Ertragswertschätzung

Buch mit dem Titel «Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes»

Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen nur bis zur Belastungsgrenze belehnt werden. Grundlage dafür ist eine Schätzung des Ertragswerts.

Ertragswert

Der Ertragswert hat in verschiedenen Bereichen des Agrarrechts eine wichtige Funktion. Er wird benötigt für:

  • Belehnung von landwirtschaftlichen Grundstücken
  • Steuern
  • Investitionskredite
  • Hofübernahme

Die Berechnung des Ertragswerts erfolgt aufgrund einer speziellen Schätzungsanleitung. Das Amt für Landschaft und Natur (ALN) genehmigt den Ertragswert.

Belastungsgrenze

Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen nur bis zur «Belastungsgrenze» belehnt werden. Diese beruht auf einer Schätzung des Ertragswerts.

Wer schätzt den Ertragswert?

Amt für Landschaft und Natur

Abteilung Landwirtschaft
Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich
Telefon: +41 43 259 27 56

Schweizerischer Bauernverband

Laurstrasse 10, 5201 Brugg
Telefon: +41 56 462 51 11

Zürcher Bauernverband

Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon: +41 44 217 77 33

Jardin Suisse

Unternehmerverband Gärtner Schweiz
Forchstrasse 287, 8008 Zürich
Telefon: +41 44 388 53 30

Ausserdem schätzen verschiedene private landwirtschaftliche Beratungsbüros den Ertragswert.

Wenn die Belastungsgrenze festgesetzt oder erhöht werden soll, muss das ALN die Ertragswertschätzung mit einer Verfügung genehmigen.

Vorgehen zur Genehmigung von Ertragswert oder Belastungsgrenze

Reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Vorteile:

  • Ertragswertschätzung (wenn durch Dritte durchgeführt)
  • evtl. alte Ertragswertschätzung
  • Planunterlagen (Bauprojekte oder bestehende Bauten)
  • Grundbuch- oder Grundregisterauszug
  • evtl. Kaufverträge
  • evtl. Abtretungsvertrag (oder Erbteilungsvertrag)
  • evtl. Unterlagen Melioration (Feld- und Waldzusammenlegungen)

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Abteilung Landwirtschaft

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 27 56


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

landwirtschaft@bd.zh.ch

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