Die angemessene Berücksichtigung der Ergänzungssteuern im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs überprüfen.
Erste Zahlen zur Höhe der Ergänzungssteuererträge des Kantons können 2026 und 2027 erhoben werden. Auswirkungen im Nationalen Finanzausgleich können erst ab 2030 überprüft werden, da die Zahlen des Jahres 2026 im Jahr 2030 in den Nationalen Finanzausgleich einfliessen werden.
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