Vereinbarkeit und soziale Sicherheit

Im Zentrum stehen die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit sowie Informationen zu möglichen Auswirkungen unterschiedlicher Erwerbs- und Care-Modelle auf Einkommen, soziale Absicherung und Altersvorsorge.

Wie Erwerbs- und Betreuungs-, Pflege- und Sorgearbeit (Care-Arbeit) aufgeteilt werden, kann sich auf Einkommen, soziale Absicherung und Altersvorsorge auswirken. Das Themenfeld macht diese möglichen Folgen sichtbar und verbessert den Zugang zu Information und Beratung. Ziel sind Rahmenbedingungen, die Vereinbarkeit und informierte Entscheidungen erleichtern, eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Care-Arbeit ermöglichen und strukturelle Nachteile verringern.

Angebote und Anlaufstellen 

Diese Informationen und Unterstützungsangebote sind bereits zugänglich (nicht abschliessend): 

  1. Beratung der Fachstelle Gleichstellung – Orientierung unter anderem zu Schwangerschaft, Elternschaft, Teilzeitarbeit und Diskriminierung im Erwerbsleben. 
  2. Gleichstellung im Erwerbsleben – Informationen zu Vereinbarkeit, rechtlichen Grundlagen und fairen Arbeitsbedingungen. 
  3. Erwerbsleben und soziale Sicherheit – Grundlagen zu Mehrfachdiskriminierung, Erwerbsleben und sozialer Sicherheit. 

Wo stehen wir?

Care-Verantwortung kann den Erwerbsumfang, Einkommen und Altersvorsorge beeinflussen und kann zu geschlechtsspezifischen Ungleichheiten führen. Angebote für die frühe Kindheit und familienergänzende Betreuung sind unterschiedlich ausgestaltet. Zudem fehlen teilweise nach Geschlecht differenzierte Daten zu Einkommen, Care-Arbeit und möglichen Armutsrisiken.

Schwerpunkte des Aktionsplan 2026–2030 

Verschiedene Direktionen, Ämter und Fachstellen setzen die Massnahmen innerhalb ihrer Zuständigkeiten um. Die Fachstelle Gleichstellung setzt eigene Projekte um, koordiniert fachlich und unterstützt die beteiligten Stellen. Das Monitoring macht den Umsetzungsstand und die Wirkung sichtbar.

Die Arbeiten bauen unter anderem auf bestehenden Dialog- und Beratungsangeboten, Monitorings zur familien- und schulergänzenden Betreuung sowie Vereinbarkeitsansätzen für Gemeinden und Arbeitgebende auf.

Die Schwerpunkte des Aktionsplans knüpfen an diesen Grundlagen und an laufenden Arbeiten an. Sie führen bestehende Ansätze zusammen, entwickeln sie weiter und ergänzen sie dort, wo Lücken oder neue Handlungsbedarfe sichtbar sind. 

Ziele bis 2036

  • Leicht zugängliche Informationen, Standards und Beratungsangebote zur Vereinbarkeit ausbauen
  • Geschlechtsspezifische Unterschiede bei sozialer Sicherheit und Armutsrisiken sichtbar machen
  • Wissen über Rollenbilder sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen unterschiedlicher Care- und Erwerbsmodelle stärken  

Die folgende Auswahl zeigt ausgewählte Vorhaben des Themenfelds. Die Massnahmenübersicht ist nicht vollständig.

Massnahmenübersicht

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Geprüft wird, wie Gleichstellungsthemen in bestehende Familien- und Beratungsangebote integriert werden können.

Federführung: Bildungsdirektion, Amt für Jugend und Berufsberatung; unter Mitarbeit der Direktion der Justiz und des Innern, Fachstelle Gleichstellung  

Geprüft wird die Weiterentwicklung bestehender Dialogformate wie FemmesTische. Ebenfalls geprüft werden spezifische Angebote für Väter und weitere bisher weniger erreichte Zielgruppen.

Federführung: Direktion der Justiz und des Innern, Fachstelle Gleichstellung, sowie Bildungsdirektion, Amt für Jugend und Berufsberatung  

Geprüft wird ein zentrales, leicht zugängliches Informationsangebot zu Rechten, Pflichten und Anlaufstellen in Care-Arbeitsverhältnissen, einschliesslich Care-Migration, sowie ein Beitritt zur Trägerschaft Care-Info. Die Massnahme ist im Aktionsplan bei «Bildung und Erwerbsleben» verortet und wird hier wegen der thematischen Schnittstelle zusätzlich angezeigt.

Federführung: Fachstelle Gleichstellung; Mitarbeit: Amt für Wirtschaft  

Kontakt

Fachstelle Gleichstellung

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 25 72

Telefon

E-Mail

gleichstellung@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: