Veranstaltung anmelden

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Sie planen eine öffentliche Veranstaltung? Öffentliche Veranstaltungen müssen je nach Grösse und Art bewilligt werden. Sie erhalten hier einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen und die nächsten Schritte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet, ist die Bewilligungsbehörde.
  • Das Bewilligungsgesuch der entsprechenden Gemeinde ist mindestens drei Monate vor der Veranstaltung einzureichen.
  • Einmalige Privatanlässe benötigen in der Regel keine Bewilligung.

In der Stadt Zürich wenden Sie sich an:

Büro für Veranstaltungen

Telefon +41 44 411 73 66
E-Mail Stp-bfv@zuerich.ch

Bewilligungen für Veranstaltungen | Stadt Zürich

Voraussetzungen und Vorgaben

Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Themen bewilligungspflichtig sein. Beispielsweise wenn:

  • öffentlicher Grund genutzt wird
  • eine Festwirtschaft geführt wird
  • Tribünen oder Zelte errichtet werden
  • Verstärker im Freien genutzt werden
  • Speisen oder Getränke verkauft werden
  • grosses Verkehrsaufkommen erwartet wird
  • mögliche Sicherheitsgefährdungen vorliegen

Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Standortgemeinde, ob eine Bewilligung erforderlich ist.

Privatanlässe

Einmalige Privatanlässe im üblichen Rahmen und ohne Aussenwirkungen (z. B. Lärm, zusätzliches Verkehrsaufkommen oder Sicherheitsgefährdungen) benötigen in der Regel keine Bewilligung.

Sobald es sich um regelmässig und insbesondere kommerzielle Veranstaltungen mit grossem Personenaufkommen und Aussenwirkung handelt, muss die Nutzung auch im privaten Kontext vertieft abgeklärt werden. Je nachdem genügt eine polizeirechtliche Veranstaltungsbewilligung. Es kommt hier auf den konkreten Einzelfall an.

Privatanlässe in öffentlichen und dafür vorgesehenen Gebäuden benötigen nicht zwingend eine Bewilligung, diese wird meist stillschweigend durch die Nutzungsbereitstellung erteilt (vgl. Nutzungsregelment).  

So gehen Sie vor

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Nehmen Sie Kontakt mit der Gemeinde auf, in welcher die Veranstaltung stattfindet. Erfragen Sie:

  • Ob eine Bewilligung erforderlich ist.
  • Welche Unterlagen und Konzepte nötig sind.
  • Welche Fristen zu beachten sind.
  • Ob das kantonale Gesuchsformular verwendet wird.

Füllen Sie das Gesuchsformular aus, das von der Standortgemeinde verwendet wird. Der Kanton Zürich stellt ein Gesuchsformular zur Verfügung. Das Formular zeigt auf, welche Anforderungen für Ihre Veranstaltung gelten und welche Konzepte erforderlich sind. Es dient auch als Checkliste.

Erarbeiten Sie die nötigen Konzepte in Absprache mit der Gemeinde:

  • Sicherheitskonzept (Veranstalter trägt Verantwortung)
  • Verkehrs- und Mobilitätskonzept
  • Abfallkonzept
  • Weitere spezialisierte Konzepte je nach Veranstaltungsart   

Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular mindestens drei Monate vor der geplanten Veranstaltung bei der Standortgemeinde ein.

Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.

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