Wenn Tiere über die Grenze gebracht werden, brauchen sie eine Gesundheitsbescheinigung vom Veterinäramt. Um Tiere gewerblich zu transportieren, braucht es eine Transportbewilligung. Auch Privatpersonen, die ihre eigenen Tiere ins Ausland transportieren, sollten eine Transportbewilligung beantragen.
Exporte zwischen Weihnachten und Neujahr
Das Veterinäramt bleibt vom 22. Dezember 2025 bis und mit 2. Januar 2026 geschlossen.
Exportanmeldungen, die nach dem 19. Dezember 2025, 12 Uhr eingehen, werden nicht mehr bearbeitet.
Damit die von uns vorbereiteten Gesundheitsbescheinigungen visiert und versendet werden können, müssen Sie folgendes tun:
- Rufen Sie die Telefonnummer 043 259 41 41 an.
- Sprechen Sie mit der zuständigen Person.
- Befolgen Sie die Anweisungen.
- Reichen Sie das tierärztliche Zeugnis ein.
Voraussetzungen für den Export
Das Veterinäramt stellt die amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung nur dann aus, wenn die involvierten Tierhaltungen (Herkunfts- und Bestimmungsbetrieb), Transportunternehmen und die Tiere korrekt registriert sind. Für ausländische Tiere, die nach einem Kurzaufenthalt in der Schweiz wieder ausgeführt werden, müssen die Einreisedokumente vorliegen.
Für einen Tiertransport über Landesgrenzen ist auch der Zoll wichtig. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Zollbehörde des Ziellandes.
Voraussetzungen für den Transport von Tieren
Tiere dürfen nur von fachkundigen oder ausreichend geschulten Personen transportiert werden. Für gewerbsmässige Transporte ist eine Bewilligung der zuständigen Veterinärbehörde nötig. Ob ein Transport gewerbsmässig oder nicht-gewerbsmässig ist, entscheidet das Zielland. In einigen Ländern wird bereits eine Turnierteilnahme als gewerbsmässiger Transport eingestuft.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Damit eine Exportmeldung im europäischen Informationssystem TRACES erfasst werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So besteht die Möglichkeit nicht mehr, Privatpersonen beim grenzüberschreitenden Transport der eigenen Tiere als «private Transporteure» im TRACES zu erfassen. Dies, weil die EU vorgibt, dass auch private Transporteure bei grenzüberschreitenden Transporten über eine Transportbewilligung für Kurzstrecken (Typ I) oder für Langstrecken (Typ II) verfügen und entsprechend registriert sein müssen.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, dass auch Sie als private Transporteurin / privater Transporteur die nötige Weiterbildung «Fachkunde Pferdetransporte» absolvieren, wie diese beispielsweise vom Schweizerischen Viehhändlerverband angeboten wird, um anschliessend beim Veterinäramt eine Registrierung als Transportunternehmen für internationale Tiertransporte einzureichen.
Mit dieser Bewilligung / Registrierung für internationale Tiertransporte nach Typ I oder Typ II stellen Sie sicher, dass Ihre Equidenexporte auch künftig reibungslos ablaufen. Eine entsprechende Bewilligung schafft Klarheit und wird seitens BLV dringlich empfohlen, da künftig damit gerechnet werden muss, dass für private Equidenexporte ohne vorgängige Bewilligung / Registrierung der Transporteurin oder des Transporteurs keine Möglichkeit mehr besteht, gültige amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen zu erstellen.
Sofern Sie noch nicht über eine Bewilligung / Registrierung für internationale Tiertransporte verfügen, fordern wir Sie auf, zeitnah die nötige Weiterbildung zu absolvieren und die Bewilligung / Registrierung beim Veterinäramt zu beantragen.
Fristen für den Export
Wenn Sie Tiere exportieren wollen, füllen Sie das Formular unten vollständig aus. Die Anmeldung eines geplanten Exports muss mindestens drei Arbeitstage vor dem geplanten Export erfolgen.
- Erfolgt die Anmeldung weniger als drei Arbeitstage vor dem geplanten Export, wird eine Expressgebühr von 100 Franken erhoben.
- Erfolgt die Anmeldung weniger als zwei Arbeitstage vor dem geplanten Export, kann nicht gewährleistet werden, dass die erforderliche, amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung ausgestellt werden kann.
Anmeldungen werden nur während der Öffnungszeiten des Veterinäramts bearbeitet: Montag bis Freitag, 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr.
In dringenden Fällen oder wenn Sie eine Frist verpasst haben, rufen Sie bitte das Veterinäramt an: 043 259 41 41.
Export von Equiden in die EU
Seit 1. September 2025 erstellt das Veterinäramt Zürich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen für Exporte von Equiden ausschliesslich auf der Grundlage von privattierärztlichen Vorzeugnissen. Dies bedeutet, dass der Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Equiden vollständig durch die privat praktizierende Tierärzteschaft bestätigt wird. Die amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung wird nach wie vor durch das Veterinäramt erstellt und versendet, jedoch wird die Untersuchung von Equiden vor Ort durch amtliche Tierärztinnen und Tierärzte nicht mehr angeboten.
Erfüllen Sie folgende Voraussetzungen?
Damit Sie Equiden aus der Schweiz in die EU exportieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Equiden müssen korrekt in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sein.
- Herkunftsbetrieb, Bestimmungsbetrieb und Transportunternehmen müssen in TRACES registriert sein und den Status «gültig» haben. Für Schweizer Betriebe und Tierhaltungen ist das entsprechende kantonale Veterinäramt zuständig. Die Registrierung der Beteiligten im Ausland muss von den dort zuständigen Behörden vorgenommen werden. Die Verantwortung für die rechtzeitige Registrierung aller Beteiligten liegt bei Ihnen als Exporteur/-in und bei Ihren Handelspartnern im Ausland.
- Haben sich Equiden in den letzten 15 Tagen vor dem Export in einer anderen Schweizer Tierhaltung aufgehalten, muss dies deklariert werden.
- Wenn sich Equiden in den letzten 30 Tagen vor dem Export im Ausland aufgehalten hat, muss das Einreisedokument vorgewiesen werden.
- Wenn Sie eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen möchten, müssen Equiden über ein Validierungsabzeichen verfügen.
Ablauf
Für die reibungslose Bearbeitung müssen Sie folgenden Ablauf einhalten.
Ablauf im Detail
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Der geplante Export wird über das Online-Formular auf www.zh.ch/equiden mindestens drei Arbeitstage vor der geplanten Abfahrt angemeldet. Wird die Anmeldung weniger als drei Arbeitstage vor der geplanten Abfahrt angemeldet, fällt eine Expressgebühr von 100 Franken an. Parallel dazu organisieren die Auftraggebenden einen Termin mit einer privaten Tierärztin bzw. ihrem privaten Tierarzt zur Durchführung der Untersuchung.
Die Untersuchung vor Ort erfolgt durch private Tierärztinnen oder Tierärzte mit einer gültigen Berufsausübungsbewilligung im Kanton Zürich. Die Untersuchung darf maximal 48h vor der geplanten Abfahrt stattfinden, resp. am letzten Arbeitstag (Freitag für Abfahrt am Montag, letzter Arbeitstag vor gesetzlichen Feiertagen).
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vorzeugnis («Tierärztliche Bestätigung bezüglich Tiergesundheit und Transportfähigkeit beim Export von Equiden») wird dem Veterinäramt durch die Tierhaltenden oder die privaten Tierärztinnen resp. Tierärzte in elektronischer Form übermittelt (Scan oder Foto an kanzlei@veta.zh.ch).
Damit eine Ausstellung der amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung am selben Tag gewährleistet werden kann, muss das Vorzeugnis bis spätestens 12 Uhr beim Veterinäramt eingereicht werden. Wenn die Unterlagen zu spät oder unvollständig beim Veterinäramt eingereicht werden, kann der Export nicht garantiert werden. Zudem fällt eine Expressgebühr von 100 Franken an.
Nach Prüfung der Unterlagen erstellt das Veterinäramt die amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung und verschickt sie per E-Mail.
Gebühren
Grundgebühr Gesundheitsbescheinigung für 1 Equide 80 Franken
Gebühr pro weiteren Equiden auf derselben Bescheinigung 20 Franken
Expresszuschlag (Anmeldung weniger als 3 Tage vor Export) 100 Franken
Zusatzaufwand (bei unvollständigen Angaben) à 5 min 147 Franken/h
Gültigkeit
Die amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung berechtigt für einen Grenzübertritt innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung. Für die Rückfahrt braucht es zwingend eine neue amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung von der zuständigen Veterinärbehörde im Ausland. Davon ausgenommen sind Equiden, die über ein gültiges Validierungsabzeichen verfügen.
Validierungsabzeichen
Das Validierungsabzeichen in Form eines Klebers im Equidenpass kann durch das Veterinäramt ausgestellt werden. Hierfür müssen die Voraussetzungen gemäss diesem Informationsschreiben des BLV erfüllt sein und durch die Tierhalterin oder den Tierhalter sowie die Besitzerin oder den Besitzer schriftlich bestätigt werden.
Equiden mit einem Validierungsabzeichen im Equidenpass können mit derselben amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung innerhalb von 30 Tagen mehrmals über die Landesgrenze verbracht werden. Bei der Exportanmeldung muss angegeben werden, ob der Equide ein gültiges Validierungsabzeichen hat.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Um ein Validierungszeichen für Equiden zu beantragen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und reichen es unterschrieben im Original beim Veterinäramt ein. Sie können den zu validierenden Equidenpass dem Schreiben beilegen und werden ihn nach erfolgreicher Prüfung mit dem entsprechenden Validierungskleber per Post zurückerhalten. Alternativ können Sie den Pass vormittags am Schalter des Veterinäramts abgeben und ihn gleichentags wieder abholen.
Das Prüfen der Berechtigung und das Anbringen des Validierungsabzeichens ist kostenpflichtig (50 Franken). Für Equiden mit Validierungsabzeichen wird eine individuelle amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung ausgestellt. Diese kostet für den ersten Equiden 80 Franken und für jeden weiteren Equiden 20 Franken.
Das Validierungsabzeichen ist vier Jahre lang gültig, sofern die Voraussetzungen erfüllt bleiben. Bei einem Stallwechsel verliert das Validierungsabzeichen seine Gültigkeit, es sei denn, es wird ein neues Formular «Bestätigung für Validierungsabzeichen im Equidenpass» für die neue Tierhaltung eingereicht.
Tiere für den Export anmelden
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie den geplanten Export hier online anmelden.
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