Unternehmensentlastung

Der Kanton Zürich verpflichtet sich im Entlastungsgesetz, für rasche und einfache Behördenverfahren zu sorgen. Alle Gesetzes- und Verordnungsänderungen werden zudem mit der Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) auf ihre Auswirkungen auf die Unternehmen geprüft. Für KMU steht eine Ansprechstelle zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

Ansprechpartnerin für KMU

Gute Regulierungen sowie transparente und effizente Abläufe, wenn Unternehmen etwas mit der Verwaltung oder mit Behörden zu erledigen haben, sind wichtig – insbesondere für KMU. Die Koordinationsstelle Unternehmensentlastung setzt sich für diese Anliegen ein. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da.

Koordinationsstelle Unternehmensentlastung

entlastung@vd.zh.ch
+41 43 257 44 10

Anregungen zu Entlastungen

Die Koordinationsstelle Unternehmensentlastung kann auf Basis des Entlastungsgesetzes Massnahmen zur administrativen Entlastung von Unternehmen anregen. Dazu gehören Anpassungen bei Vorschriften oder bei Verfahren im Verkehr mit Behörden, wie zum Beispiel die Vereinfachung von Formularen oder die Vermeidung von Doppelspurigkeiten. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Anregung haben.

Auskünfte

Haben Sie Fragen in Bezug auf Bewilligungen? Möchten Sie wissen, an welche Behörde Sie sich wenden sollen? Wir unterstützen Sie bei der Suche nach den zuständigen Behörden und Verwaltungsstellen für Ihr Vorhaben. Unser Auskunftsdienst steht allen Unternehmerinnen und Unternehmern und Gründungsinteressierten kostenlos zur Verfügung.

Regulierungsfolgeabschätzung

Im Kanton Zürich werden mit einer Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) alle Gesetzes- und Verordnungsvorlagen daraufhin geprüft, wie stark sie die Unternehmen belasten. Dabei sind insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemeint. Sie machen über 99% aller Unternehmen aus und repräsentieren über 50% der Arbeitsplätze. 

Prüfung des geltenden Rechts

Von 2011 bis 2014 hat der Kanton in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschaftsverbänden ausserdem das gesamte kantonale Recht auf Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen überprüft.   

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Wirtschaft - Standortförderung

Adresse

Walchestrasse 19
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 49 92


Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

standort@vd.zh.ch

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Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch

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