Emissionen aus der Landwirtschaft

Die Landwirtschaft ist Hauptverursacherin der Emissionen des Luftschadstoffs Ammoniak und der Treibhausgase Methan und Lachgas. Ammoniak schädigt sensible Ökosysteme. Treibhausgase tragen zur Klimaerwärmung bei.

Emissionen aus der Landwirtschaft

Landwirtschaftlichen Betriebe sind das Fundament unserer Ernährung. Die Kehrseite der Medaille: Pflanzenschutz- und Düngemittelmittel bringen unsere Lebensgrundlage, die Ökosysteme, aus der Balance. Seen eutrophieren, Wälder verlieren ihre Widerstandskraft und empfindliche Pflanzen- und Tierarten gehen verloren. Letztlich «stinkt» die Gülle im Nahbereich von Wohnzonen.

Für den Gewässerschutz ist vor allem der minimierte und gezielte Einsatz sowie das korrekte Lagern, Verwerten und Entsorgen von Pestiziden, mineralischem Dünger, Jauche und Mist entscheidend.

Gülleausbringung

Das Ausbringen der Gülle führt zu Ammoniak- und Geruchsemissionen. Ammoniakverlust bedeutet einen Verlust an Stickstoff, der mittels Düngemittel ausgeglichen werden muss. Zur Vermeidung der Stickstoff-Verluste und zur Reduktion der Geruchsemissionen wird die Gülle bei entsprechender Witterung soweit möglich mit Hilfe eines Schleppschlauchverteilers bodennah ausgebracht.

Güllelagerung

Güllelager, welche nicht abgedeckt sind, führen zu Ammoniak- und Geruchsemissionen. Diese lassen sich durch eine Abdeckung des Güllelagers zu einem grossen Teil verhindern. Das Lagern und Ausbringen von Hofdünger (Gülle und Mist) und die Abwasserentsorgung unterliegen bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen. Güllebehälter und andere Anlagen, die für den Gewässerschutz von Bedeutung sind, bedürfen der Bewilligung durch die örtliche Baubehörde. Die gewässerschutzkonforme Abwasserentsorgung im ländlichen Raum ist Voraussetzung für das Bauen. 

Landwirtschaftliche Bauten

Bei der Errichtung von neuen Tierhaltungsanlagen sind vorsorglich Mindestabstände zu den nebenliegenden Wohnzonen einzuhalten. Der erforderliche Abstand errechnet sich aus der Geruchsbelastung der gehaltenen Tiere.

Wird der Mindestabstand eingehalten, ist in der Regel nicht von einer übermässigen Geruchsimmission auszugehen. Die Immissionen liegen dann in einem von den Anwohnern zu tolerierenden Bereich.

Für die Bewilligung von Tierhaltungsanlagen bzw. des Betriebskonzepts eines Landwirtschaftsbetriebes ist – neben der baurechtlichen Bewilligung durch die örtliche Baubehörde – das Amt für Landschaft und Natur (ALN) zuständig.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Emissionskontrolle

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 43 74

Kontaktperson Urs Eggenberger

E-Mail

urs.eggenberger@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: