
In Kloten wurde Mitte Juli 2023 eine kleine Population des Japankäfers entdeckt. Der gebietsfremde Käfer kann grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten. Um die Population zu tilgen, sind auch in diesem Jahr verschiedene Massnahmen nötig.
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Aktuell
Bewässerungsverbot und kein Wegtransport von Grüngut
Der Bund gibt weiterhin als Ziel vor, den Befall des gebietsfremden Schädlings in Kloten zu tilgen. Dazu sind auch in diesem Jahr verschiedene Massnahmen nötig. Unter anderem gilt in der Stadt Kloten vom 10. Juni bis 30. September ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen. Zudem darf kein Pflanzenmaterial aus Kloten hinaustransportiert werden. Letzteres gilt auch für die umliegende Pufferzone.
Massnahmen
Seit Mitte Juli 2023 ist das gesamte Gebiet der Stadt Kloten als Befallsherd ausgeschieden. Darum herum liegt eine Pufferzone mit einem Radius von sieben Kilometern ausgehend vom Fundort. Für den Befallsherd und für die Pufferzone gelten verschiedene Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers.

Das gilt im Befallsherd (Kloten)
Vom 10. Juni bis 30. September gilt:
Bewässerungsverbot
Vom 10. Juni bis 30. September ist es verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen. Das Bewässerungsverbot hilft, den Boden unattraktiver für die Eiablage zu machen. Denn Japankäferweibchen bevorzugen dafür feuchte Wiesen.
Kein Grüngut aus Kloten hinaustransportieren
Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen, wenn sie sich beispielsweise auf Hecken oder anderen Gartenpflanzen befinden. Damit sie nicht versehentlich verschleppt werden, wird der Wegtransport von Grüngut untersagt. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird. Diese Regelung gilt vom 10. Juni bis 30. September. Die Entsorgung über die Grünabfuhr der Gemeinde bleibt weiterhin möglich.
Ganzjährig gilt:
Keinen Kompost aus Kloten hinaustransportieren
Es darf kein Kompost aus dem Befallsherd hinaustransportiert werden. So soll verhindert werden, dass Larven oder Käfer, welche sich im Kompost befinden könnten, aus dem Befallsherd hinaustransportiert und in andere Gebiete verschleppt werden. Ausgenommen ist Material aus professionellen Kompostieranlagen.
Kein Bodenmaterial aus Kloten hinaustransportieren
Bodenmaterial bis zu einer Tiefe von 30 cm (z.B. von Baustellen) darf nicht aus Kloten hinaustransportiert werden. Es muss bei der Eberhard Bau AG an der Steinackerstrasse 56 in Kloten zwischengelagert werden. Anlieferungen müssen bis spätestens am Donnerstag der Vorwoche um 9 Uhr bei der Eberhard Bau AG (Tel. 043 211 22 12) angemeldet werden. Vor der Anlieferung ist eine chemische Analyse des Bodenmaterials auf verschiedene Schadstoffe notwendig. Eigentümer des Bodenmaterials bleibt der Anlieferer.
Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde eingesetzt werden, dürfen Kloten nur verlassen, wenn sie so gereinigt worden sind, dass kein Risiko mehr besteht, damit Erde und darin befindliche Japankäferlarven zu verschleppen.
Auflagen für den Transport und Verkauf von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat
Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat (z.B. eingetopfte Blumen) dürfen nur aus Kloten hinaustransportiert werden, wenn die Voraussetzungen gemäss Anhang 3 der Allgemeinverfügung vom 30. April 2025 erfüllt sind. Dies soll verhindern, dass aus Versehen Eier oder Larven mit der Erde verschleppt werden.
Das gilt in der Pufferzone*
Vom 10. Juni bis 30. September gilt:
Grüngut nicht aus Pufferzone hinaustransportieren
Um zu verhindern, dass der Japankäfer unbeabsichtigt verschleppt wird, wird der Wegtransport von Grüngut aus der Pufferzone untersagt. Diese Regelung gilt vom 10. Juni bis 30. September. Die Entsorgung über die Grünabfuhr der Gemeinde bleibt weiterhin möglich.
Ganzjährig gilt:
Auflagen für den Transport und Verkauf von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat
Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat (z.B. eingetopfte Blumen) dürfen nur aus der Pufferzone hinaustransportiert werden, wenn die Voraussetzungen gemäss Anhang 3 der Allgemeinverfügung vom 30. April 2025 erfüllt sind. Dies soll verhindern, dass aus Versehen Eier oder Larven mit der Erde verschleppt werden.
* Die Pufferzone umfasst das gesamte Gebiet oder Teile folgender Gemeinden (siehe Karte oben): Bachenbülach, Bassersdorf, Brütten, Bülach, Dietlikon, Dübendorf, Embrach, Höri, Kloten, Lindau, Lufingen, Niederglatt, Niederhasli, Nürensdorf, Oberembrach, Oberglatt, Opfikon, Regensdorf, Rorbas, Rümlang, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Winkel, Zürich
Weitere Massnahmen des Kantons
Der Kanton setzt verschiedene weitere Massnahmen zur Überwachung und Tilgung des Befalls in Kloten um.
Lockstofffallen
In Kloten, den umliegenden Gemeinden sowie im Rest des Kantons stehen Fallen mit einem Lockstoff. Diese ermöglichen es, die Grösse und räumliche Ausbreitung der Japankäferpopulation zu überwachen. Zudem unterstützen die Fallen auch bei der Tilgung des Befalls.
Lockfläche für Eiablage
Um zu verhindern, dass sich die Japankäferweibchen auf der Suche nach geeigneten Eiablageflächen weiter ausbreiten, wird der Fussballplatz 4 der Sportanlage Stighag zu einer Lockfläche. Anders als im Rest von Kloten wird diese Wiese auch während des Bewässerungsverbots regelmässig bewässert und feucht gehalten, wodurch die Weibchen für die Eiablage auf diese Fläche gelockt werden. Die Lockfläche wird im Herbst mit Fadenwürmern behandelt und im Frühling 2026 gefräst, damit sämtliche Japankäferlarven im Boden zerstört werden.
Der Japankäfer
Der gebietsfremde Japankäfer kann bei uns grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten. Er ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt sogar ab. Die Larven des Käfers schädigen Wiesen und Rasenflächen, indem sie die Graswurzeln fressen. Das führt dazu, dass die Pflanzen absterben und der Rasen braun wird.
Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig.
Fund in Kloten
Mitte Juli 2023 wurde im Rahmen der schweizweiten Überwachung des Japankäfers in Kloten der erste Befall auf der Alpennordseite festgestellt. Um zu verhindern, dass der Japankäfer sich in Kloten etabliert und von hier aus weiterverbreitet, gab der Bund vor, die Population zu tilgen und legte verschiedene Massnahmen fest. Gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes ist der Kanton Zürich für deren Umsetzung zuständig. Der Kanton Zürich hat deshalb einen Befallsherd sowie eine Pufferzone ausgeschieden und in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen umgesetzt. Die Ausbreitung konnte damit bisher weitgehend verhindert werden. Der Befall konzentriert sich weiterhin auf den Fundort von 2023, die Sportanlage Stighag.
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2024 wurden folgende Massnahmen zur Überwachung und Tilgung des Befalls in Kloten umgesetzt.
Vorteile:
- Überwachung mit Fallen: In Kloten, den umliegenden Gemeinden sowie im Rest des Kantons standen Fallen mit einem Lockstoff. Diese ermöglichten es, die Grösse und räumliche Ausbreitung der Japankäferpopulation zu überwachen.
- Fallen mit insektizidbehandelten Netzen: Diese locken Japankäfer mit Hilfe eines Lockstoffes an und bringen sie durch den Kontakt mit einem insektizidbehandelten Netz zum Absterben.
- Abdecken der Fussballplätze: Anfang Mai wurden die Rasenplätze der Sportanlage Stighag mit Plastikfolie abgedeckt. Mit dieser Massnahme geht das Gras ein und die Larven haben keine Nahrung. Zudem wird verhindert, dass Japankäfer ausfliegen oder später ihre Eier auf den Plätzen ablegen können.
- Lockfläche für Eiablage: Um zu verhindern, dass sich die Japankäferweibchen auf der Suche nach geeigneten Eiablageflächen weiter ausbreiten, wurde neben der Sportanlage Stighag eine Lockfläche geschaffen.
- Begrenzter Insektizideinsatz auf öffentlichem Grund (17./22./23. Juli): Der Kanton hat auf Anweisung des Bundes die Grünstreifen entlang der Autobahn vor dem Flughafen sowie Bäume und Gebüsche auf dem Gelände der Sportanlage Stighag mit Insektizid behandelt. Der Insektizideinsatz fand ausschliesslich auf öffentlichem Grund statt. Private Gärten sind von der Massnahme nicht betroffen.
- Einsatz von Fadenwürmern gegen Larven: Ab Mitte September haben Unternehmen im Auftrag des Kantons in den Quartieren rund um die Sportanlage Stighag sogenannte Nematoden als biologische Methode gegen allfällige Japankäferlarven im Boden ausgebracht.
- Von Ende Juni bis Ende September galt im Befallsherd (Stadt Kloten) ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen. Zudem durfte kein Pflanzenmaterial aus Kloten hinaustransportiert werden. Letzteres galt auch für die umliegende Pufferzone.
- Ganzjährig galt im Befallsherd (Stadt Kloten) weiterhin ein Verbot, Kompost oder Bodenmaterial aus Kloten hinauszutransportieren.
Im Befallsherd (gesamtes Gebiet der Stadt Kloten) wurden 2023 unter anderem folgende Massnahmen umgesetzt:
Vorteile:
- In den Gebieten rund um die Fussballanlage Stighag, wo am meisten Käfer gefunden wurden, wurden am 27. und 28. Juli Wirtspflanzen des Japankäfers (z.B. Rosen, Obstbäume, Beerensträucher) gezielt mit einem Insektizid behandelt. Betroffene wurden direkt informiert.
- Es wurden Lockstofffallen mit insektizidbehandelten Netzen aufgestellt, um die Käfer anzulocken und abzutöten.
- Zusätzlich wurden gezielt Überwachungsfallen platziert, um herumfliegende Käfer zu fangen und den Erfolg der Tilgungsmassnahmen zu kontrollieren.
- Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen wurde bis zum 30. September 2023 verboten, da der Japankäfer feuchte Wiesen oder Rasen für die Eiablage bevorzugt.
- Zusätzlich wurde verboten, Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde und Bodenmaterial aus Kloten hinauszutransportieren, um damit eine mögliche Verbreitung zu verhindern.
- Im September und Oktober wurden auf Rasen- und Grünflächen im inneren Bereich des Befallsherdes Fadenwürmer zur biologischen Tilgung von Japankäferlarven ausgebracht. Fadenwürmer wirken als Nützlinge direkt im Boden, wo sie Japankäferlarven aufspüren, in diese eindringen und sie abtöten.
Fundmeldung
Sie haben einen toten oder lebendigen Japankäfer entdeckt?
Wenn Sie einen verdächtigen Käfer finden, fangen Sie den Käfer ein, stecken Sie ihn in ein fest verschlossenes Glas oder eine Lebensmitteldose und legen Sie das Gefäss über Nacht ins Gefrierfach. Tun Sie dies auch, wenn der Käfer bereits tot scheint. Machen Sie am nächsten Tag ein Foto des toten Käfers und schicken Sie dieses mit Angaben zum Fundort an japankaefer@strickhof.ch.
Der Japankäfer kann leicht mit einheimischen Arten verwechselt werden. Informationen, wie man ihn unterscheiden kann, sind hier zu finden:
Fragen & Antworten
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Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter vielen landwirtschaftlichen Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Japankäfers schwierig ist, wenn er sich erst einmal etabliert hat. In Kloten ist der Befall dank der Massnahmen bislang klein und isoliert, sodass das Ziel weiterhin eine Tilgung ist. Im Tessin und im Wallis hingegen, wo sich der Japankäfer von Italien her kontinuierlich verbreitet, gilt eine Eindämmungsstrategie mit Massnahmen, die eine Weiterverbreitung verlangsamen sollen.
Ziel der Massnahmen ist die Tilgung des Japankäfers am Fundort in Kloten.
Zudem soll verhindert werden, dass sich der Japankäfer von Kloten aus weiterverbreitet und so grosse Schäden verursacht.
Der Japankäfer ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden.
Es handelt sich um Trichterfallen mit Lockstoffen, die adulte Japankäfer anlocken. Die Lockstoffe bestehen aus einem Sexuallockstoff (Pheromon), der nur die Männchen anzieht, und einem Frasslockstoff, der beide Geschlechter anzieht. Die Fallen werden während der Flugsaison eingesetzt. Diese dauert von ca. Anfang Juni bis Ende September. Die adulten Käfer rutschen über den Trichter in die Fallen und kommen nicht mehr frei. So kann bei der regelmässigen Leerung festgestellt werden, wie viele Japankäfer in der Umgebung vorkommen. Zusätzlich kann der Start der Flugsaison festgestellt werden.
Die Lockstoffe sollten nicht berührt werden, da sie bei einer Verunreinigung durch die Fette auf unserer Haut nicht mehr richtig funktionieren. Sie haben aber ansonsten keine Auswirkung auf Menschen und Tiere. Da der Lockstoff sehr spezifisch für den Japankäfer ist, werden ausserdem keine anderen Insekten bedroht.
Die Japankäferweibchen legen ihre Eier bevorzugt in feuchten Wiesen oder Rasen ab. Mit der Lockfläche soll ein günstiger Ort für die Eiablage geschaffen werden. Dazu wird der Fussballplatz 4 in der Sportanlage Stighag regelmässig bewässert. Gleichzeitig wird durch das Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen im Befallsherd dafür gesorgt, dass es anderswo keine attraktiven Flächen für die Eiablage gibt. Dies verhindert, dass sich die Käfer auf der Suche nach geeigneten Eiablageflächen weiter in Kloten ausbreiten. Der Boden der Lockfläche wird später mehrfach bearbeitet und mit Fadenwürmern behandelt, damit dort sämtliche Japankäferlarven getilgt werden.
Feuchte Wiesen oder Rasen sind sehr attraktive Orte für die Eiablage durch die Weibchen. Sie können sich dort sehr leicht einbohren und die Larven können in dem weichen Boden optimal die ersten Schritte ihres Lebenszyklus durchlaufen und sich zu adulten Käfern entwickeln. Durch den Stopp der Bewässerung wird die Anzahl an geeigneten Standorten für die Vermehrung des Japankäfers verringert und die Bedingungen für die Entwicklung der Larven erschwert.
Gelegentliche Regenfälle befeuchten den Boden nicht gleichermassen wie tägliches Rasenbewässern. Je feuchter der Boden, desto lieber haben ihn die Japankäferweibchen.
Eine erneute Abdeckung der Fussballplätze ist in diesem Sommer nicht notwendig, denn dank der Plastikfolie konnten die Japankäferweibchen im letzten Sommer keine Eier im Rasen ablegen. Das Bewässerungsverbot vom 10. Juni bis 30. September gilt aber auch für die Fussballplätze, davon ausgenommen ist die Lockfläche auf Fussballplatz 4.
Ein erneuter Einsatz von Insektizid direkt auf den Wirtspflanzen ist nur vorgesehen, wenn er entscheidend zur Tilgung des Befalls beitragen kann. Ob dies der Fall ist, kann erst im Juli beurteilt werden. Der Einsatz findet nur an Orten statt, an denen vermehrt Japankäfer beobachtet werden bzw. wo wichtige Infrastrukturen wie z.B. der Flughafen geschützt werden müssen.
Fadenwürmer werden in erster Linie auf dem stark befallenen Fussballplatz 4 eingesetzt, der gleichzeitig als Lockfläche dient. Der Einsatz wird von Agroscope wissenschaftlich begleitet.
Andere Sprachen
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In July 2023, an infestation of the Japanese beetle was detected in Kloten. It is not native and causes severe damage to over 400 plants. The goal is to eradicate the Japanese beetle in Kloten and prevent it from spreading further.
Help us by complying with the rules of conduct.
These regulations currently apply to the people of Kloten:
- It is forbidden to water lawns and green areas (e.g. with sprinklers). Plants in beds or pots though can still be watered if no grass is growing in them.
- It is forbidden to transport green waste out of Kloten and the surrounding buffer zone (see map). Disposal via green waste service is still possible.
- It is forbidden to transport compost, plants with roots in soil (e.g. potted plants) and soil material out of Kloten.
You can always find up-to-date information on this website.
Have you spotted a suspicious beetle?
If you find a dead or alive Japanese beetle, capture the beetle, place it in a tightly closed jar or food container, and place the container in the freezer overnight. Do this even if the beetle already appears dead. The next day, take a photo of the dead beetle and send it to japankaefer@strickhof.ch with information about the location where it was found.
The Japanese beetle is approx. 8-12 mm large, typical are its 5 tufts of hair on the side of the body.
Nel luglio 2023 a Kloten è stata rilevata un’infestazione da coleottero giapponese. Questo insetto non è autoctono e causa gravi danni a oltre 400 piante. L’obiettivo è debellare il coleottero giapponese a Kloten e impedirne l'ulteriore diffusione.
Aiutateci rispettando le regole di condotta.
Attualmente per la popolazione di Kloten valgono le seguenti norme:
- È vietato irrigare prati e aree verdi (ad esempio con irrigatori). Le piante nelle aiuole o nei vasi possono continuare ad essere innaffiate se al loro interno non cresce l'erba.
- È vietato trasportare rifiuti verdi fuori da Kloten e nella zona cuscinetto circostante (vedi mappa). Lo smaltimento tramite la raccolta dei rifiuti verdi è ancora possibile.
- È vietato trasportare compost, piante con radici nel terreno (ad esempio piante in vaso) e materiale del terreno fuori da Kloten.
Informazioni aggiornate si può trovare sempre su questo sito.
Hai notato uno coleottero sospetto?
Se trovi uno coleottero giapponese vivo o morto, catturalo, mettilo in un barattolo o in un contenitore per alimenti ben chiuso e metti il contenitore nel congelatore per tutta la notte. Fallo anche se il coleottero sembra già morto. Il giorno successivo scattate una foto del coleottero morto e inviatela a japankaefer@strickhof.ch con le informazioni sul luogo del ritrovamento.
Il coleottero giapponese è grande circa 8-12 mm, tipico sono i suoi 5 ciuffi di peli sui lati del corpo.
Em julho de 2023, uma infestação do escaravelho japonês foi descoberta em Kloten. Este não é nativo e causa danos graves a mais de 400 plantas. O objetivo é erradicar o escaravelho japonês de Kloten e evitar que ele se espalhe ainda mais.
Ajude-nos cumprindo as regras de conduta.
Estes regulamentos aplicam-se atualmente à população de Kloten:
- É proibido regar relvados e áreas verdes (por exemplo, com aspersores). As plantas em canteiros ou vasos podem continuar a ser regadas se não houver grama crescendo nelas.
- É proibido transportar resíduos verdes para fora de Kloten e da zona autorizada circundante (ver mapa). A eliminação através da recolha de resíduos verdes ainda é possível.
- É proibido transportar composto, plantas com raízes no solo (por exemplo, vasos de plantas) e material do solo para fora de Kloten.
Você sempre pode encontrar informações atualizadas neste site.
Você avistou um escaravelho suspeito?
Se você encontrar um escaravelho japonês vivo ou morto, capture-o, coloque-o em uma garaffa com tampa ou recipiente de comida bem fechado e coloque-o no freezer durante a noite. Faça isso mesmo que o escaravelho já pareça morto. No dia seguinte, tire uma foto do escaravelho morto e envie para japankaefer@strickhof.ch com informações sobre o local onde foi encontrado.
O escaravelho japonês tem aproximadamente 8-12 mm de largura, caracterizado pelos seus 5 tufos de pêlos na parte lateral do corpo.
Në korrik 2023, një infektim i brumbullit japonez u zbulua në Kloten. Ky dëmtues i huaj shkakton dëme të mëdha në mbi 400 bimë. Qëllimi është zhdukja e brumbullit japonez në Kloten dhe parandalimi i përhapjes së tij më tej.
Na ndihmoni duke respektuar rregullat e sjelljes.
Këto rregulla zbatohen aktualisht për popullatën në Kloten:
- Ndalohet ujitja e lëndinave dhe zonave të gjelbra (p.sh. me spërkatës). Bimët në shtretër ose vazo mund të vazhdojnë të ujiten nëse në to nuk rritet bar.
- Ndalohet transportimi i mbetjeve të gjelbra jashtë Klotenit dhe zonës buferike përreth (shih hartën). Asgjësimi nëpërmjet grumbullimit të mbetjeve të gjelbra është ende i mundur.
- Ndalohet transportimi i kompostos, bimëve me rrënjë në tokë (p.sh. bimëve në vazo) dhe materialit tokësor jashtë tualetit.
Ju gjithmonë mund të gjeni informacione të përditësuara në këtë faqe interneti.
Keni parë një brumbull të dyshimtë?
Nëse gjeni një brumbull japonez të ngordhur ose të gjallë, kapeni brumbullin, vendoseni në një kavanoz ose enë ushqimi të mbyllur mirë dhe vendoseni enën në frigorifer gjatë natës. Bëni këtë edhe nëse brumbulli tashmë duket i ngordhur. Të nesërmen, bëni një foto të brumbullit të ngordhur dhe dërgoni atë në japankaefer@strickhof.ch me informacione për vendndodhjen ku është gjetur.
Brumbulli japonez është përafërsisht 8 -12 mm i madh, me 5 tufa qimesh në anën e trupit që janë tipike.
У јулу 2023. у Клотену је откривена најезда јапанске бубе. Ова ванземаљска штеточина узрокује велику штету на преко 400 биљака. Циљ је искоренити јапанску бубу у Клотену и спречити њено даље ширење.
Помозите нам тако што ћете се придржавати правила понашања.
Ови прописи се тренутно примењују на становништво Клотена:
- Забрањено је заливање травњака и зелених површина (нпр. прскалицама). Биљке у креветима или саксијама могу се наставити заливати ако у њима не расте трава.
- Забрањено је одвоз зеленог отпада из Клотена и околне тампон зоне (види мапу). И даље је могуће одлагање путем зеленог сакупљања отпада.
- Забрањено је транспортовати компост, биљке са корењем у земљишту (нпр. биљке у саксији) и земљани материјал из тоалета.
На овој веб страници увек можете пронаћи најновије информације.
Да ли сте приметили сумњиву бубу?
Ако пронађете мртву или живу јапанску бубу, ухватите је, ставите је у добро затворену теглу или посуду за храну и ставите посуду у замрзивач преко ноћи. Урадите то чак и ако се буба већ чини мртва. Следећег дана фотографишите угинулу бубу и пошаљите је на јапанкаефер@стрицкхоф.цх са подацима о локацији на којој је пронађена.
Јапанска буба је велика око 8-12 мм, са 5 чуперака длаке са стране тела.
Weiterführende Informationen
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- Download Merkblatt für Landwirtschaftsbetriebe: Umgang mit den Auflagen zur Tilgung des Japankäfers PDF | 4 Seiten | Deutsch | 237 KB
- Download Bevölkerungsinformation vom Mai 2025: Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers in Kloten PDF | 1 Seiten | Deutsch | 182 KB
- Download Bevölkerungsinformation vom April 2024: Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers – Online-Infoveranstaltung am 6. Mai 2024 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Bevölkerungsinformation vom Juli 2023: Massnahmen zur Tilgung des gebietsfremden Japankäfers PDF | 2 Seiten | Deutsch | 3 MB
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Kontakt
Amt für Landschaft und Natur – Strickhof, Fachstelle Pflanzenschutz
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