In reglementierten Berufen tätig sein

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Sie möchten in Ihrem Unternehmen Fachpersonal aus einem reglementierten Beruf anstellen oder selbst tätig sein? Für bestimmte Berufe sind anerkannte Qualifikationen oder spezielle Bewilligungen erforderlich. Diese Seite zeigt Ihnen, welche Anforderungen zu erfüllen sind und wie Sie vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze

Reglementierte Berufe sind in verschiedenen Branchen tätig:

  • Gesundheitsberufe (z. B. Pflege, Physiotherapie, Psychologie)
  • Technische Spezialberufe (z. B. Elektrotechnik, Gebäudetechnik)
  • Sicherheitsrelevante Tätigkeiten (z. B. Sicherheitspersonal, Privatdetektive)

Ohne erforderliche Qualifikation oder Bewilligung ist die berufliche Ausübung nicht zulässig.

Voraussetzungen, Vorgaben und Formalitäten

Ob ein Beruf reglementiert ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art und Umfang der Tätigkeit: Nicht alle Tätigkeiten innerhalb eines Berufsfeldes sind reglementiert. Eine Bürotätigkeit im Gesundheitsbereich benötigt beispielsweise andere Qualifikationen als eine klinische Tätigkeit.
  • Branche und Sektor: Verschiedene Branchen unterliegen unterschiedlichen Reglementierungen. Technische Berufe in der Elektrotechnik haben andere Anforderungen als Berufe in der Gebäudetechnik.
  • Kanton und Bundesvorgaben: Der Kanton Zürich kann zusätzliche Anforderungen haben, die über die Bundesvorgaben hinausgehen.
  • Anerkennung von Ausbildungen: Ausbildungen aus dem In- und Ausland müssen anerkannt sein. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Personal aus anderen Ländern anstellen möchten.


Wichtige Hinweise:

  • Manche Berufe setzen nicht nur anerkannte Abschlüsse voraus, sondern auch regelmässige Weiterbildung oder Fortbildungen.
  • Eine fehlende Bewilligung kann zu empfindlichen Geldbussen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
  • Es ist ratsam, die Klärung dieser Punkte vor der Einstellung oder Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen – nicht erst danach.

So gehen Sie vor

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Nicht alle Berufe benötigen eine Bewilligung. Klären Sie zunächst, ob Ihre geplante Tätigkeit unter die Reglementierung fällt.

Hilfreich:

  • Konsultieren Sie die Eidgenössische Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) – Liste reglementierter Berufe
  • Erkundigen Sie sich bei der zuständigen kantonalen Fachstelle
  • Kontaktieren Sie Branchenverbände   

Je nach Beruf können folgende Qualifikationen erforderlich sein:

  • Anerkannte Berufsausbildung: Berufsabschluss oder Diplom aus einem geregelten Ausbildungsprogramm
  • Diplomanerkennung: Wenn Ihre Ausbildung im Ausland absolviert wurde, muss diese in der Schweiz anerkannt sein
  • Zusatzqualifikationen: Fortbildungen, Spezialisierungen oder Weiterbildungen

Wichtig: Ausbildungen aus dem Ausland müssen oft durch eine Anerkennungsstelle validiert werden.  

Die zuständige Stelle hängt von der Branche und dem Beruf ab:

  • Gesundheitsberufe: Gesundheitsdirektion Kanton Zürich (GD)
  • Technische Berufe: Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (IGA)
  • Weitere spezialisierte Bereiche: Entsprechende Fachämter

Erforderliche Unterlagen (typischerweise):

  • Ausbildungsnachweise (Diplome, Zertifikate)
  • Nachweis der Qualifikationen
  • Anerkennungsbescheide (falls zutreffend)
  • Persönliche Daten und Kontaktinformationen
  • Unterschriebene Antragsformalitäten

Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitung kann mehrere Wochen bis Monate dauern, je nach Umfang und Vollständigkeit der Unterlagen.   

Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Gesundheitsdirektion

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Stampfenbachstrasse 30
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+41 43 259 24 05

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generalsekretariat@gd.zh.ch

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