Budget und Jahresrechnung der Gemeinden

Bis wann ist ein Gemeindebudget zu genehmigen? Wie sieht die Jahresrechnung einer Gemeinde aus? Hier finden Sie Informationen zum Prozess der Genehmigung sowie zu den Inhalten von Budget Jahresrechnung.

Orientierungsschreiben

Mit dem Orientierungsschreiben werden die gemeinderechtlichen Organisationen zum Zeitpunkt der Budgeterstellung auf aktuelle Themen aufmerksam gemacht.

Budget

Das Budget ist der Haushaltsplan der Gemeinde und hat einen doppelten Zweck. Zum einen dient es der Planung der Aufgabenerfüllung im kommenden Rechnungsjahr, zum andern legt es die Finanzierung dieser Aufgaben fest. Zudem ist es ein Lenkungsinstrument der Gemeindetätigkeit im Allgemeinen und der Haushaltspolitik im Besonderen. Es stellt alle zu erwartenden Aufwände und Erträge sowie Ausgaben und Einnahmen (wozu auch alle gebundenen Ausgaben zählen) für das kommende Rechnungsjahr dar.

Um das Budget vor Beginn des neuen Rechnungsjahres festsetzen zu können, werden nachfolgende Richttermine für die Erstellung, Prüfung und Genehmigung des Budgets empfohlen.

Datum Prozess
30.09.20xx Erstellung und Verabschiedung des Budgetentwurfs durch den Gemeindevorstand
30.10.20xx Prüfung durch das finanzpolitische Kontrollorgan
30.11.20xx Einladung zur Gemeindeversammlung und Auflage des Budgetentwurfs
15.12.20xx Zustellung des beleuchtenden Berichts
31.12.20xx Genehmigung des Budgets durch die Gemeindeversammlung
31.12.20xx Veröffentlichung und Aufbewahrung
31.01.20xx Gemeindefinanzstatistik (GEFIS)  

Formularsatz Budget

Das Budget ist gemäss dem verbindlichen Kontenrahmen nach der funktionalen Gliederung aufzustellen. Bei Anwendung der institutionellen Gliederung ist das Budget zusätzlich immer auch funktional zu gliedern.

Für die Darstellung des Budgets stehen Ihnen entsprechende Formularsätze zur Verfügung.

Das Budget wird von den Stimmberechtigten in der Gemeindeversammlung beschlossen. Die Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie hier.

Jahresrechnung

Die Jahresrechnung stellt in strukturierter Form Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zur Verfügung. Alle wirtschaftlichen Sachverhalte bzw. Geschäftsfälle während des Kalenderjahres werden summarisch aufgezeichnet. Neben der Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gemeinde dient die Jahresrechnung der Auskunft über die Verwendung der finanziellen Mittel und der Rechenschaftsablage gegenüber der Öffentlichkeit.

Damit die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament die Jahresrechnung bis spätestens 30. Juni genehmigen kann, werden nachfolgende Richttermine für die Erstellung, Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung empfohlen.

Datum Prozess
31.03.20xx Erstellung und Verabschiedung des Entwurfs der Jahresrechnung durch den Gemeindevorstand
01.04.20xx Prüfung durch das finanztechnische Kontrollorgan
01.04.20xx Prüfung durch das finanzpolitische Kontrollorgan
31.05.20xx Einladung zur Gemeindeversammlung und Auflage des Entwurfs der Jahresrechnung
15.06.20xx Zustellung des beleuchtenden Berichts
30.06.20xx Genehmigung der Jahresrechnung durch die Gemeindeversammlung
30.06.20xx Veröffentlichung und Aufbewahrung, Überweisung an den Bezirksrat
30.06.20xx Gemeindefinanzstatistik (GEFIS)

Formularsatz Jahresrechnung

Die Jahresrechnung ist gemäss dem verbindlichen Kontenrahmen nach der funktionalen Gliederung aufzustellen. Bei Anwendung der institutionellen Gliederung ist die Jahresrechnung zusätzlich immer auch funktional zu gliedern.

Für die Darstellung der Jahresrechnung stehen Ihnen entsprechende Formularsätze zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Gemeindefinanzen

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 83 30

E-Mail

gemeindefinanzen.gaz@ji.zh.ch

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