserdem können auch Angebote mit Bindung an andere Vertragspartnerinnen und -partner akkreditiert werden. Für Angebote von Freiwilligen besteht keine Möglichkeit zur Akkreditierung.
Die folgenden Angebotsarten sind im Rahmen des Fördersystems für Geflüchtete (Integrationsagenda Kanton Zürich) akkreditiert:
Förderbereich | Angebot |
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Abklärung |
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Bildung |
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Sprache |
|
Arbeitsintegration |
|
In der Übersichtsgrafik sind diese Angebotsarten in das Gesamtsystem der IAZH eingeordnet. Die Darstellung bildet das Gesamtsystem schematisch ab. Die akkreditierten Angebotsarten sind darauf rot markiert.
Ergänzende Angebote
Die Fachstelle stellt den fallführenden Stellen Angebote ausserhalb der Akkreditierung zur Verfügung, die zentral gesteuert und finanziert sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
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