Besondere Klassen

Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem pädagogischem Bedarf können die Schulen spezielle Klassen anbieten. Dies sind die Einschulungs-, die Kleinklasse und die Aufnahmeklasse. Das Angebot in den Gemeinden ist freiwillig.

Inhaltsverzeichnis

Grundsatz der Integration

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem pädagogischen Bedarf hat immer zum Ziel, die Kinder und Jugendlichen möglichst in der Regelklasse zu integrieren – oder sie auf den Übertritt in die Regelklasse vorzubereiten. Dieser Grundsatz gilt auch für die speziellen Klassen.

Einschulungsklasse

Die Einschulungsklasse ist für Kinder gedacht, die zum Zeitpunkt des Übertritts vom Kindergarten in die 1. Primarklasse den Anforderungen noch nicht gewachsen sind und bei denen ein weiterer Verbleib im Kindergarten nicht angebracht ist. Die Einschulungsklasse schliesst an den Kindergarten an und dauert ein Jahr. Sie wird mit maximal 14 Kindern geführt.

In der Einschulungsklasse werden die Kinder individuell gefördert. So können sie ihre sozialen und schulischen Kompetenzen erweitern und damit die Voraussetzungen für einen Übertritt in die Regelklasse schaffen.

Die Einschulungsklasse ist ein fakultatives sonderpädagogisches Angebot. Wird keine solche Klasse geführt, treten die Kinder in die Regelklasse ein und werden dort im Rahmen der Integrativen Förderung unterstützt.

Kleinklasse

Die Kleinklasse ist für Schülerinnen und Schüler mit besonders hohem Förderbedarf gedacht. Die kleine Klassengrösse ermöglicht einen individuellen Unterricht, der den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angepasst wird.

Kleinklassen werden in der Primar- und Sekundarschule mit acht bis zwölf Schülerinnen und Schülern geführt und von einer Schulischen Heilpädagogin oder einem Schulischen Heilpädagogen unterrichtet.

Der Besuch einer Kleinklasse sollte eine zeitlich begrenzte Lösung sein. Während dieser Zeit sollten die Schülerinnen und Schüler zumindest teilweise am Unterricht in der Regelklasse teilnehmen. Dies erleichtert den späteren definitiven Übertritt in diese Klasse.

Die Kleinklasse ist ein freiwilliges, sonderpädagogisches Angebot. Nicht jede Gemeinde verfügt über Kleinklassen.

Aufnahmeklasse

Einzelne Gemeinden bieten Schülerinnen und Schülern ohne Deutschkenntnisse den Besuch einer Aufnahmeklasse an. Diese werden mit 8 bis 14 Schülerinnen und Schülern geführt und stehen von der 2. bis zur 9. Klasse zur Verfügung.

Der Anfangsunterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) kann in einer teil- oder vollzeitlichen Aufnahmeklasse geführt werden. Wenn möglich wird der teilzeitliche Besuch von Aufnahme- sowie Regelklasse vorgezogen. Dies erleichtert den Schülerinnen und Schülern eine schnelle Integration in den regulären Schulbetrieb.
 

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Besondere Förderung

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 22 91

Sekretariat

E-Mail

sonderpaedagogisches@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: