Hundeausbildnerinnen und -ausbildner

Theorieprüfung für Hundeausbildende steht seit 24. März 2026 bereit

Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner müssen sich prüfen lassen, wenn sie zum ersten Mal eine Bewilligung vom Veterinäramt wollen oder wenn sie ihre bisherige Bewilligung erneuern möchten. Devor Sie ein Gesuch stellen, müssen sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen. Die theoretische Prüfung kann seit 24. März 2026 an den vorgegebenen Prüfungsterminen gemacht werden (siehe unten). Die praktische Prüfung befindet sich im Aufbau.

Bewilligung Hundeausbildende obligatorische Hundekurse

Wer eine Bewilligung vom Veterinäramt nach dem neuen Hundegesetz erhalten möchte, muss eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung bestehen.

In den Prüfungen wird überprüft, ob die Hundeausbildenden das Wissen in den Hundekursen richtig vermitteln können. Das Veterinäramt gibt für die Hundekurse Lernziele und Lerninhalte vor. Die Prüfungen stellen sicher, dass die Qualität in den Hundekursen hoch ist und der tierschutzgerechte und gewaltfreie Umgang mit Hunden vermittelt wird.

Das Veterinäramt arbeitet bei der Planung und Durchführung der Prüfungen mit dem Messerli-Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien zusammen. Das Forschungsinstitut arbeitet in der Forschung und in der Praxis. Die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Beziehung zwischen Menschen und Tieren fliessen in die Ausbildung der Hundeausbildenden ein.

Wenn Sie eine Bewilligung beantragen, müssen Sie beide Prüfungen bestanden haben. Wenn Sie bereits eine Bewilligung als Hundeausbildnerin oder Hundeausbildner haben, beachten Sie bitte, dass Sie die theoretische und die praktische Prüfung frühestens 1 Jahr vor dem Ablauf Ihrer Bewilligung machen.

Die Kosten für den Antrag der Bewilligung sind gesetzlich auf höchstens 1'500 Franken festgelegt. In dieser Höchstgrenze sind die Kosten für die theoretische und die praktische Prüfung enthalten. 

Wer eine Bewilligung des Veterinäramts hat, darf die folgenden Pflichtkurse anbieten:

  • Theoriekurs und Prüfung für Ersthundehaltende und solche, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben,
  • praktischer Hundekurs.

Informationen zur Theorieprüfung

Unten finden Sie alle Informationen rund um die Theorieprüfung für Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner: Wo wird die Prüfung abgenommen? Wie kann man sich vorbereiten? Und vieles mehr....

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Bitte melden Sie sich über den Anmeldelink unten für die Theorieprüfung an.

Wichtig: Wenn Sie bereits über eine Bewilligung als Hundeausbildnerin oder Hundeausbildner verfügen, dürfen Sie frühestens ein Jahr vor Auslaufen dieser Bewilligung die Theorieprüfung absolvieren, sonst verfällt deren Gültigkeit.

Nach Ihrer Anmeldung für die Theorieprüfung bekommen Sie innerhalb einer Woche eine E-Mail mit Ihrem Prüfungscode und weiteren Informationen zur Prüfung. Bitte bringen Sie diese E-Mail am Prüfungstag mit.

Die Prüfung findet nach dem Prinzip «open door» statt. Das heisst, Sie müssen sich nicht für einen bestimmten Prüfungstermin anmelden. Sie können einfach an einem Prüfungstermin zum Prüfungsort kommen. Die verfügbaren Prüfungstermine finden Sie auf dieser Website. 

Bitte bringen Sie am Prüfungstag einen gültigen amtlichen Ausweis und die Bestätigungsmail mit dem Prüfungscode mit. Sie können die Bestätigungsmail ausgedruckt oder elektronisch mitbringen.

Sie werden an der Theorieprüfung von einer Aufsichtsperson des Veterinäramts empfangen.

Die Prüfung findet online auf Tablets statt. Die Tablets sind vor Ort installiert. Die Prüfung dauert 60 Minuten. Prüfungssprache ist Deutsch.

Es gibt 60 Fragen. Die Fragen sind auf vier Fachgebiete verteilt. 

Es sind keine Hilfsmittel während der Prüfung zugelassen. Ausgenommen sind Hilfsmittel, die rein der Übersetzung in eine andere Sprache dienen.

Die Anwendung eines solchen Hilfsmittels muss der Prüfungsaufsicht vor Beginn der Prüfung gemeldet werden. Die Prüfungsaufsicht überprüft den sachgemässen Einsatz eines solchen Hilfsmittels. 

Wenn Sie die theoretische Prüfung nicht bestehen, können Sie diese so oft wiederholen, wie Sie möchten.

  • Sie dürfen die Prüfung frühestens nach 30 Tagen wiederholen.
  • Nach einer zweiten, nicht bestandenen Prüfung müssen Sie mindestens sechs Monate warten, bevor Sie die Prüfung erneut ablegen können.

Prüfungsort ist das Strassenverkehrsamt in Winterthur an der Taggenbergstrasse 1.

Wenn Sie mit dem Auto anreisen, stehen Ihnen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.

Mit dem ÖV erreichen Sie das Strassenverkehrsamt über die Haltestelle Lindenplatz in Winterthur-Wülflingen. Von dort sind es rund 10 Minuten zu Fuss.

Die Prüfungen finden im Prüfungsraum des Strassenverkehrsamts im Untergeschoss statt. Bitte ziehen Sie im Warteraum ein Ticket und warten dort, bis Sie abgeholt werden.  

Die Kosten für die Theorieprüfung belaufen sich auf 120 Franken. Wenn Sie die Prüfung absolviert haben, wird Ihnen – unabhängig davon, ob Sie bestanden oder nicht bestanden haben  – eine Rechnung zugeschickt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Im Prüfungsreglement Theorieprüfung sind relevante Fragen rund um die Prüfung geregelt. Das Handbuch Hundeausbildende dient Ihnen als Vorbereitung auf die Prüfung. Bitte beachten Sie, dass das im Booklet «Hundeausbildung Theorie» vermittelte Wissen auf Fachebene vorausgesetzt wird.

Termine für Theorieprüfung

Prüfungstermine werden fortlaufend hier aufgeschaltet.

Juli 2026

Datum
Uhrzeit
Spätester Eintritt
9. Juli 2026 9-12 Uhr 11 Uhr
14. Juli 2026 9-12 Uhr 11 Uhr
23. Juli 2026 9-12 Uhr 11 Uhr
28. Juli 026 9-12 Uhr 11 Uhr

August 2026

Datum
Uhrzeit
Spätester Eintritt
13. August 2026 9-12 Uhr 11 Uhr

September 2026

Datum
Uhrzeit
Spätester Eintritt
10. September 2026 9-12 Uhr 11 Uhr

Oktober 2026

Datum
Uhrzeit
Spätester Eintritt
20. Oktober 2026 9-12 Uhr 11 Uhr

Praktische Prüfung für Hundeausbildende

In der praktischen Prüfung müssen Sie nachweisen, dass sie vertiefte Kenntnisse in praktischer Hundeausbildung haben und sich in folgenden Bereichen auskennen:

  • Sie müssen auffälliges Verhalten bei Hunden erkennen und richtig damit umgehen.
  • Sie müssen wissen, wie Sie Konflikte zwischen Menschen und Hunden oder zwischen Hunden lösen.
  • Sie müssen Hundehaltende gut anleiten und Ausbildungslektionen sinnvoll planen können.

Übergangsregelung für Hundeausbildende, die bereits eine Bewilligung haben

Wer schon vor dem 1. Juni 2025 eine Bewilligung des Veterinäramts hatte, darf die Pflichtkurse für Hunde nach der neuen Hundegesetzgebung weiter anbieten. Und zwar so lange, wie die Bewilligung dauert oder mindestens bis zum 31. Mai 2026.

Danach müssen Sie eine neue Bewilligung nach neuer Hundegesetzgebung beantragen, wenn Sie die Pflichtkurse weiter anbieten wollen.

Die Theorieprüfung muss vor Ablaufen der Bewilligung absolviert werden.

Für Hundeausbildende, deren Bewilligung ausläuft, gilt, dass sie bis zum Ende ihrer Bewilligung mindestens die theoretische Prüfung ablegen müssen. Wenn Sie die theoretische Prüfung bestehen, wird Ihre Bewilligung administrativ verlängert, bis die praktische Prüfung möglich ist. Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl die theoretische wie auch die praktische Prüfung frühestens 1 Jahr vor Auslaufen Ihrer bisherigen Bewilligung absolvieren dürfen.

Wer die Prüfung nicht bis zum Ende seiner Bewilligung absolviert, kann die obligatorischen Hundekurse nicht mehr anbieten.

Wenn Sie die theoretische Prüfung nicht bis zum Ende Ihrer Bewilligung ablegen, erlischt Ihre Bewilligung automatisch. Das bedeutet, dass Sie dann die Pflichtkurse für Hundehaltende nicht mehr anbieten dürfen.

Wir empfehlen, dass Sie sich so früh wie möglich für die Theorieprüfung anmelden. Es gibt nur begrenzte Plätze pro Prüfungstag und am 31. Mai 2026 laufen aufgrund der Übergangsregelung viele Bewilligungen aus.

Gesuch webbasiertes Lernen

Wer den Theoriekurs oder nur die Prüfung zum Theoriekurs webbasiert anbieten will, muss dafür beim Veterinäramt ein Gesuch stellen (siehe Formulare).
Die Bearbeitung eines vollständigen Gesuchs kann bis zu sechs Wochen dauern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
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