Prämien·verbilligung in Leichter Sprache

Die Krankenkasse kostet Geld.

Manche Menschen haben wenig Geld.

Diese Menschen können Geld für die Krankenkasse bekommen.

Das Geld heisst Prämien·verbilligung.

Hier lesen Sie:

- Wer kann Prämien·verbilligung bekommen?

- Wie bekommen Sie Unter·stützung?

Was ist eine Prämien·verbilligung?

Alle Menschen in der Schweiz brauchen eine Kranken·versicherung.
Die Kranken·versicherung heisst auch Krankenkasse.
Die Menschen zahlen für die Krankenkasse jeden Monat Geld.
Dieses Geld heisst Prämie.

Manche Menschen haben wenig Geld.
Diese Menschen können die Prämie nicht zahlen.
Dann hilft der Kanton Zürich.

Der Kanton bezahlt einen Teil der Prämie.
Diese Unterstützung heisst Prämien·verbilligung (IPV).

Können Sie eine Prämien·verbilligung bekommen?

Möchten Sie wissen:
Bekomme ich eine Prämien·verbilligung?
Dann fragen Sie die SVA.
Die SVA ist die Sozial·versicherungs·anstalt vom Kanton Zürich.

Sie haben 2 Möglichkeiten:

  • Rufen Sie an: +41 44 448 53 75
  • Füllen Sie das Kontaktformular aus:

Klicken Sie auf diesen Link: Kontaktformular.

Was macht die SVA?
Die SVA schaut Ihre Steuer·rechnung an.
Die SVA schaut:

  • Wie viel Geld verdienen Sie?
  • Wie viel Vermögen haben Sie?

Dann entscheidet die SVA:
Bekommen Sie Prämien·verbilligung?
Wenn ja: Die Krankenkasse bekommt das Geld direkt.
Sie müssen weniger Prämie bezahlen

Möchten Sie selbst prüfen:
Bekomme ich eine Prämien·verbilligung?
Nutzen Sie den Prämien·rechner.
Der Prämien·rechner ist in schwerer Sprache.
Klicken Sie auf diesen Link: Prämien·rechner.

Wie bekommen Sie die Prämien·verbilligung?

Sie erhalten jedes Jahr einen Brief.
Im Brief ist ein Antrag.
Ein Antrag ist ein Formular.
Sie müssen den Antrag ausfüllen.
Dann schicken Sie den Antrag an die SVA.

Wichtig:
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig.
Sie müssen den Antrag bis spätestens 31. März vom nächsten Jahr schicken.

Ein Beispiel:
Für das Jahr 2026 geben Sie das Formular
bis 31. März 2027 ab.

Sie haben Fragen?

Dann hilft die SVA vom Kanton Zürich.
Hier bekommen Sie Unter·stützung.

  • Rufen Sie an: +41 44 448 53 75
  • Oder füllen Sie das Kontaktformular aus:

Dafür klicken Sie auf diesen Link: Kontaktformular.

Bekommen Sie Sozialhilfe?

Dann müssen Sie die Prämie für die Krankenkasse
nicht selbst bezahlen.
Die Sozialhilfe zahlt.

Sie haben Fragen?
Dann fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Es gibt dort eine verantwortliche Person für Prämienverbilligung. 

Oder kontaktieren Sie die Sozialhilfe vom Kanton Zürich.
Sie haben 2 Möglichkeiten:

Kontakt

Gesundheitsdirektion

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)
Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

E-Mail

GS-PV@gd.zh.ch