Fördermassnahmen für Geflüchtete

Hier finden Sie eine Übersicht über die Fördermassnahmen für Geflüchtete. Neben den akkreditierten Angeboten im kantonalen Angebotskatalog IAZH sind das die ergänzenden Angebote im Fördersystem für Geflüchtete.

Die Fördermassnahmen

Die fallführenden Stellen der kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen und der Gemeinden nehmen im Fördersystem für Geflüchtete eine wichtige Rolle ein. Sie sind für die integrationsorientierte Beratung und Begleitung zuständig. Das heisst, sie führen das Kurzassessment durch, planen gemeinsam mit ihren Klientinnen und Klienten die weiteren Fördermassnahmen und melden die geflüchteten Personen in passende Angebote an. Neben den akkreditierten Angeboten, die im kantonalen Angebotskatalog IAZH abrufbar sind, stehen auch ergänzende Angebote in den Bereichen Zusammenleben und Frühe Kindheit zur Verfügung. Somit stehen Fördermassnahmen in zwei Kategorien bereit:

  • Akkreditierte Angebote
  • Ergänzende Angebote

Akkreditierte Angebote

Die Fachstelle Integration hat ein breites Angebot unterschiedlicher Massnahmen zur Integrationsförderung der geflüchteten Personen im Kanton Zürich akkreditiert und alle diese Angebote im kantonalen Angebotskatalog IAZH erfasst. Massgebend für die Akkreditierung sind die kantonalen Vorgaben in den vier Bereichen:

  • Abklärung
  • Sprache
  • Bildung
  • Arbeitsintegration

Pro Bereich gibt es verschiedene Angebotsarten. Was diese im Detail beinhalten, erklären wir hier:

Kantonaler Angebotskatalog IAZH

Den fallführenden Stellen der kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen sowie der Gemeinden steht ein vielfältiger und auf die Ziele der Integrationsagenda des Kantons Zürich ausgerichteter kantonaler Angebotskatalog zur Verfügung. Die fallführenden Stellen weisen Geflüchtete direkt diesen akkreditierten Angeboten zu.

Ergänzende Angebote

Im Rahmen des Fördersystems für Geflüchtete stehen auch Integrationsangebote in den Bereichen Zusammenleben und Frühe Kindheit zur Verfügung. Sie ergänzen die akkreditierten Angebote des kantonalen Angebotskatalogs IAZH. Die Fachstelle arbeitet in diesen Bereichen mit erfahrenen Organisationen zusammen. Anders als bei den akkreditierten Angeboten, läuft die Finanzierung ausserhalb des Kostendachs.

Tandemprogramm

Am Tandemprogramm können geflüchtete Personen aus dem ganzen Kanton Zürich teilnehmen. Es fokussiert auf den Bereich des Zusammenlebens und grenzt sich damit von Tandem-Angeboten im Bereich Bildung und Arbeitsintegration ab. Ortsansässige Freiwillige unterstützen geflüchtete Menschen in ihrer Wohngemeinde anzukommen und sich zurechtzufinden.  

Schlüsselpersonen-Angebote

Im Förderbereich Frühe Kindheit setzt der Kanton Zürich auf den Einsatz von geschulten Schlüsselpersonen. Sie stellen den geflüchteten Familien mit Vorschulkindern die bestehenden Frühförderangebote vor. Die Unterstützung hat zum Ziel, dass möglichst viele Kinder frühzeitig Angebote zur frühkindlichen Bildung besuchen, insbesondere zur Sprachförderung.

Angebote für Personen mit psychischen Belastungen

Die Umstände vor, während und nach der Flucht in die Schweiz führen dazu, dass ein hoher Anteil der Geflüchteten psychisch belastet ist. Im Rahmen der IAZH ist darauf zu achten, dass Personen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen nicht von einer angemessenen Integrationsförderung ausgeschlossen werden. Ihre spezifischen Bedürfnisse gilt es als wichtiges Querschnittsthema zu berücksichtigen.

Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration

Um die nachhaltige Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Personen weiter zu fördern, setzt der Kanton Zürich das vom Bund initiierte Pilotprogramm «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Personen» um.

Betriebe, die geflüchtete Personen zu orts- und branchenüblichen Bedingungen einstellen, können finanzielle Zuschüsse (FiZu) vom Kanton beantragen. Voraussetzung ist, dass im Zusammenhang mit der Einarbeitung ein erhöhter betrieblicher Aufwand nachgewiesen wird.

Die Beiträge werden direkt an die Arbeitgebenden ausgerichtet. Sie können für Lohnkosten oder für arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen beantragt werden.

Das FiZu-Programm startet im April 2026 und ist bis Ende 2027 befristet. Die Fachstelle Integration setzt es im Kanton Zürich gemeinsam mit dem Amt für Arbeit um. Es wird aus Mitteln des Bundes sowie aus kantonalen Integrationsfördergelden finanziert.

Der Arbeitgeberservice des Amts für Arbeit berät interessierte Arbeitnehmende und unterstützt sie bei der Gesuchstellung.

Kontakt

Fachstelle Integration

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
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