Wer die Pflichtkurse für Hundehaltende anbieten will, braucht eine Bewilligung des Veterinäramts. Um die Bewilligung zu bekommen, muss eine theoretische und eine praktische Prüfung bestanden werden.
Anmeldung für praktische Prüfung
Ab sofort kann man sich für die praktische Prüfung für Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner anmelden.
Wer die obligatorischen Hundekurse anbieten möchte, benötigt eine Bewilligung des Veterinäramts. Voraussetzung dafür ist, dass die theoretische und die praktische Prüfung bestanden wurde. Die Theorieprüfung kann seit März 2026 absolviert werden, ab November kann nun auch die praktische Prüfung abgelegt werden. Die Prüfungen wurden vom Veterinäramt gemeinsam mit dem Messerli-Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien entwickelt. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Beziehung zwischen Mensch und Tier sind in die Konzeption der Prüfungen für Hundeausbildende eingeflossen.
Im August 2026 wurden die ersten sechs Experten zur Abnahme der praktischen Prüfung für die Hundeausbildenden beauftragt. Alle sechs haben zuvor die theoretische und die praktische Prüfung erfolgreich absolviert und damit ihre Kompetenz in der tierschutzgerechten und gewaltfreien Hundeerziehung unter Beweis gestellt. Die Prüfungen wurden von Karl Weissenbacher und Nicole Pfaller-Sadovsky vom Messerli-Forschungsinstitut abgenommen.
Die Prüfungsexperten stehen damit parat, die praktischen Prüfungen für Hundeausbildende im Kanton Zürich ab November 2026 abzunehmen.
So läuft die praktische Prüfung ab
Drei Kandidatinnen und Kandidaten absolvieren die praktische Prüfung gemeinsam. Drei Mensch-Hund-Teams nehmen an der Prüfung die Rolle der Hundekursbesuchenden ein. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen anhand zugewiesener Aufgaben zeigen, wie sie die Mensch-Hund-Teams anleiten, damit die Ausbildungsziele tierschutzgerecht und gewaltfrei erreicht werden. Jede Kandidatin und jeder Kandidat bietet ein Mensch-Hund-Team für die Prüfung auf.
Bewilligung Durchführung obligatorische Hundekurse
Wer eine Bewilligung vom Veterinäramt zur Durchführung der obligatorischen Hundekurse beantragen will, muss vorher eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.
In den Prüfungen wird überprüft, ob die Hundeausbildenden die vom Veterinäramt vorgegebenen Lernziele in den Hundekursen vermitteln können. Geprüft wird auch, ob ein tierschutzgerechter und gewaltfreier Umgang mit Hunden vermittelt wird.
Das Veterinäramt arbeitet bei der Konzeption der Prüfungen mit dem Messerli-Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien zusammen. Das Forschungsinstitut arbeitet an der Schnittstelle zwischen Forschung und Praxis. Dadurch fliessen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in die Ausbildung der Hundeausbildenden ein.
Wenn Sie bereits eine Bewilligung als Hundeausbildnerin oder Hundeausbildner haben, beachten Sie bitte, dass Sie die theoretische und die praktische Prüfung frühestens 1 Jahr vor dem Ablauf Ihrer Bewilligung machen.
Übergangsregelung
Für Hundeausbildende, die bereits eine Bewilligung haben, gilt, dass sie bis zum Ablaufdatum ihrer Bewilligung mindestens die theoretische Prüfung abgelegt haben müssen. Haben sie die theoretische Prüfung bestanden, dürfen Sie die obligatorischen Hundekurse bis am 30. April 2027 weiterhin anbieten. Wenn sie die theoretische Prüfung nicht bis zum Ablaufdatum ihrer Bewilligung erfolgreich absolviert haben, erlischt ihre Bewilligung und sie dürfen die obligatorischen Hundekurse nicht mehr anbieten.
Praktische Prüfung steht ab November bereit.
Hundeausbildende, deren Bewilligung im Rahmen der Übergangsregelungen verlängert wurde, müssen ihr Gesuch zur Bewilligung als Hundeausbildnerin oder Hundeausbildner mit sämtlichen Beilagen bis spätestens 30. April 2027 einreichen. Das Bewilligungsgesuch kann nur eingereicht werden, wenn die theoretische und die praktische Prüfung bestanden wurde. Wer bis am 30. April 2027 kein vollständiges Gesuch mit allen Beilagen eingereicht hat, darf die obligatorischen Hundekurse ab dem 1. Mai 2027 nicht mehr anbieten.
Mit dem Bewilligungsgesuch müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Gesuchsformular
- Nachweis Volljährigkeit (Kopie amtl. Ausweis)
- Prüfungsnachweise Theorie und Praxis (Prüfungen dürfen frühestens ein Jahr vor dem Auslaufen der Bewilligung absolviert worden sein)
- Nachweis, dass Person innerhalb der letzten drei Jahre vor Einreichung des Gesuchs mindestens 150 Stunden praktische Hundeausbildung geleitet oder bei ihrer Durchführung mitgewirkt hat (auf die Art der praktischen Hundeausbildung kommt es dabei nicht an)
- Auszug Strafregister (nicht älter als drei Monate).
- Für Antragstellende mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich: höchstens drei Monate alte Bestätigung der Veterinärbehörde des Wohnkantons, dass gegen die Person kein Tierhalteverbot vorliegt.
Die Bewilligung kann beantragt werden, sobald die praktische Prüfung bestanden wurde.
Das Gesuchsformular und die weiteren Formularvorlagen werden im 4. Quartal 2026 auf dieser Website verfügbar sein.
Wer eine Bewilligung des Veterinäramts hat, darf die folgenden Pflichtkurse anbieten:
- Theoriekurs und Prüfung für Ersthundehaltende und solche, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben,
- praktischer Hundekurs.
Informationen zur Theorieprüfung
Unten finden Sie alle Informationen rund um die Theorieprüfung für Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner: Wo wird die Prüfung abgenommen? Wie kann man sich vorbereiten? Und vieles mehr....
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bitte melden Sie sich über den Anmeldelink unten für die Theorieprüfung an.
Wichtig: Wenn Sie bereits über eine Bewilligung als Hundeausbildnerin oder Hundeausbildner verfügen, dürfen Sie frühestens ein Jahr vor Auslaufen dieser Bewilligung die Theorieprüfung absolvieren, sonst verfällt deren Gültigkeit.
Die Prüfung findet nach dem Prinzip «open door» statt. Das heisst, Sie müssen sich nicht für einen bestimmten Prüfungstermin anmelden. Sie können einfach an einem Prüfungstermin zum Prüfungsort kommen. Die verfügbaren Prüfungstermine finden Sie auf dieser Website.
Bitte bringen Sie am Prüfungstag einen gültigen amtlichen Ausweis mit.
Sie werden an der Theorieprüfung von einer Aufsichtsperson des Veterinäramts empfangen.
Die Prüfung findet online auf Tablets statt. Die Tablets sind vor Ort installiert. Die Prüfung dauert 60 Minuten. Prüfungssprache ist Deutsch.
Es gibt 60 Fragen. Die Fragen sind auf vier Fachgebiete verteilt.
Es sind keine Hilfsmittel während der Prüfung zugelassen. Ausgenommen sind Hilfsmittel, die rein der Übersetzung in eine andere Sprache dienen.
Die Anwendung eines solchen Hilfsmittels muss der Prüfungsaufsicht vor Beginn der Prüfung gemeldet werden. Die Prüfungsaufsicht überprüft den sachgemässen Einsatz eines solchen Hilfsmittels.
Wenn Sie die theoretische Prüfung nicht bestehen, können Sie diese so oft wiederholen, wie Sie möchten.
- Sie dürfen die Prüfung frühestens nach 30 Tagen wiederholen.
- Nach einer zweiten, nicht bestandenen Prüfung müssen Sie mindestens sechs Monate warten, bevor Sie die Prüfung erneut ablegen können.
Prüfungsort ist das Strassenverkehrsamt in Winterthur an der Taggenbergstrasse 1.
Wenn Sie mit dem Auto anreisen, stehen Ihnen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
Mit dem ÖV erreichen Sie das Strassenverkehrsamt über die Haltestelle Lindenplatz in Winterthur-Wülflingen. Von dort sind es rund 10 Minuten zu Fuss.
Die Prüfungen finden im Prüfungsraum des Strassenverkehrsamts im Untergeschoss statt. Bitte ziehen Sie im Warteraum ein Ticket und warten dort, bis Sie abgeholt werden.
Die Kosten für die Theorieprüfung belaufen sich auf 120 Franken. Wenn Sie die Prüfung absolviert haben, wird Ihnen – unabhängig davon, ob Sie bestanden oder nicht bestanden haben – eine Rechnung zugeschickt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Im Prüfungsreglement Theorieprüfung sind relevante Fragen rund um die Prüfung geregelt. Das Handbuch Hundeausbildende dient Ihnen als Vorbereitung auf die Prüfung. Bitte beachten Sie, dass das im Booklet «Hundeausbildung Theorie» vermittelte Wissen auf Fachebene vorausgesetzt wird.
Termine für Theorieprüfung
Prüfungstermine werden fortlaufend hier aufgeschaltet.
Oktober 2026
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Datum
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Uhrzeit
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Spätester Eintritt
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|---|---|---|
| 20. Oktober 2026 | 9-12 Uhr | 11 Uhr |
November 2026
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Datum
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Uhrzeit
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Spätester Eintritt
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|---|---|---|
| 12. November 2026 | 9-12 Uhr | 11 Uhr |
Dezember 2026
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Datum
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Uhrzeit
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Spätester Eintritt
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|---|---|---|
| 8. Dezember 2026 | 9-12 Uhr | 11 Uhr |
Januar 2027
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Datum
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Uhrzeit
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Spätester Eintritt
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|---|---|---|
| 12. Januar 2027 | 9-12 Uhr | 11 Uhr |
Informationen zur praktischen Prüfung
Unten finden Sie alle Informationen rund um die praktische Prüfung für Hundeausbildende: Wie kann man sich auf die Prüfung vorbereiten? Wie wird die Prüfung durchgeführt? Und vieles mehr…
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bitte melden Sie sich über den Anmeldelink unten für die praktische Prüfung an.
Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung bieten wir Sie verbindlich zu einem Prüfungstermin auf. Zwischen dem Versand des Prüfungsaufgebots und dem Prüfungstermin liegen mindestens 21 Tage. Es sei denn, die Kandidatin oder der Kandidat willigt im Einzelfall zu einem kurzfristigeren Aufgebot ein. Mit dem Prüfungsaufgebot wird die Kandidatin bzw. der Kandidat über die Einzelheiten der Prüfung (Zeit, Ort, Anforderungen sowie Mitzubringendes) informiert.
Wichtig
Wenn Sie bereits über eine Bewilligung als Hundeausbildnerin oder Hundeausbildner verfügen, dürfen Sie frühestens ein Jahr vor Auslaufen dieser Bewilligung die praktische Prüfung absolvieren, sonst verfällt deren Gültigkeit.
Bitte bringen Sie am Prüfungstag einen gültigen amtlichen Ausweis mit.
Jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat muss zudem von einem geeigneten Mensch-Hund-Team an die Prüfung begleitet werden, welches durch die Prüfungsteilnehmenden im Rahmen von realen Prüfungsszenarien praktisch angeleitet wird.
Der mitgebrachte Hund hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Der Hund muss gesund und für die Durchführung der Prüfung geeignet sein. Hunde mit offensichtlichen Erkrankungen, Verletzungen und / oder Schmerzen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Hunde unter dem Einfluss verhaltensbeeinflussender Medikamente sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Über die Teilnahmefähigkeit des Hundes entscheidet die Prüfungsaufsicht.
- Der Hund muss den 6. Lebensmonat vollendet haben und in einem Ausmass führbar sein, dass eine sichere Durchführung der Prüfung gewährleistet ist. Er wird während der Prüfung grundsätzlich an der Leine geführt, sofern die jeweilige Prüfungssituation nichts anderes erfordert.
- Läufige Hündinnen und Hunde der Rassetypenliste II gemäss § 5 Abs. 1 HuV sind von der Prüfung ausgeschlossen.
Die Prüfungskandidatinnen bzw. -kandidaten haben Futterbelohnungen und geeignetes individuelles Trainingsmaterial mitzubringen, sofern sie im Training solches verwenden. Die für die jeweiligen Prüfungsszenarien benötigten Materialien werden zur Verfügung gestellt.
Die praktische Prüfung wird in Prüfungsgruppen von drei Kandidatinnen bzw. Kandidaten durchgeführt.
Die Prüfung umfasst mehrere Aufgabenstellungen aus dem Bereich der praktischen Hundeausbildung und zu folgenden Themenbereichen:
- Erkennen von und korrekter Umgang mit auffälligem Verhalten eines Hundes,
- korrekter Umgang mit Konflikten zwischen Mensch und Hund und unter Hunden,
- zweckmässige Anleitung der Hundehalterinnen und Hundehalter sowie sinnvolle Gestaltung der praktischen Ausbildungslektionen.
Jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat erhält je vier Prüfungsaufgaben, die selbstständig zu bearbeiten sind. Die Prüfungsaufgaben stammen aus einem Fragenkatalog und werden den Kandidatinnen und Kandidaten nach dem Zufallsprinzip zugeteilt.
- Prüfungsaufgabe A umfasst die praktische Anleitung eines Mensch-Hund-Teams in einer Trainingsaufgabe aus der praktischen Hundeausbildung.
- Prüfungsaufgabe B umfasst die praktische Anleitung eines Mensch-Hund-Teams im verantwortungsbewussten Umgang mit anderen Menschen oder Tieren.
- Prüfungsaufgabe C ist mündlich auszuführen und überprüft praxisbezogene Kenntnisse zu Verhalten des Hundes und Trainingsaspekten.
- Prüfungsaufgabe D ist mündlich auszuführen und überprüft praxisbezogene Kenntnisse zu Erster Hilfe und Tierschutz.
Nachdem die Kandidatin oder der Kandidat die jeweilige Prüfungsfrage erhalten und verstanden hat, übernimmt er oder sie unmittelbar die Leitung über das Prüfungsszenario. Es wird keine Vorbereitungszeit gewährt.
Beurteilt werden insbesondere der fachgerechte Umgang mit dem Hund und der Halteperson, die methodisch korrekte Vorgehensweise sowie die Einhaltung tierschutzkonformer und gewaltfreier Trainingsprinzipien.
Ausführlichere Informationen zur praktischen Prüfung entnehmen Sie bitte dem Prüfungsreglement.
Die Prüfung wird auf einem vom Veterinäramt zugewiesenen Hundetrainingsplatz im Kanton Zürich durchgeführt. Die genaue Ortsangabe erfolgt mit dem Aufgebot. Die Prüfung findet grundsätzlich bei jedem Wetter im Freien statt.
Ein Prüfungsdurchgang mit drei Kandidatinnen und Kandidaten dauert rund 2 Stunden. Verzögerungen aus nicht vorhersehbaren Gründen bleiben vorbehalten.
Die Prüfungsaufgaben und Instruktionen werden ausschliesslich in deutscher Sprache erteilt.
Wird die praktische Prüfung einmalig nicht bestanden, kann sie frühestens drei Monate nach dem Prüfungstermin wiederholt werden. Bei erneutem Nichtbestehen kann sie frühestens sechs Monate nach dem Prüfungstermin wiederholt werden.
Die Kosten für die praktische Prüfung belaufen sich auf 750 Franken. Wenn Sie die Prüfung absolviert haben, wird Ihnen – unabhängig davon, ob Sie bestanden oder nicht bestanden haben – eine Rechnung zugeschickt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die praktische Prüfung kann ab November 2026 abgelegt werden. Hier können Sie sich zur Prüfung anmelden.
Gesuch webbasiertes Lernen
Wer den Theoriekurs oder nur die Prüfung zum Theoriekurs webbasiert anbieten will, muss dafür beim Veterinäramt ein Gesuch stellen (siehe Formulare).
Die Bearbeitung eines vollständigen Gesuchs kann bis zu sechs Wochen dauern.
- Download Gesuch webbasiertes Lernen natürliche Person PDF | 2 Seiten | Deutsch | 131 KB
- Download Gesuch webbasiertes Lernen juristische Person PDF | 3 Seiten | Deutsch | 147 KB
- Download Checkliste für Ausbildungskonzept - Theoretische Hundeausbildung in Form des webbasierten Lernens PDF | 2 Seiten | Deutsch | 165 KB
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