Eine kantonsinterne Arbeitsgruppe bezifferte die ungedeckten Kosten des Kantons aufgrund der interkantonalen Leistungsabgeltungen auf netto rund 104 Mio. Franken jährlich. Der Regierungsrat hat einen Leitfaden erlassen, der die Direktionen bei der Ausgestaltung von Abgeltungsregelungen in interkantonalen Verträgen unterstützt (RRB Nr. 100/2024). Zudem wurde eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Abzüge für Standortvorteile in der Interkantonalen Universitätsvereinbarung näher untersuchen soll.
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