Anlaufstellen Personalfragen
Hier finden Sie die wichtigsten Anlaufstellen rund um Personalthemen.
Inhaltsverzeichnis
Elektronisches Verbuchungsjournal
Das Amt für Informatik löst die bisherige Papierversion des Verbuchungsjournals per sofort durch eine elektronische Version ab.
- Inhalt: Die Buchungsbelege werden bis auf Ebene Sachkonto aufgelöst. Diese Darstellung entspricht exakt derselben Tiefe wie das bisherige Papier-Buchungsjournal (bis Kostenstelle des jeweiligen Buchungskreises).
- Zugriff: Der Zugriff erfolgt neu über die HEP Standard Transaktion PCP0 im System HEP 30S.
- Berechtigung: Die notwendigen Berechtigungen (Rolle HE_FL_BUCHUNGSJOURNAL) sind initial den Personen zugeteilt worden, die das Buchungsjournal bisher schon erhalten haben (Papier und Mail): Auf Anfrage an HR-Controlling@pa.zh.ch werden diese Personen bekanntgegeben. Berechtigungen für weitere Mitarbeitende müssen mittels Ticket beantragt werden: Änderungsanforderung.
- Notwendiger SAP Zugang auf das HEP System: Dafür ist grundsätzlich eine Berechtigung notwendig, welche im Serviceportal zu bestellen ist.
Serviceportal AFI ->Servicekatalog -> Applikationen -> Fachapplikationen FD -> SAP GUI. Dort notieren, dass das HEP benötigt wird.
- Für weitergehende Bedürfnisse ist jeweils ein Ticket zu eröffnen: Änderungsanforderung
- Bei Störungen ist ein Ticket anzulegen: Störung 2nd-Level.
Gerne im SAP dafür jeweils eine detaillierte Störungsbeschreibung ziehen (N/SU53 in die Kommandoziele des SAP eingeben) und der Störungsmeldung beifügen.
Antworten auf Fragen zum Buchungsjournal
Lohn
Lohnabrechung
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Fehlt Ihnen eine Lohnabrechnung? Bitte beantworten Sie einige Sicherheitsfragen. Mit Hilfe dieser können wir Sie identifizieren, so dass wir Ihnen die fehlenden Lohnabrechnungen zum Download anbieten können. Starten Sie den Vorgang und wählen Sie folgenden Link.
Auf jeder Lohnabrechnung (unterste Zeile) ist die für die Verarbeitung zuständige Person mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse aufgeführt.
Falls Sie nicht zu einer der nachfolgend aufgeführten Berufsgruppen angehören und/oder Sie die zuständige Payroll-Kontaktperson nicht erreichen können, wählen Sie die Nummer der Hotline Payroll: +41 43 259 58 10. Oder senden Sie eine E-Mail an fd-payroll@pa.zh.ch. Man wird Ihre Anfrage gerne beantworten.
Falls Sie Fragen zur Abrechnung Ihrer Einsätze haben, wenden Sie sich bitte direkt an die auftraggebende Stelle.
Für alle anderen Fragen steht Ihnen Joanna Kempa per E-Mail gerne zur Verfügung: joanna.kempa@zh.ch,
bitte mit Mail-Kopie an: Jacqueline Bär, Dolmetscherwesen, +41 44 257 92 74, jacqueline.baer@gerichte-zh.ch.
Adressänderungen von Lehrpersonen und Angestellten an Mittel- und Berufsfachschulen per Mail an:
Gisela Rost, Leiterin Lohnadministration, +41 43 259 78 77
gisela.rost@mba.zh.ch
Sonja Schneider, Prüfungsexperten QV, +41 43 259 77 66, sonja.schneider@mba.zh.ch
Adressänderungen von Kindergarten-, Primar- oder Sekundarlehrpersonen per Mail an: lehrpersonal@vsa.zh.ch
Edith Kohler, Assistenz VSA: +41 43 259 22 72
Natascha Joncic, Leiterin Lohnadministration KAPO: +41 58 648 97 61
Claudia Portmann, Stv. Zahlstellenleiterin: +41 58 648 97 59
Lohnjournal
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Elektronisches Lohnjournal ab 2023
Bis anhin wurde das Journal in gedruckter Form verteilt. Für 2023 ist der Übergang auf eine elektronische Version vorgesehen.
Alle Vorgesetzten oder zentral Verantwortlichen, die im Organisationsmanagement des SAP erfasst sind, können diese Prüfung vornehmen. Weitere Rechte oder ein dezidierter SAP-Zugang sind nicht nötig.
Zugriff auf die Lohnjournal-App

Angezeigte Daten
Aufgeführt werden alle Arten
- des Bruttolohnes,
- der Sozialversicherungs-Abzüge,
- der Spesen (Be- und Abzüge),
die in der jeweiligen Periode zur Anwendung kamen.
Delegation der Kontrolle in Sonderfällen
Müssen «Nicht-Leiterplanstellen» mit der Visierung des Lohnjournals betraut werden (wie dies beispielsweise heute an Kantonsschulen der Fall ist), wird im Organisationsmanagement auf die zu betreuende Organisationseinheit eine Verknüpfung erstellt.
Bitte wenden sie sich dafür an die zuständige HR-Stelle.
Fachstelle Lohn
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Die Fachstelle Lohn ist die direktionsübergreifende Anlaufstelle für Fragen zum kantonalen Lohnsystem und insbesondere zur Einreihung und Bewertung von Stellen.
Die Fachstelle Lohn steht zur Verfügung für Auskünfte an Linienvorgesetzte und interne sowie externen Personalfachpersonen, die sich mit Stellenplänen und der Einreihung von Mitarbeitenden beschäftigen. Mitarbeitende wenden sich für Fragen zur Einreihung ihrer Stelle an ihre Vorgesetzten oder an die Personaldienste.
Helena Götte
Walcheplatz 1
8090 Zürich
+41 43 259 48 16
lohnsystem@zh.ch
Rechtsauskünfte
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Der Rechtsdienst des Personalamts erteilt direktionsübergreifend Auskünfte zum kantonalen Personalrecht an Personalverantwortliche, Personalfachpersonen und Vorgesetzte.
Das Personalrecht des Kantons gilt auch für verschiedene Zürcher Gemeinden, kommunale Zweckverbände und öffentlich-rechtliche Betriebe im Kanton Zürich. Deshalb steht die Rechtsauskunft des Rechtsdienstes auch den Personaldiensten dieser Institutionen in beschränktem Umfang offen. Diese Dienstleistung ist unentgeltlich.
Telefonische Sprechstunde für Personaldienste und Vorgesetzte:
Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils von 10 bis 12 Uhr
Telefon +41 43 259 48 97
E-Mail recht@pa.zh.ch
Mitarbeitende wenden sich an die für sie zuständigen Personalabteilungen.
Eine arbeitnehmerseitige Rechtsauskunft und Beratung wird von den Personalverbänden – in der Regel für ihre Mitglieder – angeboten.
Eine Liste der Anlaufstellen für Mitarbeitende finden Sie hier:
Weitere Anlaufstellen
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Der Kanton als Arbeitgeber bietet kranken oder verunfallten Mitarbeitenden unter gewissen Voraussetzungen eine individuelle Begleitung und Unterstützung durch ein externes Case Management an. Ein Case Management kann auch sinnvoll sein, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt ist.
Professionelle Case Manager unterstützen die Betroffenen dabei, Schritt für Schritt ihre volle Leistungs- und Arbeitsfähigkeit zurück zu erlangen, um so bald wie möglich an den bisherigen, allenfalls angepassten Arbeitsplatz oder an eine neue Arbeitsstelle zurück zu kehren. Primäres Ziel des Case Managements ist somit der Erhalt des Arbeitsplatzes und das Abwenden einer allenfalls drohenden Invalidisierung. Genauso bedeutsam ist aber auch das Aufzeigen von Perspektiven und damit verbunden die nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität der Betroffenen.
Mitarbeitende wenden sich für Fragen rund um das Thema Case Management an ihre Vorgesetzten oder an die Personaldienste. Für direktionsübergreifende Auskünfte steht die Koordinatorin Case Management gerne zur Verfügung.
Alle Mitarbeitenden haben das Recht auf uneingeschränkte Achtung ihrer persönlichen Würde und Integrität. Deshalb werden Mobbing und Belästigungen am Arbeitsplatz nicht toleriert.
Betroffene können sich an folgende interne Stellen wenden:
- ihre Vorgesetzten
- HR ihres Amtes bzw. ihrer Direktion/der Staatskanzlei
- das Personalamt
- die Fachstelle Gleichstellung (ausschliesslich «sexuelle Belästigung»)
- die Ombudsstelle
- ihren Personalverband
Personalamt des Kantons Zürich
Walcheplatz 1
8090 Zürich
Telefon 043 259 42 23
E-Mail beratungsstelle@pa.zh.ch
Die Compliance-Beauftragte ist direkt dem Finanzdirektor unterstellt, arbeitet aber direktionsübergreifend. Ihre Aufgabe ist es, die Verwaltungseinheiten in ihrem Bestreben zu unterstützen, in Übereinstimmung mit geltenden Regeln, Grundsätzen und Richtlinien zu arbeiten.
Wenn Sie am Arbeitsplatz Probleme haben, sich ungerecht behandelt fühlen und nicht (mehr) mit Ihren Vorgesetzten, der übergeordneten Stelle oder dem Personaldienst darüber sprechen wollen, können Sie Ihr Anliegen bei der kantonalen Ombudsstelle vorbringen. Diese wird sich mit den betroffenen Stellen in Verbindung setzen und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Sie kann jedoch keine Anordnungen treffen, sondern nur Empfehlungen abgeben.
Die Beratung ist kostenlos und Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
Ombudsstelle des Kantons Zürich
Forchstrasse 59, 8032 Zürich
Telefon +41 44 269 40 70
E-Mail ombudsmann@ombudsmann.zh.ch
Der Kanton Zürich als Arbeitgeber hat zurzeit zwei ständige Verhandlungspartner, die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) und den Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD).
Verbandsmitglieder einzelner Personalverbände kommen in den Genuss von verschiedenen Vergünstigungen wie Rechtsberatung, teilweise auch Vergünstigungen dank Kollektivvereinbarungen mit Krankenkassen oder Einkaufsrabatten in bestimmten Geschäften. Zusätzliche Informationen zu den ständigen Verhandlungspartnern finden Sie hier:
Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich (VPV)
Ohmstrasse 14
8050 Zürich
Verband des Personals öffentlicher Dienste Zürich (VPOD)
Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste
Birmensdorferstrasse 67
Postfach 8470
8036 Zürich
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