4.6 Schlussfolgerungen

Die Bevölkerung des Kantons Zürich ist in den letzten 15 Jahren um rund 20 Prozent auf 1,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner gewachsen. Dies hat die Nachfrage nach Infrastruktur vor allem in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Verkehr verstärkt. Und das hat letztlich zu stetig steigenden Investitionsausgaben für die Infrastruktur bei den Gemeinden und dem Kanton geführt.

Dabei haben Projekte der Siedlungserschliessung gezeigt, dass schon die Projektierungsphase solcher Vorhaben zu einem Anstieg der Landpreise führt. Dadurch steigen die Projektausgaben, was die Wirtschaftlichkeit solcher Vorhaben schmälert.

Diesen Ausgaben des Kantons steht gegenwärtig keine Gegenfinanzierung gegenüber. So kann der Kanton seine Investitionsausgaben seit 2023 nicht mehr selbst finanzieren. Dadurch ist die Verschuldung entsprechend gestiegen. In der Folge ist nun eine Priorisierung der Investitionen nötig. Mit der Grundstückgewinnsteuer liegt eine Ertragsquelle vor, deren Erträge sich seit 2008 mehr als verdreifacht haben. Die oben aufgezeigte Entwicklung hat dazu beigetragen.

Vor diesem Hintergrund prüft der Regierungsrat verschiedene Möglichkeiten einer Gegenfinanzierung von regionalen Infrastrukturprojekten unter Beizug der Erträge aus der Grundstückgewinnsteuer. Die grosse Mehrheit der Kantone kennt einen Mechanismus, in dessen Rahmen der Kanton an den Erträgen aus der Grundstückgewinnsteuer beteiligt ist. Um die notwendigen Infrastrukturinvestitionen tätigen zu können, steht für den Regierungsrat deshalb die Prüfung eines Kantonsanteils an den Erträgen aus der Grundstückgewinnsteuer im Vordergrund.

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