Pflege gestaltet Zukunft. Sie ist ein entscheidender Pfeiler des Gesundheitswesens. Der Kanton Zürich unterstützt Studierende der Pflege an den höheren Fachschulen (HF) oder an den Fachhochschulen (FH) gemäss den vorgegebenen Voraussetzungen finanziell.
Finanzielle Unterstützung
Förderbeiträge Pflege sind finanzielle Unterstützungsleistungen des Kantons Zürich. Angehenden Pflegefachpersonen HF und FH erhalten sie während der Ausbildung zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Voraussetzungen
Personen erhalten während ihrer Ausbildung Förderbeiträge, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Vorteile:
- Sie beginnen den Bildungsgang Pflege HF oder einen Bachelorstudiengang in Pflege FH oder haben eine dieser Ausbildungen bereits angetreten.
Vorteile:
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
Vorteile:
- Sie haben Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich oder sind im Ausland wohnhaft und verfügen über eine Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgängerin oder als Grenzgänger im Kanton Zürich.
Vorteile:
- Sie haben noch keinen Abschluss im Bildungsgang Pflege HF oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss erlangt.
Bitte beachten Sie, dass Personen mit ausserkantonalem Wohnsitz, die im Kanton Zürich als Wochenaufenthalter eine Ausbildung in Pflege HF/FH absolvieren, nicht förderbeitragsberechtigt sind.
Höhe der Beiträge
Förderbeitragsberechtigte Personen erhalten zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung folgende Beiträge:
Vorteile:
- Personen, die das 21. Altersjahr vollendet haben, erhalten 500 Franken pro Monat.
- Personen, die das 30. Altersjahr vollendet haben, erhalten 700 Franken pro Monat.
- Beitragsberechtigte Personen mit minderjährigen oder sich in Ausbildung befindenden Kindern erhalten zusätzlich einen Betrag von 100 Franken pro Kind und Monat.
Fristen und Termine
Vor Ausbildungsbeginn
Vor Ausbildungsbeginn können Gesuche um Förderbeiträge Pflege in den folgenden Zeitfenstern eingereicht werden:
Vorteile:
- bei Ausbildungen mit Beginn auf Anfang Herbstsemester: vom 1. April bis 31. Juli,
- bei Ausbildungen mit Beginn auf Anfang Frühlingssemester: vom 1. Oktober bis 31. Januar,
- bei Ausbildungen, die nicht zu einem dieser Zeitpunkte beginnen: frühestens sechs Monate und spätestens zwei Monate vor Ausbildungsbeginn.
Während der Ausbildung
Während laufender Ausbildung können Gesuche jederzeit eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen
Folgende Informationen und Unterlagen müssen Sie für die Beantragung von Förderbeiträgen Pflege bereithalten und/oder einreichen:
Vorteile:
- Identitätskarte (ID) / Pass
- AHV-Nummer
- Bankverbindung (IBAN)
- aktuelle Wohnsitzbestätigung der Wohngemeinde im Kanton Zürich (nicht älter als sechs Monate) oder Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgängerin oder als Grenzgänger im Kanton Zürich
- Bestätigung der Zulassung zum Bildungsgang / Bachelorstudiengang
- Ausbildungsvertrag mit der Bildungsinstitution / Legitimationskarte (Legi) / Immatrikulationsbestätigung (wenn bereits vorhanden)
- Familienausweis / Geburtsschein / Ausbildungsbestätigung (bei minderjährigen oder sich in Ausbildung befindenden Kindern)
Gesuch einreichen
Erstellen Sie unter nachfolgendem Link in wenigen Schritten ein Gesuch um Förderbeiträge Pflege. Sie können das Gesuch jederzeit speichern und später weiterbearbeiten. Das Gesuch kann bequem online eingereicht werden.
Die Plattform «Förderbeiträge Pflege» bietet Ihnen jederzeit einen Überblick über den aktuellen Stand Ihres Gesuchs und die zugehörigen Unterlagen. Förderbeitragsempfängerinnen und -empfänger finden auf der Plattform auch eine Übersicht über die monatlich ausbezahlten Förderbeiträge Pflege.
Erklärvideo zum AGOV-Login
Für das Gesuch benötigen Sie ein AGOV-Login mit Identitätsprüfung. Dank neuer Technologie benötigen Sie bei AGOV, dem Behörden-Login der Schweiz, keinen Benutzernamen und kein Passwort mehr. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website «Zürikonto» und im Erklärvideo.

Erklärvideo zum Erstellen eines Gesuchs
Das folgende Erklärvideo bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einreichen eines Gesuchs um Förderbeiträge Pflege.

Alternativ kann das Gesuch auch in Papierform auf dem Postweg eingereicht werden. Dazu ist ein amtliches Formular zu verwenden. Dieses kann unter «Downloads» heruntergeladen werden.
Änderungen melden
Wenn Sie Ihr Gesuch über die Plattform «Förderbeiträge Pflege» eingereicht haben, können Sie Änderungen jederzeit einfach und bequem auf der Plattform melden.
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse zu melden, die Auswirkungen auf den Anspruch auf Förderbeiträge Pflege oder auf deren Höhe haben, und die entsprechenden Nachweise einzureichen. Dies gilt insbesondere für den Abschluss, den Unterbruch oder den Abbruch Ihrer Ausbildung, den Wegzug aus dem Kanton Zürich und den Ausbildungsabschluss Ihres Kindes.
Abschluss der Ausbildung
Reichen Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss Ihrer Ausbildung folgende Unterlagen ein:
- Offizielles Dokument der Bildungsinstitution , welches den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung belegt (z.B. Diplomzeugnis)
- Aktuelle Wohnsitzbestätigung der Wohngemeinde im Kanton Zürich (nicht älter als sechs Monate) oder Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgängerin oder als Grenzgänger im Kanton Zürich
- Für Personen mit Kindern, die volljährig sind und sich noch in Ausbildung befinden: Ausbildungsbestätigung der Bildungsinstitution des Kindes (z.B. Lehrvertrag oder Schul-/Studienbestätigung)
Den Abbruch, den Unterbruch oder die Verlängerung der Ausbildung können Sie auf der Plattform Förderbeiträge Pflege im Bereich «Förderbeiträge verwalten» erfassen. Sie haben zudem die Möglichkeit, eine allfällige Verzögerung beim Abschluss Ihrer Ausbildung zu melden und so über das reguläre Studienende hinaus Förderbeiträge Pflege zu beantragen
Auch den Wegzug aus dem Kanton Zürich können Sie auf der Plattform «Förderbeiträge Pflege» im Bereich «Förderbeiträge verwalten» erfassen.
Änderung der Familienverhältnisse
Die Geburt eines Kindes oder den Abschluss der Ausbildung Ihres Kindes melden Sie bitte im Feld «Elterliche Unterhaltspflichten». Die Geburt eines Kindes berechtigt zum Bezug zusätzlicher Förderbeiträge.
Weitere Änderungen Ihrer persönlichen Angaben können Sie in den Feldern «Persönliche Daten», «Bankverbindung», «Ausbildung» und «Elterliche Unterhaltspflichten» vornehmen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Änderungen im Online-Gesuch bietet das folgende Erklärvideo:

Wenn Sie Ihr Gesuch in Papierform eingereicht haben, müssen Sie auch den Papierweg nutzen, um Änderungen zu melden. Dazu ist das entsprechende amtliche Formular zu verwenden. Dieses kann Sie in Kürze unter «Downloads» heruntergeladen werden.
Warum gibt es Förderbeiträge Pflege?
Gerne halten wir Sie auf dem Laufenden, sobald weitere Informationen verfügbar sind. Melden Sie sich dazu über nachfolgendes Formular für Updates an.
Anleitung
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Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG Ausbildungsfördergesetz Pflege)
- Verordnung zum EG Ausbildungsfördergesetz Pflege (VEG AFP)
- Verordnung über Förderbeiträge an Auszubildende im Bereich der Pflege (VFAP)
- Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
- Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsförderverordnung Pflege)
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