Lohn & Zulagen

Die Entlöhnung der Lehrpersonen sowie der Schulleitenden erfolgt nach dem kantonalen Lohnsystem. Die Einstufung erfolgt basierend auf ihrer Ausbildung sowie ihrer Berufserfahrung.

Grundlohn und Teuerung

Die Entlöhnung der Lehrpersonen sowie der Schulleitenden erfolgt nach dem kantonalen Lohnsystem. Basierend auf ihrer Ausbildung sowie ihrer Berufser­fahrung wird jede(r) Lehrperson, Schulleiterin und Schulleiter zu Beginn der Anstellung einer Lohnkategorie und einer Lohnstufe zugeordnet.

Ob und in welchem Umfang die Löhne der Teuerung angepasst werden, legt der Regierungsrat jeweils auf den 1. Januar hin fest. Basierend auf der Teuerungs­zulage wird dann der Jahresgrundlohn entsprechend angepasst.

Für 2026 hat der Regierungsrat einen Teuerungsausgleich von 0.2 % vorge­sehen.

Die gültigen Grundlöhne ab 1. Januar 2026 können der untenstehenden Tabelle entnommen werden.

Lohnauszahlung

Der Kanton zahlt den Lohn der Lehrpersonen und Schulleitenden in der Regel am 25. Tag des Kalendermonats aus. Ab 2026 gilt folgende Regelung:

  • Fällt der 25. auf einen Samstag, wird der Lohn wie bis anhin am 24. ausbezahlt.
  • Fällt der 25. auf einen Sonntag oder Feiertag, wird der Lohn neu am 26. ausbezahlt. 
  • Dies ist im Januar 2026, im Mai 2026 (Pfingstmontag) und im Oktober 2026 der Fall.

Die Überweisung des 13. Monats­lohns erfolgt mit dem Dezemberlohn. Bei einem Austritt unter dem Jahr wird der anteilsmässige 13. Monatslohn mit der letzten Lohnzahlung überwiesen.

Die monatliche Lohnabrechnung ist auf «Work Zone» einsehbar und kann dort auch heruntergeladen werden.

Lohnrelevante Mutationen

Mutationen, die eine Auswirkung auf den Lohn haben, müssen dem Volksschul­amt gemeldet werden. Dazu zählen etwa Anpassungen beim Beschäfti­gungs­grad oder unbezahlte Urlaube.

Damit Mutationen in der aktuellen Lohnzahlung berücksichtigt werden können, muss die Schulverwaltung die Verfügung bis spätestens zum Datum des laufenden Monats gemäss «Eingang beim Volksschulamt für 2026», übermitteln. Im Dezember ist dieser Termin rund eine Woche vorgezogen.

Kontakt

Volksschulamt – Abteilung Lehrpersonal, Sektor Lohn

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 22 72

Sekretariat


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