Gefängnis Winterthur

Computergenerierte Darstellung der Nordfassade des Neubaus. Ebenfalls wird die nördliche Bahnlinie dargestellt.

Das Gefängnis Winterthur ist ein Untersuchungsgefängnis, das in erster Linie Untersuchungsgefangene der Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland beherbergt. Hier erfahren Sie Wissenswertes – von den Besuchszeiten bis zu den Arbeitsmöglichkeiten der Inhaftierten.

Umzug in den Neubau, April 2024

Das Gefängnis Winterthur ist in den Neubau der Bezirksanlage Winterthur umgezogen. Das alte Gefängnis wird nun nach und nach rückgebaut. In diesem Bereich wird in Zukunft ein öffentlich zugänglicher Platz erstellt.

Auf Grund des Umzugs sind die Informationen auf dieser Seite teilweise nicht auf dem neusten Stand. Eine Überarbeitung erfolgt in Kürze.

Über uns

Das Gefängnis Winterthur beherbergt hauptsächlich Untersuchungs- und Sicherheitshäftlinge aus dem Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland.

Das Gefängnis Winterthur nimmt damit eine wichtige Rolle bei der Strafverfolgung in der zweitgrössten Stadt des Kantons Zürich ein. Das Gefängnis Winterthur wurde im Jahr 2004 aus Spargründen vorübergehend stillgelegt, musste jedoch nach kurzer Zeit wegen der damals über Monate hinweg anhaltenden Überbelegung – wenn vorerst auch nur provisorisch – wieder in Betrieb genommen werden.

Die definitive Wiedereröffnung des Gefängnisses Winterthur erfolgte schliesslich am 1. Juli 2005, allerdings mit einem etwas reduzierten Personalbestand, weil die betriebseigene Küche geschlossen und auf ein externes Catering umgestellt wurde.

Vorteile:

  • Kapazität: 48 Plätze
  • Mitarbeitende: 16,0 Stellen

Besuch

Besuchszeiten

Montag bis Freitag:
8 bis 11 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
17.30 bis 18.30 Uhr

Mittwochnachmittag (für Familien mit Kindern reserviert):
13.30 bis 16.00 Uhr
17.30 bis 18.30 Uhr

An Feiertagen sind keine Besuche möglich.

Besuchsbewilligung und Voranmeldung

Vorteile:

  • Vor dem Besuch muss eine Besuchsbewilligung bei der Staatsanwaltschaft eingeholt werden.
  • Für Insassenbesuche ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 43 258 17 32

Beratungen für Familien von inhaftierten Personen

Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen
sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?

Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.

Geldüberweisung an Inhaftierte

Bargeld für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Gefängnisleitung abgegeben werden.

Es kann auch Geld überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung:

   
Name des Finanzinstituts
PostFinance, 3030 Bern
Einzahlung für
Gefängnis Winterthur, Lindstrasse 14, 8400 Winterthur
Konto 84-2831-2
IBAN CH96 0900 0000 8400 2831 2
SWIFT/BIC POFICHBEXXX
Clearing-Nr. 09000

Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt den Namen und Vornamen der begünstigten Person an, damit die Gefängnisleitung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!

Betreuung & Behandlung

In jedem Gefängnis stehen ein Arztdienst, eine Seelsorge und eine Sozialberatung zur Verfügung. Bei psychischen Problemen können die Inhaftierten eine Psychiaterin oder einen Psychiater beiziehen.

Die Inhaftierten werden innerhalb von zwei Wochen ab Eintritt vom Arztdienst unentgeltlich untersucht. Bei der Untersuchung werden auch die Arbeitsfähigkeit, Vollzugstauglichkeit und gegebenenfalls weitere Abklärungen oder Therapien geprüft.

Ausführliche Angaben zur Betreuung und Behandlung finden Sie in der Hausordnung:

Arbeit

Die Inhaftierten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nicht zur Arbeit verpflichtet, können sich aber auf freiwilliger Basis zur Arbeit melden. Wer dies tut, ist verpflichtet, die ihm zugewiesene Arbeit zu verrichten.

Die Inhaftierten führen folgende Arbeiten durch:

  • Verarbeiten von Artikeln in Serien
  • Montieren
  • Umpacken
  • Abpacken
  • Bestücken
  • Zusammenstellen
  • Sortieren
  • Mailings verpacken inkl. Versand
  • Kartonagearbeiten

Freizeit & Urlaub

Die Inhaftierten haben die Möglichkeit, sich im Fitnessraum sportlich zu betätigen. In jedem Fall können die Inhaftierten in ihrer Freizeit auf der Zelle ein individuelles Trainingsprogramm absolvieren. Ob Geräte zur körperlichen Ertüchtigung (Hanteln aus Plastik, etc.) erlaubt sind, entscheidet die Gefängnisleitung.

Die Inhaftierten auf der Sicherheitsabteilung dürfen den Kraftraum nicht benutzen.

Inhaftierte in Untersuchungs-und Sicherheitshaft erhalten keine Urlaube. Die Inhaftierten können aber sogenannte Sachurlaube bei der einweisenden Behörde beantragen. Sachurlaub erhält ein Inhaftierter für Angelegenheiten – rechtlicher, privater oder geschäftlicher Natur –, die seine Anwesenheit ausserhalb der Anstalt erfordern.  

Karin Eggli

Gefängnisleiterin

Foto von Karin Eggli

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Gefängnis Winterthur

Adresse

Lindstrasse 14
8400 Winterthur
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 17 30

Hauptnummer

+41 43 258 17 32

Besucheranmeldung

E-Mail

gefaengnis.winterthur@ji.zh.ch