Prämien·verbilligung in Leichter Sprache

Die Kranken·kasse kostet Geld.

Manche Menschen haben wenig Geld.

Diese Menschen können Geld für die Kranken·kasse bekommen.

Das Geld heisst Prämien·verbilligung.

Hier lesen Sie:

- Wer kann Prämien·verbilligung bekommen?

- Wie bekommen Sie Unter·stützung?

Was ist eine Prämien·verbilligung?

Alle Menschen in der Schweiz brauchen eine Kranken·versicherung.
Die Kranken·versicherung heisst auch Krankenkasse.
Die Menschen zahlen für die Krankenkasse jeden Monat Geld.
Dieses Geld heisst Prämie.

Manche Menschen haben wenig Geld.
Diese Menschen können die Prämie nicht zahlen.
Dann hilft der Kanton Zürich.

Der Kanton bezahlt einen Teil der Prämie.
Diese Unterstützung heisst Prämien·verbilligung (IPV).

Können Sie eine Prämien·verbilligung bekommen?

Möchten Sie wissen:
Kann ich eine Prämien·verbilligung bekommen?

Dann fragen Sie die SVA.
Die SVA ist die Sozial·versicherungs·anstalt vom Kanton Zürich.

Sie haben 2 Möglichkeiten:

Klicken Sie auf diesen Link: Kontaktformular (in schwerer Sprache).

Wir wird die Prämien·verbilligung berechnet?

Für die Prämien·verbilligung sind zum Beispiel diese Informationen wichtig:

  • Wie viel Geld verdienen Sie?
  • Wie viel Vermögen haben Sie?

Die SVA verwendet dafür Ihre Steuerdaten. 

Die SVA prüft dann:
Können Sie eine Prämien·verbilligung bekommen?

Wenn Sie eine  Prämien·verbilligung bekommen:
Die SVA bezahlt das Geld direkt an Ihre Krankenkasse.

Sie können auch selbst schauen:

Kann ich eine Prämien·verbilligung bekommen?
Nutzen Sie dazu den Prämien·rechner.

Der Prämien·rechner ist in schwerer Sprache.
Klicken Sie auf diesen Link: Prämien·rechner.

Wie bekommen Sie die Prämien·verbilligung?

Sie erhalten jedes Jahr einen Brief.
Im Brief ist ein Antrag.
Ein Antrag ist ein Formular.
Sie müssen den Antrag ausfüllen.
Dann schicken Sie den Antrag an die SVA.

Wichtig:
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig.
Sie müssen den Antrag bis spätestens 31. März vom nächsten Jahr schicken.

Ein Beispiel:
Für das Jahr 2026 geben Sie das Formular
bis 31. März 2027 ab.

Sie haben Fragen?

Dann hilft die SVA vom Kanton Zürich.
Hier bekommen Sie Unter·stützung.

Dafür klicken Sie auf diesen Link: Kontaktformular (in schwerer Sprache).

Bekommen Sie Ergänzungs·leistungen?

Dann können Sie eine Prämien·verbilligung bekommen.
Sie haben Fragen?
Dann hilft ebenfalls die SVA vom Kanton Zürich.

Bekommen Sie Sozialhilfe?

Dann müssen Sie die Prämie für die Krankenkasse
nicht selbst bezahlen.
Die Sozialhilfe zahlt.

Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Es gibt dort eine Person für Fragen zu Prämien·verbilligung. 

Oder kontaktieren Sie die Sozialhilfe vom Kanton Zürich.
Sie haben 2 Möglichkeiten:

Kontakt

Gesundheitsdirektion

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)
Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

E-Mail

GS-PV@gd.zh.ch