Selbständig werden als Einzelunternehmen

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Sie möchten sich selbständig machen und allein ein Unternehmen führen? Dann ist das Einzelunternehmen die einfachste Möglichkeit. Bevor Sie die konkreten Gründungsschritte angehen, lohnt es sich, zu verstehen, was Selbständigkeit rechtlich und finanziell bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer sind Sie selbst für Ihre Vorsorge, Steuern und Versicherungen verantwortlich.
  • Ihre Tätigkeit muss sozialversicherungsrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt werden – das ist nicht automatisch der Fall.
  • Sie haften persönlich und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.
  • Selbständigkeit im Haupterwerb und im Nebenerwerb folgen unterschiedlichen Regeln.

Was bedeutet Selbständigkeit rechtlich?

Als selbständig erwerbende Person arbeiten Sie auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Sie treten selbst als Unternehmerin oder Unternehmer am Markt auf und handeln in dieser Tätigkeit unabhängig. Eine selbständige Tätigkeit liegt insbesondere vor, wenn Sie:

  • Leistungen selbst anbieten und abrechnen.
  • Das wirtschaftliche Risiko (z. B. bei fehlenden Aufträgen oder Zahlungsausfällen) selbst tragen.
  • Nicht in die Organisation eines Auftraggebers eingegliedert sind und in der Ausübung Ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden sind.

Ob eine Tätigkeit als selbständig anerkannt wird, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall anhand der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Entscheidend ist nicht die gewählte Bezeichnung, sondern wie die Tätigkeit konkret ausgestaltet ist.

Was ändert sich gegenüber einer Anstellung?

Als Angestellte oder Angestellter übernimmt Ihr Arbeitgeber einen grossen Teil der Sozialversicherungsbeiträge und organisiert Ihre berufsbezogenen Versicherungen. Als Selbständigerwerbende sind Sie dafür vollständig selbst verantwortlich.

Sozialversicherungen

Sie melden sich selbst bei der SVA Zürich oder bei Mitgliedern von Gründerverbänden bei der zuständigen Verbandsausgleichskasse an und bezahlen die Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) vollständig selbst. Es gibt keinen Arbeitgeberanteil.

Steuern

Als Selbständigerwerbende werden Ihr Geschäftseinkommen und Ihr Privatvermögen gemeinsam besteuert. Sie müssen Ihre Steuern selbst deklarieren und in der Regel Vorauszahlungen leisten. Eine Buchhaltung und das Beiziehen einer Treuhänderin oder eines Treuhänders sind deshalb empfehlenswert.

Die rechtskräftige Steuerveranlagung bildet die Grundlage für die definitive Berechnung Ihrer AHV‑Beiträge als Selbständigerwerbende oder Selbständigerwerbender. Die Ausgleichskasse erhebt die Beiträge zunächst provisorisch. Sie sind jedoch verpflichtet, wesentliche Änderungen Ihres Einkommens der Ausgleichskasse rechtzeitig mitzuteilen, damit die Akontobeiträge angepasst werden können.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuerpflicht gilt ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken. Sie müssen sich dann innert 30 Tagen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Darunter sind Sie von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit, können sich aber freiwillig registrieren lassen.

Berufliche Vorsorge

Die Pensionskasse (2. Säule) ist für Selbständigerwerbende freiwillig. Sie können sich der Pensionskasse Ihres Berufsverbandes, der Pensionskasse Ihrer Mitarbeitenden, falls Sie Angestellte beschäftigen, oder der Stiftung Auffangeinrichtung anschliessen. Ohne Pensionskasse sind Sie bei Alter, Invalidität und Tod weniger abgesichert als früher als Angestellte oder Angestellter.

Versicherungen

Folgende Versicherungen sollten Sie prüfen:

  • Krankentaggeldversicherung: Schützt Sie bei Krankheit vor Einkommensausfall. Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
  • Unfallversicherung: Obligatorisch, sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen. Für Sie selbst freiwillig.
  • Haftpflichtversicherung: Je nach Berufsfeld notwendig oder vorgeschrieben.

Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit?


Die Fachstelle Selbständigkeit des Amts für Arbeit berät Sie, ob und wie die Arbeitslosenversicherung (ALV) Ihren Start unterstützen kann.  

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Möchten Sie eine Einzelfirma gründen oder sich im Nebenerwerb selbständig machen? Hier finden Sie die passenden Informationen für Ihren Weg.

Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Details sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden

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