Klärschlammbehandlung

Frontansicht der Klärschlammverwertungsanlage Werdhölzli des ERZ (Entsorgung + Recycling Zürich)

Die Klärschlammverwertungsanlage (KSV) auf dem Areal der Kläranlage Werdhölzli in Zürich wurde Mitte 2015 in Betrieb genommen. In ihr wird der gesamte Zürcher Klärschlamm verwertet.

Klärschlammverwertungsanlage Werdhölzli

Die neue Klärschlammverwertungsanlage (KSV) liegt zentral im Kanton auf dem Areal der Kläranlage Werdhölzli in Zürich. In ihr wird der gesamte im Kanton Zürich – und teilweise auch ausserhalb des Kantons – anfallende lokal gefaulte und entwässerte Klärschlamm (rund 90'000 Tonnen entwässerter Klärschlamm pro Jahr) mineralisiert. Die Anlage ist als Monoverbrennungsanlage konzipiert. Die Stadt Zürich, mittels Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ), ist Bauherrin und Betreiberin der neuen Klärschlammverwertungsanlage.

Dank der zentralen Verwertung konnten die mittleren Verwertungskosten für Zürcher Klärschlamm im Vergleich zum früheren Niveau um gut die Hälfte gesenkt werden. Zudem wird nahezu 100 Prozent des im Klärschlamm enthaltenen kostbaren Rohstoffs Phosphor in der produzierten Klärschlammasche (15'000 Tonnen/Jahr) konzentriert und so für die zukünftige Rückgewinnung zur Verfügung gestellt. Zurzeit wird die Asche noch in einem Monokompartiment gelagert. Sobald eine Lösung für die Phosphor-Rückgewinnung gefunden ist, kann Phosphor direkt aus der Klärschlammasche gewonnen werden.

Jahresberichte KSV Werd­hölzli

Der Entscheid, den gesamten in züricherischen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) anfallende kommunale Klärschlamm ab 1. Juli 2015 bis Ende 2035 der neuen zentralen Klärschlammverwertungsanlage (KSV) am Standort des Klärwerks Werdhölzli zuzuweisen und zu verwerten, wurde im Regierungsratsbeschluss vom 31. August 2011 (RRB 1035) gefasst. Darin wurde die Stadt Zürich zum Bau und dem Betrieb der KSV eingeladen. Weil die Stadt Zürich (ERZ) die Anlage auf eigene Kosten erstellt und betreibt, wurde sie im Regierungsratsbeschluss (RRB) auch zur vollen Offenlegung der Kosten verpflichtet. Deshalb erstellt Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) jährlich eine Kostenrechnung im Sinne von Art. 32a des Umweltschutzgesetzes und legt diese den Vertragspartnern und der Baudirektion offen.  

In den periodisch erscheinenden Jahresberichten wird die Kostenrechnung der KSV zusammenfassend präsentiert. Der im Kanton Zürich gültige Transportkostenausgleich für den Transport des gefaulten und entwässerten Klärschlamms ist nicht Bestandteil der Kostenrechnung, sondern wird ausserhalb dieser in der Buchhaltung des ERZ abgebildet. Fragen zu Details der Kostenrechnung und zum Transportkostenausgleich werden von Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) beantwortet.

Nina Eicher

Sektion Abfallwirtschaft

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