Akkreditierung von ­Fördermassnahmen

Institutionen können ihre Integrationsangebote für das Fördersystem für Geflüchtete akkreditieren lassen. Die Fachstelle Integration ist für das Akkreditierungsverfahren zuständig.

Inhaltsverzeichnis

Gültigkeitsdauer der Akkreditierungsentscheide

Seit Januar 2021 wird im Kanton das Fördersystem für Geflüchtete IAZH umgesetzt. Die fallführenden Stellen der Gemeinden sowie der kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen planen gemeinsam mit ihren Klientinnen und Klienten die Fördermassnahmen und melden die geflüchteten Personen direkt in passende Angebote an. Dafür nutzen sie die durch die Fachstelle Integration akkreditierten Angebote. Den entsprechenden kantonalen Angebotskatalog IAZH stellt die Fachstelle online zur Verfügung.

Die laufenden Akkreditierungsentscheide sind bis am 31. Dezember 2023 gültig.

Re-Akkreditierung bereits akkreditierter Angebote

Die anbietenden Institutionen können per 1. Januar 2024 ihre akkreditierten Angebote für weitere vier Jahre re-akkreditieren lassen.

Die Bestätigung der Akkreditierung ist Voraussetzung für die weitere Publikation der Angebote im kantonalen Angebotskatalog IAZH.

Interessierte anbietende Institutionen reichen ihre Gesuche zur Prüfung bis zum 31. Mai 2023 online ein.  

Termine

Wann Was
1. März 2023 Veröffentlichung der Wegleitung, der «kantonalen Vorgaben Akkreditierung» und der Unterlagen zur Gesuchseingabe
31. Mai 2023 Ablauf der Eingabefrist für Gesuche
23. Oktober 2023 Bekanntgabe der Re-Akkreditierungsentscheide
1. Januar 2024 Veröffentlichung der re-akkreditierten Angebote im kantonalen Angebotskatalog IAZH

Unterlagen für die Gesuchseingabe

Für die Gesuchseingabe stellt die Fachstelle Integration Unterlagen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Vorgaben gegenüber bisherigen Versionen leicht abweichen. Eine Neuerung gibt es auch bei den Nachweisen: Prüfen Sie sorgfältig, welche Nachweise Sie mit den Gesuchen einreichen müssen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Gesuchseingabe

Für jedes bestehende Angebot bzw. jede bestehende Angebotsnummer ist ein eigenes Gesuch um Re-Akkreditierung einzureichen.

1. Starten Sie Ihre Gesuchseingaben mit den allgemeinen Angaben zu Ihrer Institution:

2. Nachdem Sie die allgemeinen Informationen zu Ihrer Institution eingegeben haben, reichen Sie nun für jedes bestehende Angebot bzw. jede bestehende Angebotsnummer ein eigenes Gesuch um Re-Akkreditierung ein:

Förderbereich Abklärung:

Förderbereich Sprache:

Förderbereich Bildung:

Förderbereich Arbeitsintegration:

Bei Fragen zum Re-Akkreditierungsverfahren oder den
Unterlagen wenden Sie sich an Frau Mirjam Renold, 043 259 25 75 oder akkreditierung-iazh@ji.zh.ch.

Akkreditierung neuer Angebote

Im Fördersystem für Geflüchtete IAZH steht aktuell eine breite Angebotspalette mit genügend Plätzen in allen Förderbereichen zur Verfügung. Über Neu-Akkreditierungen per 1. Januar 2024 entscheidet die Fachstelle Integration anhand der Entwicklung der Teilnehmendenzahlen in den Förderbereichen. Die Fachstelle Integration prüft, gezielte Akkreditierungsverfahren für spezifische Angebotsarten je nach Bedarf (zum Beispiel auch nach Region, Branche usw.) durchzuführen. Details wird die Fachstelle im 3. Quartal 2023 an dieser Stelle bekannt geben.

Fragen und Anmeldung E-Mailing

Bei allgemeinen Fragen zum Akkreditierungsverfahren und zu den Angebotsarten schreiben Sie uns bitte an unten stehende E-Mail-Adresse.

Wenn Sie als anbietende Institution relevante Informationen zum Fördersystem für Geflüchtete IAZH erhalten wollen, melden Sie sich gerne für unser E-Mailing an: akkreditierung-iazh@ji.zh.ch.  

Akkreditierte Angebotsarten im Fördersystem IAZH

Akkreditiert werden Angebote, nicht anbietende Institutionen. Die Angebote können auch Personen offenstehen, die nicht Zielgruppe der IAZH sind. Ausserdem können auch Angebote mit Bindung an andere Vertragspartnerinnen und -partner akkreditiert werden. Für Angebote von Freiwilligen besteht keine Möglichkeit zur Akkreditierung.

Die folgenden Angebotsarten sind im Rahmen des Fördersystems für Geflüchtete (Integrationsagenda Kanton Zürich) akkreditiert:

Förderbereich Angebot
Abklärung
  • Kompetenzerfassung
  • Praxisassessment
Bildung
  • Vollschulische Bildungsangebote
  • Bildungsmodule
Sprache
  • Deutsch mit Ziel Arbeitsmarkt (mit/ohne Kinderbetreuung)
  • Deutsch lokal (mit/ohne Kinderbetreuung)
  • Alphabetisierungskurse (mit/ohne Kinderbetreuung)
Arbeitsintegration
  • Interne Arbeitseinsätze
  • Arbeitseinsätze in externen Betrieben
  • Branchenqualifizierung 
  • Arbeitsintegrationscoaching («Jobcoaching»)

In der Übersichtsgrafik sind diese Angebotsarten in das Gesamtsystem der IAZH eingeordnet. Die Darstellung bildet das Gesamtsystem schematisch ab. Die akkreditierten Angebotsarten sind darauf rot markiert.

Ergänzende Angebote

Die Fachstelle stellt den fallführenden Stellen Angebote ausserhalb der Akkreditierung zur Verfügung, die zentral gesteuert und finanziert sind.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Kontakt

Fachstelle Integration

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 31


Bürozeiten

Montag bis Freitag
9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

E-Mail

integration@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: