Finanzen und Steuern

Im Jahr 2025 wurde erneut eine Investitionspriorisierung durchgeführt. Ebenso hat der Regierungsrat beschlossen, bei der Neubewertung der Liegenschaften auf die Erhöhung des Eigenmietwerts zu verzichten.

Geschäftsbericht 2025, Finanzen und Steuern

Investitionspriorisierung als wesentliche und permanente finanzpolitische Aufgabe

Im Hinblick auf den KEF 2026–2029 wurde im Berichtsjahr erneut eine Investitionspriorisierung durchgeführt. Damit konnten die vorhandenen Investitionsmittel zielgerichtet auf prioritäre Projekte ausgerichtet werden. Dennoch verbleibt in der Planung des Kantonshaushalts ein Schuldenaufbau. Aufgrund der konsequenten Budgetierung gemäss tatsächlichen Erwartungen können nur positive Ereignisse zu einem milderen Schuldenanstieg führen. Vor diesem Hintergrund sind weitere Anstrengungen nötig, um den Finanzhaushalt langfristig zu stabilisieren. Die Investitionspriorisierung bleibt damit permanent eine wesentliche finanzpolitische Aufgabe und ist Teil eines umsichtigen Finanzmanagements.

Abschaffung des Eigenmietwerts und Neubewertung der Liegenschaften

Die Schweizer Stimmberechtigten beschlossen am 28. September mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 57,7% die Abschaffung des Eigenmietwerts und damit einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum. Aufgrund des klaren Ergebnisses hat der Regierungsrat beschlossen, die bisherigen Eigenmietwerte nicht mehr zu erhöhen, und im November eine entsprechende Übergangsregelung festgelegt (RRB Nr. 1150/2025). Bei der allgemeinen Neubewertung der Liegenschaften wird damit auf eine Erhöhung der Eigenmietwerte verzichtet. Dies erforderte kurzfristige Anpassungen bei den Projektarbeiten. Die gegen die Neubewertung erhobene Beschwerde hat das Bundesgericht am 16. Dezember abgewiesen. Damit steht der Umsetzung der Neubewertung der Liegenschaften nichts mehr im Weg.
 

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