Für praktische Prüfung Hundeausbildende anmelden
Anleitung
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Wer kann sich anmelden?
Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner, die die obligatorischen Hundekurse im Kanton Zürich anbieten wollen, brauchen eine Bewilligung des Veterinäramts. Um die Bewilligung beantragen zu können, müssen Sie vorher eine theoretische und eine praktische Prüfung bestanden haben.
Mit diesem Formular können Sie sich für die praktische Prüfung anmelden.
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Was Sie wissen müssen
Für die Anmeldung zur praktischen Prüfung müssen Sie keine Dokumente einreichen, sie müssen aber mindestens 18 Jahre alt sein.
Wenn Sie später eine Bewilligung des Veterinäramts beantragen, um die obligatorischen Hundekurse anbieten zu dürfen, müssen Sie:
- volljährig sein,
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Einreichung des Gesuchs mindestens 150 Stunden praktische Hundeausbildung geleistet oder bei ihrer Durchführung mitgewirkt haben,
- die Theorie- und die Praxisprüfung längstens ein Jahr vor Einreichung des Gesuchs erfolgreich bestanden haben,
- einen höchstens drei Monate alten Auszug aus dem Strafregister vorlegen.
Gegen Sie darf kein Tierhalteverbot vorliegen. Haben Sie Wohnsitz in einem anderen Kanton, legen Sie bei Gesuchseinreichung eine höchstens drei Monate alte entsprechende Bestätigung der Veterinärbehörde Ihres Wohnkantons vor.
Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen erst bei Einreichung des Gesuchs erfüllt sein müssen (nicht schon für die praktische Prüfung).
Wichtig
Wenn Sie bereits über eine Bewilligung als Hundeausbildnerin oder Hundeausbildner verfügen, dürfen Sie frühestens ein Jahr vor Auslaufen dieser Bewilligung die praktische Prüfung absolvieren, sonst verfällt deren Gültigkeit.
Kosten
Die praktische Prüfung kostet 750 Franken.
Wenn Sie die Prüfung absolviert haben, wird Ihnen – unabhängig davon ob Sie bestanden haben oder nicht – eine Rechnung zugeschickt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
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Gesuch einreichen
Füllen Sie alle Pflichtfelder im Online-Formular vollständig aus.
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Wie geht es weiter?
Wir schicken Ihnen ein verbindliches Aufgebot zu einem Prüfungstermin zu. In dem Prüfungsaufgebot werden Sie über die Einzelheiten der Prüfung (Zeit, Ort, Anforderungen, Verhaltensregeln sowie Mitzubringendes) informiert.
Bitte bringen Sie am Prüfungstag einen gültigen amtlichen Ausweis mit.
Kontakt
Veterinäramt
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr