Selbstständig im Nebenerwerb

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Viele Personen machen sich selbständig, ohne ihre Anstellung aufzugeben. Die nebenberufliche Selbständigkeit ist ein häufiger Einstieg ins Unternehmertum. Gleichzeitig bringt sie Pflichten bei den Steuern und den Sozialversicherungen mit sich, die Sie kennen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch im Nebenerwerb müssen Sie Einnahmen korrekt in der Steuererklärung deklarieren.
  • Die SVA Zürich (Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Zürich) oder bei Mitgliedern von Gründerverbänden die zuständige Verbandsausgleichskasse prüft, ob Ihre Tätigkeit als selbständige Erwerbstätigkeit gilt – das ist nicht automatisch der Fall.
  • Je nach Umfang der Tätigkeit fallen Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) an.
  • Ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken besteht in der Regel Mehrwertsteuerpflicht.
  • Die saubere Trennung zwischen privater und geschäftlicher Tätigkeit ist entscheidend.

Was bedeutet Selbständigkeit im Nebenerwerb?

Als nebenberuflich selbständige Person sind Sie gleichzeitig angestellt und auf eigene Rechnung tätig. Ihre Anstellung bleibt bestehen, die nebenberufliche Tätigkeit kommt hinzu.

Nicht jede Nebentätigkeit gilt jedoch automatisch als selbständige Erwerbstätigkeit. Entscheidend ist vielmehr, ob Sie Ihre Tätigkeit in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausüben, ein eigenes Unternehmerrisiko tragen und wirtschaftlich sowie organisatorisch unabhängig sind.
Eine selbständige Erwerbstätigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn Sie nach aussen selbstständig auftreten, Ihre Leistungen selbst anbieten und abrechnen, mehrere Auftraggeber haben können, eigene Investitionen tätigen und nicht weisungsgebunden in die Organisation eines Auftraggebers eingegliedert sind.

Die SVA Zürich oder die zuständige Verbandsausgleichskasse prüft anhand dieser Kriterien, ob Ihre Tätigkeit als selbständig anerkannt werden kann.

Wichtig ist auch die Abgrenzung zwischen einem Hobby und einer Erwerbstätigkeit: Sobald Sie regelmässig Einnahmen erzielen und nach Gewinn streben, handelt es sich in der Regel um eine Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Umfang.

Was müssen Sie beachten?

Sozialversicherungen

Wenn Sie bereits im Haupterwerb als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tätig sind und dort mindestens den gesetzlichen AHV‑Mindestbeitrag entrichten, müssen Sie eine selbständige Nebenerwerbstätigkeit erst dann bei der Ausgleichskasse anmelden, wenn der daraus erzielte Reingewinn CHF 2'500 pro Jahr übersteigt.

Liegt der jährliche Reingewinn aus der selbständigen Nebenerwerbstätigkeit bei höchstens CHF 2'500, werden in der Regel keine zusätzlichen AHV‑Beiträge erhoben. Übersteigt der Reingewinn diesen Betrag, sind Beiträge auf den gesamten Gewinn aus der selbständigen Nebenerwerbstätigkeit geschuldet.

Steuern

Einnahmen aus selbständiger Nebentätigkeit deklarieren Sie in der Steuererklärung als selbstständiges Erwerbseinkommen. Sie geben dabei alle Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben an. Eine saubere Buchführung ist dafür Voraussetzung.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuerpflicht gilt ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken. Sie müssen sich dann innert 30 Tagen ab dem Punkt, an dem die Überschreitung erkennbar ist, bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Darunter sind Sie von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit, können sich aber freiwillig registrieren lassen.

Berufliche Vorsorge und Versicherungen

Ihre Pensionskasse (2. Säule) deckt nur das Angestelltenverhältnis ab. Für das selbständige Nebeneinkommen besteht in der Regel kein zusätzlicher Versicherungsschutz. Prüfen Sie, ob für Ihre Nebentätigkeit eine ergänzende Absicherung sinnvoll ist, etwa eine Krankentaggeld- oder Haftpflichtversicherung.

So gehen Sie vor

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Klären Sie frühzeitig, ob Ihre Nebentätigkeit als Hobby oder als Erwerbstätigkeit gilt. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an die SVA Zürich oder Ihre Verbandsausgleichskasse.

Melden Sie sich bei der SVA Zürich oder einer Verbandsausgleichskasse an, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen. So vermeiden Sie Nachzahlungen.

Erfassen Sie Einnahmen, Ausgaben und Belege von Beginn an. Halten Sie diese klar getrennt von Ihren privaten Finanzen.

Geben Sie Ihr Nebeneinkommen vollständig an. Bei Unsicherheiten hilft eine Treuhänderin oder ein Treuhänder.

Klären Sie, ob Ihre bestehenden Versicherungen auch die Nebentätigkeit abdecken oder ob Lücken bestehen.

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Möchten Sie Ihre Nebentätigkeit ausweiten oder den Schritt in die Vollselbständigkeit wagen? 

Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Details sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden

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