Die angemessene Berücksichtigung der Ergänzungssteuern im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs überprüfen.
Die Ergänzungssteuern für die erste Steuerperiode (2024) sind 2026 fällig. Die Berücksichtigung im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs kann somit erst ab 2027 überprüft werden.
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