Wohnpolitik

Ausgangslage

In den letzten Jahren war die Bautätigkeit im Kanton Zürich unterdurchschnittlich. Gründe dafür sind höheren Anforderungen an Bauprojekte durch die Verdich­tung, die gestiegenen Zinsen und Baukosten, die aufwändigeren Baubewilli­gungsverfahren sowie die Zunahme von Rechtsmittelverfahren. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Wohnraum in den letzten Jahren stetig gestiegen. Infolge­dessen stieg das Angebot an neuem Wohnraum in den letzten Jahren weniger stark als die Zahl der Haushalte. Dieses Ungleichgewicht auf dem Wohnungs­markt führt zu einer zunehmenden Verknappung und steigenden Miet- und Kaufpreisen insbesondere bei neu ausgeschriebenen Wohnungen und Häusern.

Die zunehmende Wohnungsknappheit ist eine Herausforderung für den Kanton Zürich, die es anzugehen gilt. Der Regierungsrat verfolgt die Situation auf dem Wohnungsmarkt genau. Er macht sich vertiefte Gedanken, wie verschiedene wohnungspolitische Mass­nahmen wirken. Dabei ist es wichtig, mögliche Mass­nahmen und deren Wirkung genau zu analysieren und evaluieren.

Im Kanton Zürich wurden innert weniger Monate insgesamt fünf Volksinitiativen zum Thema Wohnungsmarkt eingereicht. Alle verfolgen mit unterschiedlichen Mitteln das Ziel, für mehr bezahlbaren Wohnraum im Kanton Zürich zu sorgen. Eine von der Volkswirtschafts- und der Baudirektion in Auftrag gegebene Studie des Unternehmens Wüest Partner hat die Auswirkungen verschiedener wohn­baupolitischer Massnahmen einschliesslich der fünf Volksinitiativen analysiert.

Der Regierungsrat hat in den Vorlagen zu den fünf Initiativen aufgezeigt, wie er den Wohnungsmarkt ankurbeln will: mit Massnahmen, die das Wohnraum­angebot insgesamt ausdehnen sowie mit einer Erhöhung der kantonalen Mittel für die Wohnbauförderung.

Kantonale Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich»

Im März 2023 wurde im Kanton Zürich die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» eingereicht. Sie will die Gemeinden dazu ermächtigen, in ihren Erlassen ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zur Förderung des gemeinnützigen Wohnens sowie von Alterswohnungen vorzusehen. Das Vorkaufsrecht soll den Gemeinden die Möglichkeit geben, Grundstücke zu den vereinbarten Verkaufs­bedingungen zu übernehmen, wobei sie den Parteien die Aufwendungen und die aufgelaufenen Zinsen zu vergüten haben. Vom Vor­kaufsrecht sind Erwerbstat­bestände wie verwandtschaftliche Übertragungen, Erwerb zum Eigengebrauch und Übertragungen an gemeinnützige Wohnbau­träger ausgenommen.

Der Regierungsrat hat sich im Juli 2024 dazu geäussert. Er lehnt die Volks­initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» ab. Mit dem Gegen­vorschlag will er den gemeinnützigen Wohnungsbau stärken. Zu diesem Zweck soll der Rahmenkredit für die Darlehen der kantonalen Wohnbauförderung von heute 180 Mio. auf neu 360 Mio. Franken verdoppelt werden. Durch die Mit­finanzierung auf kommunaler Ebene wird damit sogar ein Potential von 720 Mio. Franken geschaffen. 

Der Kantonsrat hat die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» an seiner Sitzung vom 30. Juni 2025 mit 94 zu 79 Stimmen bei 4 Ent­haltungen abgelehnt. Indes hat der Rat dem Gegenvorschlag des Regierungsrats mit 105 zu 72 Stimmen zugestimmt. Am 30. November 2025 hat das Stimmvolk das Volksbegehren an der Urne abgelehnt und den Gegenvorschlag des Regierungsrats angenommen.

Gutachten

Im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Volksinitiative hat die Volkswirt­schaftsdirektion zwei Gutachten zur Initiative erstellen lassen.

Kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)»

Im Februar 2024 wurde im Kanton Zürich die Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)» eingereicht. Sie verfolgt das Ziel, Mietpreissteigerungen staatlich zu begrenzen. Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, eine Bewilligungspflicht für Abbrüche, Umbauten, Renovationen und Zweckänderungen einzuführen. Die Bewilligung kann mit Auflagen zur Begrenzung der Mietzinse verbunden werden. Zudem sollen Gemeinden die Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerk­eigentum beschränken können.

Der Regierungsrat hat sich im Oktober 2024 dazu geäussert. Er lehnt die Volks­initiative ab.

Der Kantonsrat hat die Wohnschutz-Initiative an seiner Sitzung vom 17. Novem­ber 2025 mit 114 zu 59 Stimmen abgelehnt. Er empfiehlt hingegen den Gegen­vorschlag der vorberatenden Kommission mit 107 zu 66 Stimmen zur Annahme. Mit dem Gegenvorschlag sollen Leerkündigungen gesetzlich reguliert werden.

Über Initiative und Gegenvorschlag entscheidet das Stimmvolk am 14. Juni 2026 an der Urne.
 

Kantonale Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative»)

Im September 2023 wurde im Kanton Zürich die Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Woh­nungsinitiative») eingereicht. Sie verlangt mit neuen Verfassungsbestimmungen, dass Kanton und Gemeinden für ein aus­reichendes und bedarfsgerechtes Wohnraumangebot sorgen, indem sie den gemeinnützigen sowie den günstigen Wohnungsbau fördern. Dabei sollen nach­haltige und treibhausgasneutrale Bauweisen gefördert werden. Eine kantonale öffentlich-rechtliche Anstalt soll den Bau, den Unterhalt und die Vermietung solcher Wohnungen übernehmen und dafür vom Kanton mit mindestens 500 Mio. Franken ausgestattet werden.

Der Regierungsrat hat sich im Dezember 2024 dazu geäussert. Er lehnt die Volksinitiative für mehr günstigen und gemeinnützigen Wohnraum («Wohnungsinitiative») ab und stellt der Initiative einen Gegen­vorschlag gegenüber. Ein neuer Verfassungsartikel soll Kanton und Gemeinden ver­pflichten, günstige Rahmenbedingungen für ein ausreichendes und bedarfs­gerechtes Wohnraumangebot zu schaffen. Mit dem Gegenvorschlag wird der Regierungsrat verpflichtet, innert drei Jahren konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Wohnraum zu prüfen und die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzulegen. 

Der Kantonsrat hat die Wohnungsinitiative an seiner Sitzung vom 17. November 2025 mit 114 zu 59 Stimmen abgelehnt. Den Gegenvorschlag des Regierungsrats empfiehlt der Rat mit 114 zu 59 Stimmen hingegen zur Annahme.

Über Initiative und Gegenvorschlag entscheidet das Stimmvolk am 14. Juni 2026 an der Urne.

Kantonale Volksinitiative «Starthilfe für Junge und Familien (Starthilfe-Initiative)»

Im März 2024 wurde im Kanton Zürich die Volksinitiative «Starthilfe für Junge und Familien (Starthilfe-Initiative)» eingereicht. Sie zielt durch eine Änderung des kantonalen Wohnbauförderungsgesetzes darauf ab, mehr Menschen den Erwerb von Wohneigentum im Kanton Zürich zu ermöglichen. Um die fehlende Liquidität, besonders bei jüngeren Generationen, auszugleichen, soll der Kanton eine Bürgschaft von maximal 15 % des Kaufpreises für den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum übernehmen.

Der Regierungsrat empfiehlt die Annahme der Initiative. 

Der Kantonsrat hat die Initiative an seiner Sitzung vom 3. November 2025 mit 89 zu 86 Stimmen ohne Gegenvorschlag abgelehnt.

In der Folge hat das Initiativkomitee die Starthilfe-Initiative zurückgezogen. Es findet keine Volksabstimmung dazu statt.

Kantonale Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)»

Im März 2024 wurde im Kanton Zürich die Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)» eingereicht. Sie verlangt mittels Anpassung des kantonalen Wohnbauförderungsgesetzes, dass gleich viel selbstgenutztes Wohneigentum wie Mietwohnraum entsteht, wenn der Kanton oder Gemeinden Wohnraum selbst erstellen bzw. erwerben oder wenn er bzw. sie dessen Erstellung oder Erwerb durch Dritte fördern.

Der Regierungsrat hat sich im Dezember 2024 dazu geäussert. Er lehnt die Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)» ab. 

Der Kantonsrat hat die «Wohneigentums-Initiative» an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2025 mit 109 zu 58 Stimmen ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Der in der Volksinitiative vorgeschlagene § 8k des Wohnbauförderungsgesetzes (Eigen­mietwert) wurde zudem auf Antrag des Regierungsrats für ungültig erklärt.

Über den gültigen Teil der Volksinitiative entscheidet das Stimmvolk am 14. Juni 2026 an der Urne.

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