Im Zentrum stehen gleichberechtigte Teilhabe, faire Zugänge und die Verankerung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe. Dazu gehört auch die Gleichstellungsarbeit in Bezug auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale.
Gleichberechtigte Teilhabe zeigt sich darin, wer mitbestimmen kann, sichtbar ist und Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen hat. Im Zentrum stehen Politik, Kultur, Medien, Sport, Vereinsleben und weitere Bereiche des öffentlichen Lebens.
Angebote und Anlaufstellen
Diese Informationen und Unterstützungsangebote sind bereits zugänglich (nicht abschliessend):
- Mehrfachdiskriminierung erkennen und berücksichtigen – Orientierung und Arbeitsinstrumente zu Überschneidungen von Geschlecht mit weiteren Benachteiligungen.
- Öffentliches Leben und Teilhabe – Informationen zu Zugängen, Repräsentation und Teilhabe.
- Beratung und Fachauskünfte – Unterstützung für Verwaltung, Behörden, Gemeinden, Organisationen und Fachpersonen.
Wo stehen wir?
Ungleichheiten werden unter anderem durch eingeschränkte Zugänge, stereotype Darstellungen und fehlende Repräsentation sichtbar. Zusätzliche Barrieren können entstehen, wenn Benachteiligungen in Bezug auf Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsmerkmale mit weiteren Faktoren wie Behinderung, Alter oder sozialer Lage zusammenwirken.
Schwerpunkte des Aktionsplan 2026–2030
Verschiedene Direktionen, Ämter und Fachstellen setzen die Massnahmen innerhalb ihrer Zuständigkeiten um. Die Fachstelle Gleichstellung setzt eigene Projekte um, koordiniert fachlich und unterstützt die beteiligten Stellen. Das Monitoring macht den Umsetzungsstand und die Wirkung sichtbar.
Die Arbeiten bauen unter anderem auf bestehenden Instrumenten zu Geschlecht und Behinderung, Leitfäden im Integrationsbereich, Monitorings in der Kulturförderung und den Leitsätzen zum Diskriminierungsschutz auf.
Die Schwerpunkte des Aktionsplans knüpfen an diesen Grundlagen und an laufenden Arbeiten an. Sie führen bestehende Ansätze zusammen, entwickeln sie weiter und ergänzen sie dort, wo Lücken oder neue Handlungsbedarfe sichtbar sind.
Ziele bis 2036
- Strukturelle Hürden und diskriminierende Zugänge abbauen
- Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in Verwaltung und öffentlichen Institutionen verankern
- Repräsentation, Sichtbarkeit und gleichberechtigte Teilhabe stärken
Die folgende Auswahl zeigt ausgewählte Vorhaben des Themenfelds. Die Massnahmenübersicht ist nicht vollständig.
Massnahmenübersicht
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Zur Umsetzung des erweiterten Gleichstellungsauftrags werden Beratungs- und Schulungsangebote entwickelt. Sie unterstützen Fachpersonen in Verwaltung und verwaltungsnahen Institutionen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Federführung: Direktion der Justiz und des Innern, Fachstelle Gleichstellung; unter Einbezug der Direktionen und der Staatskanzlei
Schulungs- und Beratungstools für diskriminierungsfreie Dienstleistungen werden verwaltungsweit nutzbar gemacht. Dabei werden Synergien mit den Leitsätzen zum Diskriminierungsschutz genutzt.
Federführung: Direktion der Justiz und des Innern, Fachstelle Gleichstellung, gemeinsam mit Direktionen und Staatskanzlei
Trägerschaften sollen bei der Förderung von Gleichstellung und Vielfalt im Sport und Vereinsleben unterstützt werden. Dazu gehört auch die gleichberechtigte Nutzung öffentlicher Räume und Infrastrukturen.
Federführung: Sicherheitsdirektion, Sportamt
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Fachstelle Gleichstellung
Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag bis Donnerstag
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