In der Vorabklärung für den Gesundheits- und Betreuungsbereich werden die Voraussetzungen und die Motivation einer stellensuchenden Person für eine Tätigkeit in der Hilfspflege geprüft. Die Vorabklärung besteht aus einer Dossierprüfung und einem Erstgespräch. Je nach Ergebnis der Vorabklärung ist eine Eignungsabklärung zu besuchen. Die zuweisenden RAV-Personalberatenden erhalten nach Abschluss der Vorabklärung eine schriftliche Empfehlung als Entscheidungsgrundlage.