Einführung Finanzhaushalt beim Zweckverband

Mit der Verabschiedung des neuen Gemeindegesetzes müssen alle Zweckverbände einen eigenen Finanzhaushalt einführen. Was dies für Sie als Zweckverband bedeutet und welche Termine es zu beachten gibt, lesen Sie auf dieser Seite.

Inhaltsverzeichnis

Bilanzanpassungsbericht

Mit Einführung des eigenen Verbandshaushalts sind die Vermögenswerte, die bei den Verbandsgemeinden als Investitionsbeiträge bilanziert waren, auf den Zweckverband zu übertragen und in dessen Bilanz als Verwaltungsvermögen zu aktivieren. Dabei muss der Zweckverband entscheiden, ob er das Verwaltungsvermögens neu bewerten will oder ob er auf eine Neubewertung verzichtet. Dieser Entscheid wird im Rahmen der neuen Statuten durch die Stimmberechtigten gefällt.

Die Verbandsgemeinden erhalten für die «Abgabe» des Verwaltungsvermögens an den Zweckverband im Gegenzug eine Beteiligung und oder ein Darlehen des Zweckverbands. In den neuen Statuten ist festzulegen, wie diese Umwandlung erfolgt.

Für den transparenten Ausweis des Vermögensübertrags sowie der Neubewertungen im Bereich des Finanzvermögens, der Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen ist ein Bilanzanpassungsbericht zu erstellen. Mit diesem Bericht erhalten die Vorsteherschaft, die Rechnungsprüfungskommission und die finanztechnische Prüfstelle (Revisionsstelle) ein umfassendes und vollständiges Bild der vorgenommenen Anpassungen. Der Bericht ist vom Zweckverbandsvorstand zu genehmigen und von der finanztechnischen Prüfstelle zu prüfen. Die Revisionsstelle hält die Ergebnisse in einem Prüfbericht fest.

Der vollständige Bilanzanpassungsbericht ist dem Gemeindeamt bis spätestens Ende August 2023 zur Prüfung einzureichen.

Die Übermittlung aller Unterlagen (siehe Checkliste Bilanzanpassung Zweckverband) erfolgt per WebTransfer ZH an die E-Mailadresse «gemeindefinanzen.gaz@ji.zh.ch».

Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Gemeindefinanzen

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8090 Zürich
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E-Mail

gemeindefinanzen.gaz@ji.zh.ch

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