Das Team «Befragungen» des Statistischen Amts ist Ansprechpartner bei Befragungen der kantonalen Verwaltung, organisiert Benchmarking-Projekte und zieht repräsentative Stichproben aus der Kantonalen Einwohnerdatenplattform.
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Über uns
- Das Statistische Amt ist das Kompetenzzentrum für Befragungen innerhalb der kantonalen Verwaltung: Wir entwickeln Befragungen, programmieren Fragebögen in LimeSurvey und unterstützen bei methodischen Fragen.
- Unsere Dienstleistungen und unsere Expertise stehen auch Gemeinden, öffentlich-rechtlichen Anstalten und gemeinnützigen Institutionen zur Verfügung.
- Für Gemeinden, Gesundheitsorganisationen und Institutionen für Menschen mit Behinderungen führen wir Benchmarking-Projekte durch. Diese richten sich in erster Linie an Teilnehmende aus dem Kanton Zürich. Interessierte aus anderen Kantonen sind ebenfalls willkommen.
- Für die Forschung und für die kantonale Verwaltung ziehen wir Stichproben für Bevölkerungsbefragungen mit Relevanz für den Kanton.
Qualitätssicherung und Datenschutz
Der vertrauliche und transparente Umgang mit Personen- und Kundendaten ist uns wichtig. Deshalb führen wir alle Befragungsprojekte nach verbindlichen Vorgaben bezüglich Datenschutz durch. Zudem sind wir den Grundsätzen der wissenschaftlichen und statistischen Qualität, der Unabhängigkeit und der Kundenorientierung verpflichtet.
Unsere Richtlinie umfasst folgende Punkte:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Erhebung und Analyse der Daten basiert auf anerkannten wissenschaftlichen Methoden und erfolgt unparteilich. Die angewandten Methoden werden im Kundenbericht beschrieben. Projekte und Tätigkeiten werden genau, transparent und nachvollziehbar konzipiert, dokumentiert und ausgeführt.
Die Projektarbeit richtet sich nach einem internen Qualitätssicherungskonzept. Dieses wird laufend überprüft und aktualisiert.
Sämtliche Daten von Befragten werden vertraulich behandelt. Der Zugriff auf Projektdaten ist auf die an den Projekten beteiligten amtsinternen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschränkt.
Adressdaten und Antworten von Befragten werden ausschliesslich für statistische Zwecke verwendet. Die Daten werden in einer Form verwendet und aufbewahrt, die keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen erlauben. Die Bearbeitung und Weitergabe dieser anonymisierten Daten für Forschungszwecke ist nur unter Einwilligung der Auftraggeberinnen und Auftraggeber möglich. Bei Benchmarkingprojekten entscheidet das Statistische Amt über eine solche Weiterverwendung und informiert die Benchmarkingpartner über die Ergebnisse. Die Bearbeitung und Weitergabe der Daten für andere Zwecke ist ausgeschlossen.
Antwortdaten und Personendaten werden getrennt gespeichert. Den Auftraggeberinnen und Auftraggebern werden ausschliesslich anonymisierte Daten bekannt gegeben, welche keine Rückschlüsse auf einzelne Befragte zulassen. Eine Ausnahme bilden die im Rahmen einer Befragung hinterlegten Kommentare, die in der Regel im exakten Wortlaut und je nach Fragestellung mit zusätzlichen statistischen Angaben (z. B. Ortsteil, Alterskategorie, Einkommensklasse, Haushaltsart, Arbeitsbereich), in jedem Fall aber losgelöst von der abgegebenen Beurteilung, übermittelt werden.
In Spezialfällen kann es aufgrund des Befragungskonzepts erforderlich sein, dass Einzeldaten zusammen mit Kontaktangaben der Auftraggeberschaft bekannt gegeben werden. Darauf wird auf der Einstiegsseite zum Fragebogen explizit hingewiesen.
Das Statistische Amt ergreift die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen, damit die Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden.
Die erstellten Kundenberichte sind vertraulich und werden – sofern nicht anders vereinbart – ausschliesslich dem Vertragspartner oder der Vertragspartnerin übermittelt.
Bei Benchmarkingprojekten legen die Beteiligten bei Projektstart die Regeln der Kommunikation gegen aussen fest.
Die Datenhaltung erfolgt auf kantonseigenen Servern, die in der Schweiz stehen.
Die Projektdaten werden nach Abschluss der letzten Befragung zehn Jahre lang aufbewahrt, um im Rahmen eines Nachfolgeprojekts verwendet werden zu können. Ab diesem Zeitpunkt gehen wir nicht mehr von einer Wiederholung der Befragung aus. Danach werden die Projektdaten innerhalb der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist dem Staatsarchiv angeboten. Projektdaten, die nicht archiviert werden, werden gelöscht.
Die Richtlinie kann auch als PDF heruntergeladen werden:
Team
Name | Funktion | Telefon |
---|---|---|
Regina Kaiser | Mitarbeiterin | +41 43 259 75 65 |
Michael Schiess | Projektleiter | +41 43 259 75 46 |
Urs Utiger | Projektleiter | +41 43 259 75 27 |
Nora Wight | Projektleiterin | +41 43 259 75 24 |
Iris Wurmitzer | Reporting/Projektleiterin | +41 43 259 75 44 |
Silvia Würmli | Abteilungsleiterin | +41 43 259 75 54 |
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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