Förderbeiträge Pflege

Pflege gestaltet Zukunft. Sie ist ein entscheidender Pfeiler des Gesundheitswesens. Der Kanton Zürich unterstützt Studierende der Pflege an den höheren Fachschulen (HF) oder an den Fachhochschulen (FH) gemäss den vorgegebenen Voraussetzungen finanziell.

Förderbeiträge Pflege beantragen

Sie wollen ein Gesuch einreichen oder das bestehende Gesuch verwalten? Dann folgen Sie diesem Link:

Finanzielle Unterstützung

Förderbeiträge Pflege sind finanzielle Unterstützungsleistungen des Kantons Zürich, die angehende Pflegefachpersonen HF und FH beantragen können. Sie werden unabhängig vom Praktikumslohn ausgerichtet. Die Förderbeiträge Pflege tragen in Ergänzung zu den Ausbildungslöhnen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Auszubildenden während der Ausbildung bei.

Das Signet symbolisiert die Verbindung von Mensch zu Mensch – sei es zwischen Patient und Pflegefachperson oder zwischen Pflegefachperson und Arzt.
Das Signet für die Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Zürich steht für die Kraft der Gemeinschaft und Empathie im Gesundheitswesen. Es symbolisiert die Verbindung von Mensch zu Mensch – sei es zwischen Patientinnen und Patienten sowie Pflegefachpersonen oder zwischen Pflegefachpersonen und anderen medizinischen Fachpersonen.

Voraussetzungen

Personen erhalten während ihrer Ausbildung Förderbeiträge, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Vorteile:

  • Sie beginnen den Bildungsgang Pflege HF oder einen Bachelorstudiengang in Pflege FH oder haben eine dieser Ausbildungen bereits angetreten.

Vorteile:

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.

Vorteile:

  • Sie haben Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich oder sind im Ausland wohnhaft und verfügen über eine Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgängerin oder als Grenzgänger im Kanton Zürich.

Vorteile:

  • Sie haben noch keinen Abschluss im Bildungsgang Pflege HF oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss erlangt.

Bitte beachten Sie, dass Personen mit ausserkantonalem Wohnsitz, die im Kanton Zürich als Wochenaufenthalter eine Ausbildung in Pflege HF/FH absolvieren, nicht förderbeitragsberechtigt sind.

Wichtig: Änderungen, die einen Einfluss auf den Anspruch auf Förderbeiträge Pflege oder auf dessen Höhe haben (z.B. Abbruch der Ausbildung, Wegzug aus dem Kanton Zürich, Abschluss der Ausbildung Ihres Kindes) sind unverzüglich zu melden. Unrechtmässig bezogene oder zweckwidrig verwendete Förderbeiträge Pflege können zurückgefordert werden. Weitere Informationen dazu gibt es unter «Änderungen melden».
 

Höhe der Beiträge

Förderbeitragsberechtigte Personen erhalten zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung folgende Beiträge:

Vorteile:

  • Personen, die das 21. Altersjahr vollendet haben, erhalten 500 Franken pro Monat.
  • Personen, die das 30. Altersjahr vollendet haben, erhalten 700 Franken pro Monat.
  • Beitragsberechtigte Personen mit minderjährigen oder sich in Ausbildung befindenden Kindern erhalten zusätzlich einen Betrag von 100 Franken pro Kind und Monat.

Fristen und Termine

Vor Ausbildungsbeginn

Vor Ausbildungsbeginn können Gesuche um Förderbeiträge Pflege in den folgenden Zeitfenstern eingereicht werden:

Vorteile:

  • bei Ausbildungen mit Beginn auf Anfang Herbstsemester: vom 1. April bis 31. Juli,
  • bei Ausbildungen mit Beginn auf Anfang Frühlingssemester: vom 1. Oktober bis 31. Januar,
  • bei Ausbildungen, die nicht zu einem dieser Zeitpunkte beginnen: frühestens sechs Monate und spätestens zwei Monate vor Ausbildungsbeginn.

Über Gesuche, die innerhalb der genannten Fristen eingereicht werden, wird noch vor Beginn der Ausbildung entschieden. Angehenden Studierenden wird deshalb empfohlen, das Gesuch und die erforderlichen Unterlagen frühzeitig einzureichen, sodass sie bereits vor dem Antritt der Ausbildung Gewissheit über einen allfälligen Anspruch auf Förderbeiträge Pflege haben.

Der Anspruch auf Förderbeiträge Pflege besteht bei innert dieser Fristen eingereichten Gesuchen ab dem Folgemonat des Ausbildungsbeginns. Nach Ablauf dieser Fristen können Gesuche erst wieder nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden.

Während der Ausbildung

Während laufender Ausbildung können Gesuche jederzeit eingereicht werden. Der Anspruch auf Förderbeiträge Pflege besteht in diesen Fällen ab dem Folgemonat der Gesuchseinreichung.

Benötigte Unterlagen

Folgende Informationen und Unterlagen müssen Sie für die Beantragung von Förderbeiträgen Pflege bereithalten und/oder einreichen:

Vorteile:

  • Identitätskarte (ID) / Pass
  • AHV-Nummer
  • Bankverbindung (IBAN)
  • aktuelle Wohnsitzbestätigung der Wohngemeinde im Kanton Zürich (nicht älter als sechs Monate) oder Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgängerin oder als Grenzgänger im Kanton Zürich
  • Bestätigung der Zulassung zum Bildungsgang / Bachelorstudiengang
  • Ausbildungsbestätigung der Bildungsinstitution / Immatrikulations- und Semesterbestätigung (wenn bereits vorhanden)
  • Familienausweis / Geburtsschein / Ausbildungsbestätigung (bei minderjährigen oder sich in Ausbildung befindenden Kindern)
     

Gesuch einreichen und verwalten

Erstellen Sie unter nachfolgendem Link in wenigen Schritten ein Gesuch um Förderbeiträge Pflege. Sie können das Gesuch jederzeit speichern und später weiterbearbeiten. Das Gesuch kann bequem online eingereicht werden.

Die Plattform «Förderbeiträge Pflege» bietet Ihnen jederzeit einen Überblick über den aktuellen Stand Ihres Gesuchs und die zugehörigen Unterlagen. Förderbeitragsempfängerinnen und -empfänger finden auf der Plattform auch eine Übersicht über die monatlich ausbezahlten Förderbeiträge Pflege.

Und so funktioniert die Beantragung von Förderbeiträgen
Pflege:

  1. Plattform «Förderbeiträge Pflege» besuchen und auf die Schaltfläche «Registration und Login» klicken.
  2. «AGOV – ein bestehendes AGOV-Login nutzen oder sich neu registrieren» anwählen.
  3. Falls noch kein AGOV-Login vorhanden ist: jetzt registrieren! Rechnen Sie genügend Zeit für die Registrierung ein. Ansonsten gehen Sie zu Punkt 6.
  4. Erneut die Plattform «Förderbeiträge Pflege» besuchen und auf die Schaltfläche «Registration und Login» klicken.
  5. «AGOV – ein bestehendes AGOV-Login nutzen oder sich neu registrieren» anwählen.
  6. AGOV-QR-Code mit der AGOV-App scannen.
  7. Gesuch erstellen und einreichen.

Erklärvideo zum AGOV-Login

Für das Gesuch benötigen Sie ein AGOV-Login mit Identitätsprüfung. Dank neuer Technologie benötigen Sie bei AGOV, dem Behörden-Login der Schweiz, keinen Benutzernamen und kein Passwort mehr. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website «Zürikonto» und im Erklärvideo.

Wichtig: Lassen Sie die AGOV-App bis zum Ende Ihrer Ausbildung auf Ihrem Gerät installiert. Sie müssen Änderungen wie z.B. den Abbruch der Ausbildung, den Wegzug aus dem Kanton Zürich, den Abschluss der Ausbildung Ihres Kindes während der gesamten Laufzeit des Gesuchs melden können. Das AGOV-Login kann auch für weitere Behördendienste in der Schweiz verwendet werden. Daher wird für die Erstellung des AGOV-Logins die Verwendung der privaten E-Mail-Adresse empfohlen.

Erklärvideo zum Erstellen eines Gesuchs

Das folgende Erklärvideo bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einreichen eines Gesuchs um Förderbeiträge Pflege.

Alternativ kann das Gesuch auch in Papierform auf dem Postweg eingereicht werden. Dazu ist ein amtliches Formular zu verwenden. Dieses kann unter «Downloads» heruntergeladen werden. Für in Papierform eingereichte Gesuche werden keine Eingangsbestätigungen ausgestellt.

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt empfiehlt eine digitale Gesuchseinreichung.
 

Änderungen melden

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse zu melden, die Auswirkungen auf den Anspruch auf Förderbeiträge Pflege oder auf deren Höhe haben, und die entsprechenden Nachweise einzureichen. Dies gilt insbesondere für

Vorteile:

  • den Abschluss,

Vorteile:

  • den Unterbruch oder

Vorteile:

  • den Abbruch Ihrer Ausbildung,

Vorteile:

  • den Wegzug aus dem Kanton Zürich und

Vorteile:

  • den Ausbildungsabschluss Ihres Kindes.

Änderungen müssen auf demselben Weg (digital oder in Papierform) erfolgen, auf dem das Gesuch eingereicht wurde.

Wenn Sie Ihr Gesuch über die Plattform «Förderbeiträge Pflege» eingereicht haben, können Sie Änderungen jederzeit einfach und bequem auf der Plattform melden. Wenn Sie Änderungen erfasst haben, muss das Gesuch erneut eingereicht werden.

Abschluss der Ausbildung

Wenn Sie Ihre Ausbildung abschliessen, müssen Sie dies innerhalb eines Monats melden.

Folgende Informationen bzw. Unterlagen werden für die Meldung des Ausbildungsabschlusses benötigt:

  1. Datum des Ausbildungsabschlusses
  2. Offizielles Dokument der Bildungsinstitution, welches den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung belegt (z.B. Diplomzeugnis)
  3. Aktuelle Wohnsitzbestätigung der Wohngemeinde im Kanton Zürich (nicht älter als sechs Monate) oder Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgängerin oder als Grenzgänger im Kanton Zürich
  4. Für Personen mit Kindern: Unterlagen zur elterlichen Unterhaltspflicht (Familienausweis / Geburtsschein und zusätzlich eine Ausbildungsbestätigung bei Kindern über 18 Jahren, die sich in Ausbildung befinden)

Anhand dieser Unterlagen wird überprüft, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Förderbeiträgen Pflege während der gesamten Bezugsdauer erfüllt waren.

Was passiert, wenn eine Meldung zum Ausbildungsabschluss ausbleibt?

Wird ein Abschluss nicht innerhalb der einmonatigen Frist gemeldet, prüft der Kanton, ob die ausbezahlten Förderbeiträge Pflege gegebenenfalls ganz oder teilweise zurückgefordert werden müssen.

Abbruch, Unterbruch oder Verlängerung der Ausbildung

Den Abbruch, den Unterbruch oder die Verlängerung der Ausbildung können Sie auf der Plattform Förderbeiträge Pflege im Bereich «Förderbeiträge verwalten» erfassen. Sie haben zudem die Möglichkeit, eine allfällige Verzögerung beim Abschluss Ihrer Ausbildung zu melden und so über das reguläre Studienende hinaus Förderbeiträge Pflege zu beantragen.

Im Fall eines durch die Bildungsinstitution bewilligten Ausbildungsunterbruchs werden die Förderbeiträge Pflege während des Unterbruchs sistiert. Nach der Wiederaufnahme der Ausbildung verlängert sich die Dauer der Anspruchsberechtigung entsprechend. Es muss dafür keine Verlängerung des Anspruchs auf Förderbeiträge Pflege beantragt werden.

Studierende der ZHAW, welche im Anschluss an die Studienzeit das Zusatzmodul C absolvieren, können dafür eine Verlängerung der Förderbeiträge Pflege beantragen. Damit eine lückenlose Auszahlung möglich ist, muss der Antrag auf Verlängerung vor dem Datum des ursprünglich angegebenen Ausbildungsabschlusses eingereicht werden.
 

Wegzug aus dem Kanton Zürich

Wenn Sie aus dem Kanton Zürich wegziehen und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton aufgeben, können Sie dies auf der Plattform «Förderbeiträge Pflege» im Bereich «Förderbeiträge verwalten» erfassen. Wenn Sie die Änderungen erfasst haben, muss das Gesuch erneut eingereicht werden.

Denken Sie daran, diese Änderungen auch in Ihrem AGOV-Account anzupassen.

Änderung der Familienverhältnisse

Die Geburt eines Kindes oder den Abschluss der Ausbildung Ihres Kindes melden Sie bitte im Feld «Elterliche Unterhaltspflichten». Die Geburt eines Kindes berechtigt zum Bezug zusätzlicher Förderbeiträge.

Weitere Änderungen Ihrer persönlichen Angaben können Sie in den Feldern «Persönliche Daten», «Bankverbindung», «Ausbildung» und «Elterliche Unterhaltspflichten» vornehmen. Wichtig dabei ist, dass Sie nach erfassten Änderungen das aktualisierte Gesuch erneut einreichen, indem Sie den Knopf «aktualisiertes Gesuch einreichen» anklicken.

Erklärvideo zum Melden von Änderungen

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Änderungen im Online-Gesuch bietet das folgende Erklärvideo:

Wenn Sie Ihr Gesuch in Papierform eingereicht haben, müssen Sie auch den Papierweg nutzen, um Änderungen zu melden. Verwenden Sie dazu die entsprechenden amtlichen Formulare. Diese können unter «Downloads» heruntergeladen werden.

Warum gibt es Förderbeiträge Pflege?

Gerne halten wir Sie auf dem Laufenden, sobald weitere Informationen verfügbar sind. Melden Sie sich dazu über nachfolgendes Formular für Updates an.

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Kontakt

Pflegeinitiative Förderbeiträge

Adresse

Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

foerderbeitrag-pflege@mba.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: