digiFLUX - Stoffverschiebungen in der Landwirtschaft

digiFLUX ersetzt ab Juni 2026 das bisherige Programm HODUFLU. In digiFLUX können zukünftig alle Stoffverschiebungen in der Landwirtschaft wie Hof- und Recyclingdünger, stickstoff- und phosphorhaltige Dünger, Pflanzenschutzmittel und Futtermittel, erfasst werden.

Umstellung von HODUFLU auf digiFLUX

digiFLUX ersetzt ab Juni 2026 das bisherige Programm HODUFLU. Ab Juni 2026 sind nicht mehr die Angaben aus HODUFLU massgeblich für die Nährstoffbilanz (Suisse-Bilanz) und damit den ÖkologischenLeistungsnachweis, sondern die Angaben aus digiFLUX.

Betriebe, die in HODUFLU registriert sind, werden automatisch für digiFLUX freigeschaltet. Es muss lediglich der Standort mit einem Aktivierungscode bestätigt werden. Den Aktivierungscode erhalten alle bisherigen HODUFLU-Nutzerinnen und -Nutzer per Post. Der Zugang erfolgt weiterhin über das Agate-Portal. Sämtliche bestehenden Produkte und Lieferungen aus HODUFLU werden automatisch nach digiFLUX migriert.

Weitere Informationen zur Umstellung von HODUFLU auf digiFLUX finden Sie auf der digiFLUX-Internetseite des Bundesamtes für Landwirtschaft.

Wer benötigt digiFLUX?

Hof- und Recyclingdüngerlieferungen müssen ab
Juni 2026 in digiFLUX erfasst werden. Das gilt für Landwirtschaftsbetriebe,aber auch für Biogas- oder Kompostieranlagen sowie Hobbytierhalter.

Die Buchungen in digiFLUX sind für die Nährstoffbilanz (Suisse-Bilanz) der Landwirtschaftsbetriebe verbindlich.

Ab 2027 müssen zudem alle, die mit Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen handeln, ihre Lieferungen in digiFLUX erfassen.

Wie kann ich auf digiFLUX zugreifen?

Der Zugang zu digiFLUX erfolgt über das Agate-Portal. Wer bereits über ein Agate-Login verfügt, kann seine HODUFLU finden Sie unter bestehenden Zugangsdaten nutzen. Betriebe, die in HODUFLU registriert sind, werden automatisch für digiFLUX freigeschaltet. Wer sich neu für das Agate-Portal registrieren muss, findet auf der digiFLUX-Internetseite des
Bundesamtes für Landwirtschaft eine ausführliche Anleitung.

Lieferungen in digiFLUX erfassen, bestätigen und stornieren

Im Handbuch digiFLUX finden Sie eine schriftliche Anleitung für dieNutzung von digiFLUX.

Auf der digiFLUX-Internetseite des Bundesamtes für Landwirtschaft finden Sie zudem verschiedene Erklärvideos, welche das Erfassen und Bestätigen von Lieferungen, sowie das Stornieren falsch erfasster Lieferungen erklären.

Fristen 

Lieferungen aus dem Vorjahr können in digiFLUX bis am 31. Januar des Folgejahres erfasst werden.

Die Empfängerinnen und Empfänger haben bis am 15. Februar des Folgejahres Zeit ihre Lieferungen aus dem Vorjahr zu prüfen und zu bestätigen.

Hinweise für Betreiber von Biogas- und Kompostieranlagen

Zufuhren von landwirtschaftlichem Material an Biogas- und/oder Kompostieranlagen sowie Abgaben von Recyclingdünger an die Landwirtschaft müssen in digiFLUX erfasst werden. Für Material, das nicht aus der Landwirtschaft stammt, ist eine jährliche Gesamterfassung ausreichend. Abgaben an Private sind ebenfalls erfassungspflichtig.

Unterstützung bei Fragen und Problemen

Anleitung

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur – Abteilung Landwirtschaft

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)
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Telefon

+41 43 259 40 70

HODUFLU Hotline

E-Mail

hoduflu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: